- Telefonnummer
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Eine Rufnummer oder Telefonnummer ist eine Ziffernfolge zur Anwahl eines Zielteilnehmers bei einem Telefongespräch. Im engeren Sinne bezeichnet Teilnehmerrufnummer oder Durchwahlrufnummer die einmalig vorkommende Nummer innerhalb eines Ortsnetzes. Faxnummern sind Rufnummern für die Anwahl von Faxgeräten, Einwahlnummern sind Rufnummern für die Anwahl von Telefonmodems über das Telefonnetz. SMS nutzen ebenfalls Rufnummern zur Adressierung eines Empfängers.
Wortwahl-Nummern, auch bekannt als Vanity-Nummern, enthalten Buchstaben statt Ziffern. Beim eigentlichen Wählvorgang werden die Buchstaben durch die Eingabe auf einem Zifferntastenfeld automatisch in Ziffern übersetzt. Wortwahl-Nummern sind keine speziellen Nummern, sondern nur eine Merkhilfe.
Inhaltsverzeichnis
Rufnummernvergabe
Die Rufnummern im öffentlichen Telefonnetz werden hauptsächlich von Telefongesellschaften vergeben. Diese sind dabei an nationale Nummerierungspläne gebunden, die üblicherweise von nationalen Regulierungsbehörden verwaltet werden. So verwaltet[1] etwa die Bundesnetzagentur (BNetzA) den deutschen Nummernraum. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) verwaltet[2] österreichische Rufnummern. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verwaltet [3] schweizerische Nummern.
In Nordamerika haben sich mehrere Staaten zu einem gemeinsamen Nordamerikanischen Nummerierungsplan zusammengeschlossen. In Europa wurde ein Europäischer Telefonnummerierungsraum eingerichtet.
Die Internationale Fernmeldeunion koordiniert internationale Vorwahlen und veröffentlicht den Internationalen Nummerierungsplan E.164. Die Europäische Kommission harmonisiert[4] Telekommunikationsstandards innerhalb der EU.
Vorwahlen
Um mit einem Telefon eine Rufnummer wählen zu können, müssen manchmal noch zusätzliche Ziffern vorgewählt (oder weggelassen) werden. Der Begriff Vorwahl wird dabei uneinheitlich gebraucht. Er umfasst Verkehrsausscheidungsziffern (einschließlich Amtsholung), Ländercodes, geographische Gebiete (wie Ortsnetzkennzahlen) und Dienstekennzahlen (wie Netzauswahl im Mobilfunk und Sonderrufnummern).
Die Regeln für die Umsetzung einer Rufnummer in eine wählbare Ziffernfolge hängen vom geographischen Standort, der Art des Telefonanschlusses und dem Telekommunikationsanbieter des Anrufers ab. Um etwa einen Festnetzanschluss in München („089 1234567“) zu erreichen, muss ein Call-by-Call-Nutzer in München andere Ziffern wählen („0101X 1234567“) als etwa ein Mobilfunkteilnehmer in den USA („011 49 89 1234567“ oder „+49 89 1234567“). Viele dieser Wahlregeln sind in den internationalen und nationalen Nummernplänen festgelegt.
Festnetznummern
Die Nummernvergabe für das Festnetz war bis Ende der 1980er Jahre aus historischen und technischen Gründen ortsgebunden. Auf Ortsebene konnten Teilnehmer- oder Durchwahlnummern nur anschlussbezogen vergeben werden, weswegen man ihnen immer auch den Orts- oder Stadtteil ansah. Die jeweilige Ortskennzahl, und spätere Länderkennzahl, vervollständigte die geographische Bezogenheit dieser Rufnummern, weswegen sie auch geographische Rufnummern genannt wurden.
