Ticketgebühren

Ticketgebühren
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Ticketgebühr ist ein Oberbegriff für die verschiedenen Gebühren, die beim Verkauf von Eintrittskarten, z. B. für Konzerte, Musicals oder ähnliche Veranstaltungen, erhoben werden und auf den Rohpreis der Karten, wie ihn der Veranstalter erhebt, aufgeschlagen werden.

Typische Ticketgebühren sind:

  • Vorverkaufsgebühr: Diese wird von der Vorverkaufsstelle einbehalten und stellt mitunter den einzigen Verdienst der Vorverkaufsstelle dar. Sie beträgt zwischen 6 und 10 Prozent des Kartenendpreises.
  • Systemgebühr: Diese wird vom Betreiber des Ticketsystems erhoben und kann z. B. zwischen 0,50 und 2 Euro liegen. Bekannte Anbieter von Ticketsystemen in Deutschland sind z. B. CTS Eventim AG, Ticket Online Software GmbH oder Kartenhaus Ticketservice GmbH.
  • Dienstleistergebühr: Diese Gebühr geht an den Dienstleister, also das Unternehmen, das eine Veranstaltung in das Ticketsystem einstellt („programmiert“). Dies wird oft nicht direkt vom Veranstalter gemacht, sondern erfolgt von Unternehmen, die über die entsprechenden Systeme verfügen.
  • Buchungsgebühr oder Bearbeitungsgebühr: Eine weitere Gebühr, die von der Vorverkaufsstelle erhoben wird. Diese kann z. B. bei 1 bis 2 Euro liegen. Bekanntes Beispiel ist die Buchungsgebühr, wie sie der Anbieter CTS Eventim AG bei telefonischen oder online getätigten Buchungen berechnet. Auch andere Vorverkaufsstellen berechnen eine solche Gebühr oftmals, um die geringe Marge beim Kartenvorverkauf auszugleichen.

Keine Ticketgebühr im eigentlichen Sinne ist die Refundierung: diese muss u. U. von der Vorverkaufsstelle als Rückvergütung von der Vorverkaufsgebühr wieder an den Veranstalter gezahlt werden, z. B. als Werbekostenvergütung. Eine vom Veranstalter erhobene Refundierung verringert also entsprechend das Einkommen der Vorverkaufsstelle.

Maximalen Profit beim Kartenvorverkauf kann folglich ein Unternehmen dann erwirtschaften, wenn es möglichst viele Ticketgebühren berechnen kann. Drastisches Beispiel ist hier wieder die CTS Eventim AG, die beim Verkauf der Eintrittskarten an Endkunden alle oben genannten Gebühren berechnet, falls sie auch als Dienstleister fungiert. Im Gegensatz dazu erhält eine Vorverkaufsstelle, die keine Buchungsgebühr berechnet und die bei der dann als Großhändler fungierenden CTS Eventim AG einkauft, nur die eigentliche Vorverkaufsgebühr.

Die Vielzahl der Ticketgebühren führt oft zu Verwirrungen und Verwechslungen. Dazu kommt, dass bei verschiedenen Vorverkausstellen u. U. verschiedene Preise zu zahlen sind. So kann es sein, dass Vorverkaufsstelle A die Karten mit einer Buchungsgebühr verkauft, Vorverkaufsstelle B aber nicht. An der Abendkasse wiederum fällt u. U. die Vorverkaufsgebühr weg.

Da viele Veranstaltungen, z. B. die Musicals der Stage Entertainment GmbH, über verschiedene Ticketsysteme angeboten werden, kann es durch die unterschiedlichen System- und Dienstleistergebühren sogar in ein und derselben Vorverkaufsstelle zu verschiedenen Preisen kommen.

Veranstalter wiederum führen in ihren Presseberichten oder bei ihrer eigenen Werbung oftmals nur die Rohpreise auf, weisen aber evtl. nur im Kleingedruckten oder gar nicht auf anfallende Ticketgebühren hin.


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