- Trans-European Networks
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Transeuropäische Netze (englisch Trans-European Networks; kurz TEN) sind ein Beitrag der EU zur Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarktes und zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes der Gemeinschaft. Mit dem Schwerpunktprogramm wird in der EU eine bessere Vernetzung im Binnenmarkt und eine gewisse Vereinheitlichung der Verkehrssysteme angestrebt. Ferner soll die Infrastruktur von Energie und Telekommunikation verbessert und das Satellitennavigationssystem Galileo entwickelt werden.
Rechtsgrundlage ist das Kapitel „Transeuropäische Netze“ (Artikel 154 bis 156) im EG-Vertrag.
Gliederung der TEN
Die TEN umfassen Netze für
- Verkehr (Abk. TEN-Verkehr bzw. engl. TEN-Transport),
- Straßen,
- Eisenbahnstrecken,
- Binnenwasserstraßen,
- das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (TGV usw.),
- den kombinierten Verkehr verschiedener Verkehrsträger,
- Häfen,
- Flughäfen,
- Güterterminals,
- sowie Verkehrsmanagement und
- die Navigation mit 30 künftigen Galileo-Satelliten.
- Energie (TEN-Energie) und
- Telekommunikation (eTEN).
- Infosysteme (GIS)
Für jeden dieser Bereiche wurden Leitlinien geschaffen, die Ziele definieren und beschreibend oder in Form von Karten die Bestandteile der transeuropäischen Netze festlegen.
Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-Leitlinien)
Die Grundlage für den Aufbau eines TEN-V wurde durch die Gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996, geändert mit Entscheidungen Nr. 1346/2001/EG vom 22. Mai 2001 und Entscheidung Nr. 884/2004/EG vom 29. April 2004) geschaffen. Sie sind ein Orientierungsrahmen für den Auf- und Ausbau der international bedeutsamen Verkehrsinfrastruktur innerhalb der EU und enthalten u.a. erste gemeinschaftliche Leitideen für den Ausbau von ca. 58.000 km Fernstraßen - insbesondere Europastrassen, ca. 70.000 km Schienenstrecken und ca. 12.000 km Binnenwasserstraßen innerhalb eines Zeithorizonts bis 2020. Besondere Bedeutung wurde darin folgenden Punkten beigemessen:
- Grenzüberschreitende Verbindungen
- Beseitigung von Schwachstellen innerhalb der nationalen Netze
- Anbindung von Randregionen
- Kombination und Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Vorteile
- optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
- Umweltverträglicher Aus- und Aufbau
- Interoperabilität in allen Teilbereichen
- Sicherheit und Zuverlässigkeit im Personen- und Güterverkehr
- Aussicht auf spätere Vernetzung mit den Netzen der EFTA-Staaten, der Mittel- und osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten), sowie der Mittelmeerländer.
- Homogene wirtschaftliche und soziale Bedingungen
Zur Gewährleistung der Umsetzung der TEN-Leitlinien (bezüglich Ziele und Prioritäten) soll eine regelmäßige Berichterstattung durch die Europäische Kommission stattfinden. Der erste Bericht erschien im Oktober 1998. Eine Zusammenfassung der Ziele, Inhalte und Realisierung der Projekte findet man in dem Text: „Transeuropäische Netze- Gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes“ in aktualisierter Form.
Bau und Finanzierung der transeuropäischen Netze
Die TEN-Leitlinien sind weder ein Bau- noch ein Finanzierungsprogramm. Die Kosten für eine Realisierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes belaufen sich nach neueren Schätzungen der EG-Kommission bis 2020 auf rd. 600 Mrd. €. Hierin ist auch der Bedarf für den Ausbau in den beigetretenen Staaten enthalten, der im Rahmen der Arbeiten zur Ermittlung des notwendigen Infrastrukturbedarfs in den assoziierten Staaten (TINA-Prozess) ermittelt wurde.
Die Hauptfinanzierung obliegt den Mitgliedstaaten. Mitfinanzierung der Gemeinschaft aus folgenden Mitteln:
- EU-Haushaltslinie TEN
- EU-Strukturfonds (insb. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE)
- Kohäsionsfonds
Darüber hinaus finanzieren internationale Finanzinstitutionen, vor allem die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) in erheblichem Maße über Darlehen bzw. Bürgschaften Verkehrsinfrastrukturen in Europa mit.