Im Festnetz werden Rufnummern unterteilt in
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- Länderkennzahl (LKz)
- Ortsnetzkennzahl (ONKz), und der
- Teilnehmerrufnummer (RufNr), wenn der Teilnehmer direkt an einer Ortsvermittlungsstelle angeschlossen ist,
oder
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- Länderkennzahl (LKz)
- Ortsnetzkennzahl (ONKz), und
- Durchwahlrufnummer, bestehend aus Durchwahlnummer (TKAnl) und Nebenstellennummer, wenn der Teilnehmer an einer TKAnl angeschlossen ist.
Um einen nationalen Festnetzanschluss anzuwählen, muss der gewählten Rufnummer gegebenenfalls
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- eine Verkehrsausscheidungsziffer hinzugefügt werden, bei Einwahl in ein anderes Ortsnetz,
- im Fall eines Anrufs innerhalb eines Ortsnetzes kann die Ortsnetzkennzahl weggelassen werden,
- muss eine Amtsholung vorgewählt werden, falls sich der rufende Teilnehmer in einem nichtöffentlichen oder privaten Netz befindet.
- Es können Dienstanbieter- oder Netzbetreiberkennzahlen (Carrier-Code) eingefügt werden, beispielsweise „City-Carrier“ oder „nationale Carrier“.
Durch die Digitalisierung der Vermittlungstechnik ist seit den 1990ern die Rufnummernmitnahme auch im Festnetz möglich. „Festnetznummern“ können heute beliebigen Anschlüssen zugeordnet werden, nicht nur im Festnetz sondern etwa auch im Mobilfunknetz oder der IP-Telefonie. Die Vergabe von „Festnetznummern“ wird heute in verschiedenen Staaten unterschiedlich geregelt.
In Deutschland schreibt die Bundesnetzagentur weiterhin die Bindung von Ortsnetzkennzahlen für Anschlüsse innerhalb eines Ortsnetzes vor. Rufnummern mit Ortsnetzkennzahl können zwar zusätzlich in ein anderes Ortsnetz portiert werden, anfallende Kosten werden aber dem portierten Angerufenen vom angewählten alten Ortsnetz bis zum neuen Wohnsitz berechnet. Für Anschlüsse innerhalb Deutschlands ohne feste geographische Zuordnung hat die Bundesnetzagentur eine Nationale Teilnehmerrufnummer mit der Vorwahl 032 eingeführt. In anderen Ländern, wie der Schweiz und Dänemark, können auch Teilnehmerrufnummern einschließlich Ortsnetzkennzahl portiert werden, ohne eine neue Nummer im neuen Ortsnetz zu erhalten, so dass in der Praxis die Unterscheidung von regionalen und nationalen Nummern aufgehoben ist.
Mobilfunknummern
Rufnummern für Mobiltelefone werden nach verschiedenen Regeln vergeben. In großen Flächenländern, wie beispielsweise den USA, besitzen Mobilfunkanschlüsse geographische Rufnummern, um die erhöhten Kosten für nationale Fernvermittlung besser abrechnen zu können (siehe auch NANP). Damit ist es dem rufenden Teilnehmer einerseits besser möglich, seine Kosten vor einem Anruf zu bestimmen, andererseits zahlt er nur für die Wegstrecke bis zur Heimzelle des Angerufenen, die weitere Wegstrecke trägt der Angerufene, die sogenannte Roaminggebühr.
In Deutschland wurden bei der Einführung des Mobilfunks spezielle Vorwahlen geschaffen. Anhand der Vorwahl 015x, 016x, 017x ist eine Mobilfunknummer sofort erkennbar. Die Vorwahlbereiche werden einzelnen Mobilfunkgesellschaften zugeteilt (siehe auch Telefonvorwahl (Deutschland)). Bis zur Einführung der Rufnummernmitnahme 2002 konnte der Anrufer aus der Vorwahl auch auf die Mobilfunkgesellschaft schließen.
In Österreich beginnen die Vorwahlen der Mobilfunknetze mit der Ziffernfolge 065x oder 066x. Da aber auch einige Ortskennzahlen im und um das Bundesland Salzburg mit 06xx beginnen, kann man aus der Vorwahl 065x oder 066x nicht ohne weiteres schließen, ob es sich um eine Mobilfunk- oder Festnetznummer handelt (siehe auch Telefonvorwahl (Österreich)).
