Traktionsstromrichter

Traktionsstromrichter
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Der Begriff Traktionsstromrichter stammt aus dem Bereich der Eisenbahntechnik und bezeichnet den Stromrichter eines elektrisch getriebenen (Schienen-)Fahrzeugs, der aus dem jeweiligen Stromsystem des Fahrdrahtes den notwendigen Drehstrom für die Antriebsmotoren liefert.

Die Traktionsstromrichter sind auf Lokomotiven und verschiedenen Triebköpfen in einem stehenden Container untergebracht (wie beispielsweise beim ICE der ersten und zweiten Generation). Bei Fahrzeugen mit dezentraler Antriebstechnik sind die Stromrichtercontainer verteilt angeordnet und speisen die Motoren an mehreren Drehgestellen. Die Container können dabei unterflur (wie z. B. beim ICE der dritten Generation) oder auf dem Fahrzeugdach untergebracht sein (bei Niederflurfahrzeugen).

Der Traktionsstromrichter besteht typischerweise aus Vierquadrantensteller (4QS), einem mit Gleichspannung betriebenem Zwischenkreis (ZK), Pulswechselrichter (PWR) und in Gleichstromnetzen ggf. einem Bremssteller (BST). Als bahnstromtypische Besonderheit kommt bei Traktionsstromrichtern noch ein Saugkreis (SK) hinzu. Bei Betrieb unter einem Gleichspannungsnetz kann auf den 4QS verzichtet werden.

Ebenfalls in Lokomotiven findet man noch Hilfsbetriebeumrichter, welche die Stromversorgung der Nebenaggregate wie Luftpresser, Beleuchtung oder Klimaanlage sicherstellen. In zunehmendem Maße werden diese auch direkt aus dem Zwischenkreis des Traktionsstromrichters gespeist bzw. gelten als dessen Bestandteil.


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