Th.D.

Th.D.

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ThDr.

Der akademische Grad eines Doktors der Theologie (tschechisch doktor teologie, slowakisch doktor teológie), abgekürzt als ThDr., wird von einigen Universitäten in Tschechien und der Slowakei in einem 1 bis 2-semestrigen Promotionsverfahren nach einem Rigorosum vergeben. Dieses Rigorosum besteht aus der Verteidigung einer schriftlichen Rigorosenarbeit und dem Ablegen einer Prüfung in bis zu zwei weiteren Fächern. Zulassungsvoraussetzung zu dem Promotionsverfahren zur Erlangung eines ThDr. ist ein abgeschlossenes Magisterstudium oder ein ausländisches Äquivalent wie etwa ein Diplomabschluss einer deutschen Universität.[1] [2]

Der ThDr. wird als sogenannter „kleiner Doktorgrad“ eingestuft und ist nicht mit einem Doktorgrad in Deutschland äquivalent. "Aufgrund des Fehlens einer als eigenständige wissenschaftliche Forschungsarbeit ausgewiesenen Dissertation ist Gleichwertigkeit mit einem deutschen Doktorgrad nicht gegeben."[3]

Dieser Grad kann in Deutschland und Österreich in der verliehenen Form „ThDr.“ ohne Herkunftszusatz geführt werden. Das Führen dieses Grades als „Dr.“ ist in Deutschland nicht möglich (bis auf wenige Ausnahmen für „Altfälle“ mit Bestandsschutz in Bayern und Berlin). [4] [5]

Th.D., ThD.

Neben dem ThDr. gibt es noch den in der Langversion gleichnamigen Doktor der Theologie, der jedoch als Th.D. in Tschechien bzw. als ThD. in der Slowakei abgekürzt wird. Diesen Grad erreicht man erst nach einem 3 bis 6-jährigen Doktoratsstudium. Dieses Studium beinhaltet u.a. regelmäßige Veranstaltungen und Examina und endet mit dem Ablegen eines staatlichen Doktorexamens und der Verteidigung einer Dissertation mit Disputation.

Dieser Grad kann in Deutschland entweder in der Originalform (hinter dem Namen) oder in der Abkürzung "Dr." (vor dem Namen) geführt werden.[5]

Quellen

  1. Tschechisches Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998
  2. Slowakisches Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002; novelliert 2007
  3. anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  4. Infoblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom April 2008
  5. a b Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i.d.F. vom 15. Mai 2008

Weblinks


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