Sonderrufnummern
Für einige Dienste werden auf nationaler Ebene Kurzrufnummern oder spezielle Vorwahlen (Nummernräume) bereitgestellt.[1][2][3] Die Gesprächstarife für diese Sonderrufnummern weichen stark von Anrufen bei regulären Festnetz- oder Mobilfunkanschlüssen ab. Einige Dienste sind für den Anrufer kostenlos, wie etwa Notrufnummern oder 0800-Nummern. Andere Dienste rechnen teilweise sehr hohe Tarife ab.
Beispiele für Kurzrufnummern:
- Notruf – 112 (Europa), 911 (Nordamerika)
- Telefonauskunft
Beispiele für spezielle Vorwahlen:
- Freephone-Telefonnummern – Vorwahl 0800 oder 800 (in vielen Ländern)
- Shared-Cost-Dienst
- Mehrwertdienste – Vorwahl 0900 oder 900 (in vielen Ländern)
- Call-by-Call
Zusätzlich vergeben Mobilfunkanbieter spezielle Kurzwahlnummern für SMS.
Schreibweisen
Für die Schreibweise von Telefonnummern in Druckerzeugnissen und Geschäftsbriefen gibt es zahlreiche[5] Standards. International am einflussreichsten sind die Empfehlung E.123 der Internationalen Fernmeldeunion und das kanonische Adressformat[6] der Firma Microsoft. In Deutschland ist die DIN 5008 maßgeblich. Für Österreich gibt es keine eigenen Standards, die RTR verweist[2] auf E.123 und DIN 5008.
Internationale Rufnummern
Die folgenden Beispiele enthalten den Ländercode 49, die Ortsnetzkennzahl 30, die Teilnehmerrufnummer 12345 und die Durchwahl 67:
Schreibweise Bemerkungen +49 30 12345-67 DIN 5008: Funktionsbezogene Trennung durch Leerzeichen. Durchwahl mit Bindestrich abgetrennt. +49 30 1234567
+49 30 123 45 67E.123: Durchwahl nicht gekennzeichnet. Bei Bedarf Gruppierung der Teilnehmernummer mit schmaleren Leerzeichen möglich. +49 (30) 1234567 Microsoft[6]: Ortsnetzkennzahl eingeklammert. Keine Vorgaben zur Unterteilung von Teilnehmernummer und Durchwahl tel:+49-30-1234567 Uniform Resource Identifier nach RFC 3966. Wie E.123, jedoch mit Bindestrich statt Leerzeichen +49 (0)30 12345-67 In Deutschland und Österreich verbreitete[2], aber nicht standardkonforme Schreibweise: Verkehrsausscheidungsziffer 0 wird in Klammern eingefügt. Nationale Rufnummern
Die folgenden Beispiele beziehen sich auf Deutschland:
Schreibweise Bemerkungen 030 12345-67 DIN 5008: Funktionale Gliederung mit Leerzeichen. Durchwahl mit Bindestrich (0 30) 1 23 45-67 DIN 5008 (veraltet): Vorwahl in Klammern. Gliederung der Ziffern in Zweierblöcken (030) 123 45 67 E.123: Vorwahl in Klammern, wenn sie nicht immer gewählt wird. Bei Bedarf Gliederung mit Leerzeichen. 0900 5 123456 DIN 5008: Inhaltekennzahlen (hier: „5“) bei Mehrwertdiensten mit Leerzeichen abtrennen. Länge von Rufnummern
Die Spezifikation E.164 begrenzt die Länge von Rufnummern im internationalen Verkehr auf höchstens 15 Ziffern, einschließlich Ländercode, ausschließlich Verkehrsausscheidungsziffern. Die Berliner Nummer +49 30 1234567 hat demnach 11 Ziffern.
