- ToP-Vertrag
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Take-or-Pay-Verträge, kurz ToP-Verträge, sind Verträge zwischen Produzenten und Großabnehmern in der Gaswirtschaft mit langen Laufzeiten von bis zu 25 Jahren. Die Inhalte sind meist nur grob bekannt.
In den Verträgen verpflichtet sich der Produzent, Gas bis zu einer bestimmten jährlichen Menge zu liefern. Der Käufer verpflichtet sich, eine festgelegte Menge zu zahlen, unabhängig davon, ob er diese Menge auch tatsächlich nachfragt. Aufgrund der sehr langen Laufzeiten werden in der Regel keine fest determinierten Preise vereinbart. Stattdessen werden Preisanpassungen vorgenommen oder Bedingungen für Nachverhandlungen spezifiziert. Die Bestimmung des Preises erfolgt dabei häufig durch eine sogenannte Netback-Rechnung. Der Netback-Marktwert für eine spezifische Kundengruppe errechnet sich am Importpunkt durch den niedrigsten Preis eines konkurrierenden Energieträgers (z. B. den Preisen für Rohöl, Heizöl, Kohle) abzüglich der Kosten für Transport, Speicherung, Messung, Steuern etc. Der Entwicklung des gewichteten, durchschnittlichen Netback-Wertes aller Gaskundengruppen ergibt die Preisgleitklausel des Gasimportvertrages.
Durch diese Art der Preisgestaltung, die sich an den Preisen konkurrierender Energieträger orientiert, ist eine möglichst hohe Auslastung der Pipelineinfrastruktur sichergestellt. Zudem führt diese Preisgestaltung zu einer speziellen Risikoallokation zwischen Produzenten und Importeuren. Dabei liegen die Risiken der Gaswirtschaft zum einen in der Entwicklung der Preise von Konkurrenzenergieträgern und zum anderen in einem allgemeinen Marktrisiko, das durch unvorhergesehene Konjunkturschwankungen, Veränderungen der Präferenzen sowie durch technische Entwicklungen und durch die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen der Gaswirtschaft entsteht.
Durch die Weitergabe von Preisschwankungen der konkurrierenden Energieträger an die Produzenten tragen diese das Preisrisiko, während die Importeure das Mengenrisiko durch veränderte Marktbedingungen tragen. Dieses Mengenrisiko konnte in der Vergangenheit noch zusätzlich reduziert werden, indem der Zugang zu den Transport- und Verteilungsnetzen in einem bestimmten Versorgungsgebiet immer nur einer bestimmten Unternehmung offen stand und Dritten völlig verwehrt werden konnte. Die Importeure konnten so die langfristig anfallende Nachfrage relativ sicher prognostizieren und ihr Mengenrisiko reduzieren. Durch die Einführung eines Gas-zu-Gas-Wettbewerbs oder eines sog. Third Party Access (d. h. der Öffnung des Zugang zu den Transportnetzen für Dritte) entfällt diese Möglichkeit jedoch (zumindest teilweise), da Dritten der Zugang dann zu einem Versorgungsgebiet offen steht. Die Existenz von ToP-Verträgen scheint dadurch in Frage gestellt.
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