Derzeit werden in Deutschland Rufnummern mit 12 Ziffern, im Falle von Telefonanlagen oder Rufnummernknappheit auch 13 Ziffern, vergeben.[7] Im nationalen Verkehr können jedoch mehr als 15 Ziffern verwendet werden, dies gilt insbesondere für Sonderrufnummern.
Datenschutz
Rufnummern sind auch personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes. Der Umgang mit eigenen und fremden Rufnummern hat Einfluss auf die Privatsphäre der Betroffenen.
Im digitalisierten öffentlichen Telefonnetz wird die Rufnummer des Anrufers in der Regel an den Angerufenen übertragen. Über vermittlungstechnische Leistungsmerkmale wie CLIP, CLIR, CLIRO, COLP lässt sich die Anzeige von Rufnummern unterdrücken oder erzwingen.
Telekommunikationsanbieter speichern die Rufnummer als Teil der Verbindungsdaten, die zur Abwicklung und Berechnung eines Telefongesprächs notwendig sind. In Deutschland sind sie außerdem seit 2008 gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.
Durch einen Eintrag der Rufnummer in öffentliche Telefonverzeichnisse (Telefonbuch, Telefonauskunft) wird die Zuordnung von Person und Rufnummer in einer öffentlichen Datenbank gespeichert. Über eine Inverssuche lässt sich der Inhaber einer Telefonnummer identifizieren.
Als Schutz gegen unerwünschte Anrufe eignen sich Geheimnummern, also Rufnummern, die nicht über öffentliche Telefonverzeichnisse abgefragt werden können. Außerdem bieten einige Telekommunikationsanbieter automatisch verfallende Wegwerfnummern an, von denen Anrufe zeitlich begrenzt an den zu schützenden Anschluss weitergeleitet werden. Diese Rufnummern werden vorrangig genutzt, um Spam zu vermeiden. Meistens verfallen die Nummern nach einer bestimmten Zeit von selbst, in einigen anderen Fällen werden sie manuell abgemeldet oder einfach nicht mehr genutzt.
Geschichte der Rufnummernvergabe
Am 1. April 1881 wurde in Berlin von Heinrich von Stephan die weltweit erste Fernsprechzentrale mit zunächst acht Teilnehmern eröffnet. Es war die erste vermittlungstechnische Nutzung des von Johann Philipp Reis und Alexander Graham Bell erfundenen Telefons. Noch im gleichen Jahr wurde in Berlin das erste deutsche Telefonbuch, von der Berliner Bevölkerung als „Buch der Narren“ belächelt[8], mit ein-, zwei- und dreistelligen dekadischen Rufnummern und 185 Einträgen herausgegeben. Die Rufnummern dienten zur Identifikation der wiederum dekadisch angeordneten Endstellenanschlüsse an den damaligen Klappenschränken.
Noch bis 1905 waren alle Vermittlungsstellen im deutschen Sprachraum handvermittelt, Anschlüsse wurden durch Nennung der „Rufnummer“ verbunden. Fernvermittlungswünsche wurden durch zusätzliche Nennung der Städte weiterverbunden. Damit waren dekadische Telefonnummern nicht nur eindeutig Anschlussleitungen zugeordnet, sie waren historisch gesehen eigentlich „Anschlussnummern“ des jeweiligen Ortsnetzes. Dies sollte auch die nächsten 100 Jahre so bleiben, auch die Einführung des Selbstwählferndienstes und des EMD-Wählers änderte an dieser Zuordnung wenig. Zwar konnte man seine Rufnummer (eigentlich Anschluss) bei einem Wohnungswechsel „mitnehmen“, aber nur solange sich der neue Wohnort im Einzugsbereich derselben Endvermittlungsstelle (10000er Bereich) befand. Der Anschluss konnte dann am Hauptverteiler „umgelegt“ werden, ohne die Zuordnung von Rufnummer zu Anschluss aufzuheben.
Die dekadische Nummernvergabe beschränkte sich zunächst noch auf Ortsebene wurde aber ab 1923 in Deutschland mit der Einrichtung der ersten automatisierten Fernvermittlungsstelle auch für die direkte Anwahl anderer Städte verwendet, 1955 erstmals auch für eine automatisierte Auslandsverbindung von Deutschland in die Schweiz.
Durch die Digitalisierung des Telefonnetzes Ende der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts, und vor allem durch Einführung des ISDN im deutschsprachigem Raum Ende der 1980er, vollzog sich ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Rufnummernvergabe: Die vollständige Trennung von Anschluss und Rufnummer. Der Anschluss bestimmte nicht länger die Rufnummer, sondern eine Rufnummer konnte wahlfrei einem Anschluss zugeordnet werden. Rufnummern dienen seit dieser Trennung nur zur Adressierung bei der Anwahl eines Zielteilnehmers. Technisch ist ihre allgemeine Funktion heute die einer abstrakten Adresse. Direkte Folgen dieses Paradigmenwechsels waren unter anderem:
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- mehrere Anschlüsse mit einer Rufnummer, wie zum Beispiel das Leistungsmerkmal Sammelanschluss bei ISDN,
- mehrere Rufnummern für einen Anschluss (Mehrfachrufnummern (MSN) im ISDN),
- Festnetznummern ohne Anschluss, beispielsweise für Anlagenanschluss ohne Anschlussleitung oder Ansagen,
- Sonderrufnummern des „Intelligenten Netzes“
Mit aufkommender IP-Telefonie Mitte der 90er Jahre veränderte sich auch die alleinige dekadische Einteilung von Rufnummern. Durch die dort verwendete URI-Adresse waren erstmals alphabetische Zeichenfolgen für die Adressierung möglich, allerdings nur innerhalb eines VoIP-Netzes.
Unabhängig ob öffentliche Telefonnetze weiter als solche bestehen bleiben oder nicht, solange auch nur in einem Teil der Welt noch Telefone mit ausschließlicher dekadischer Nummernwahl Verwendung finden, werden dekadische Rufnummern auch in Zukunft für jeden erreichbaren Anschluss weltweit notwendig bleiben.
Siehe auch: Geschichte des Telefonnetzes
Listen
Internationale Vorwahlen, Ländercodes und Nummerierungspläne:
Nationale Vorwahlen, Ortsnetzkennzahlen und Nummerierungspläne:
- +1 Nordamerikanischer Nummerierungsplan für USA, Kanada und zahlreiche karibische Staaten
- +31 Telefonvorwahl (Niederlande)
- +33 Telefonvorwahl Frankreich
- +355 Telefonvorwahl (Albanien)
- +385 Telefonvorwahl (Kroatien)
- +40 Telefonvorwahl (Rumänien)
- +41 Telefonvorwahl (Schweiz)
- +43 Telefonvorwahl (Österreich)
- +44 Telefonvorwahl (Vereinigtes Königreich)
- +49 Telefonvorwahl (Deutschland)
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b Nummernverwaltung der Bundesnetzagentur. (Abgerufen 21. März 2008)
- ↑ a b c d Nationale Rufnummern der RTR. (Abgerufen 21. März 2008)
- ↑ a b Nummerierung & Telefonie des BAKOM. (Abgerufen 21. März 2008)
- ↑ Telecoms in the European Union (Abgerufen 22. März 2008)
- ↑ Joerg Kilian: Kommunikationsstandard für Telefonnummern. Mai 2001. http://www.kilde.com/de/digest/studien/studien_200105/index.html (Abgerufen 23. März 2008)
- ↑ a b Microsoft: Kanonisches Adressformat für Telefonnummern. Stand 2005. (Abgerufen 21. März 2008)
- ↑ Bundesnetzagentur: Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern (Abgerufen 26. März 2008)
- ↑ „Das erste Berliner Telefonbuch 1881“, Herausgeberin: Dr. Gerhild Komander, Nachdruck des Originals aus dem Jahr 1881 [1]
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