Die Einzelheiten der Förderung aus der TEN-Haushaltslinie regelt die TEN-Zuschussverordnung (Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004). Aus dieser Haushaltslinie können im Verkehrsbereich Investitionsvorhaben grundsätzlich mit bis zu 10 % und Studien mit bis zu 50 % der Kosten gefördert werden. Für bestimmte vorrangige Vorhaben (insbes. wenn sie grenzüberschreitend sind oder natürliche Hindernisse queren) kann aufgrund der ebenfalls im Jahr 2004 erfolgten Änderung der TEN-Zuschussverordnung die finanzielle Unterstützung bis zu 20 % der Investitionen betragen.
Die Haushaltslinie TEN enthielt für den Zeitraum 2000−2006 insgesamt 4,855 Mrd. €, davon ca. 90 % für Verkehr, 10 % für Energie und Telekommunikation. 255 Mio. € hiervon waren in den Jahren 2004 bis 2006 für Projekte in den beigetretenen Staaten reserviert.
Für die Finanzperiode 2007 bis 2013 sollen 8,013 Mrd. € für Verkehrsprojekte bereitgestellt werden.
Revision der TEN-V-Leitlinien vom Oktober 2001 bis April 2004
Aufgrund der Verpflichtung gem. Art. 21 (Überprüfung im 5-Jahres-Turnus) der Leitlinien legte die Kommission im Oktober 2001 - auf Grundlage des Weißbuches zur EU-Verkehrspolitik aus dem Jahre 2001 [1] - einen Revisionsvorschlag vor. Dabei ging es vor allem um eine Stärkung der umweltfreundlicheren Verkehrsträger und eine Veränderung des Anhangs III (damals noch Liste der prioritären Projekte). Da insbesondere hinsichtlich dieser Liste keine Einigung zwischen der Mitgliedstaaten und der Kommission erreicht werden konnte, war der für eine Einigung mit dem Parlament notwendige gemeinsame Standpunkt nicht erreichbar.
Auf Veranlassung der Kommissarin Loyola de Palacio wurde daher eine hochrangige Arbeitsgruppe unter dem ehemaligen Kommissar Karel van Miert eingesetzt, die schließlich am 30. Juni 2003 einen Schlussbericht (Van-Miert-Bericht [2]) mit Vorschlägen für vorrangige Vorhaben und zur Finanzierung des TEN-V vorlegte. Ausgehend von diesen Vorschlägen konnten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die Revision schließlich im April 2004 verabschiedet werden.
Prioritäre Projekte
Vorrangige Vorhaben (Verkehrsachsen und Abschnitte), mit denen vor 2010 begonnen werden soll.
- Eisenbahnachse Berlin–Palermo (inkl. Brennerbasistunnel)
- Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse PBKAL Paris−Brüssel−Köln−Amsterdam−London (siehe Thalys und Eurostar)
- Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse Süd (Westeuropa) Paris−Madrid (Siehe AVE,TGV, Neubaustrecke Madrid−fr. Grenze)
- Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse Ost Paris−Ostfrankreich−Frankfurt/Stuttgart, seit Dezember 2007 auch nach München (siehe Rhealys;Richtung Stuttgart Teil des TEN-Projekts 17)
- Betuwe-Verbindung (2007)
- Eisenbahnachse Lyon−Triest−Divača/Koper−Divača-Ljubljana−Budapest−ukrainische Grenze bei Tschop
- Autobahnachse Igoumenitsa/Patra−Athen−Sofia−Budapest
- Multimodale Achse Portugal/Spanien−restliches Europa
- Eisenbahnachse Cork−Dublin−Belfast−Stranraer (2001)
- Flughafen Mailand-Malpensa (2001)
- Öresund-Landverbindung (2000)
- Eisenbahn-/Straßenachse nordisches Dreieck
- Straßenachse Großbritannien/Irland/Benelux (2010)
- Hauptstrecke Westküste (2007)
- Galileo (2008)
- Eisenbahnachse für den Güterverkehr Sines/Algeciras−Madrid−Paris
- Eisenbahnachse Paris−Straßburg−Stuttgart−München−Wien−Bratislava, die auch als „Magistrale für Europa“ bekannt ist
- Binnenwasserstraße Rhein/Maas−Main−Donau (siehe Rhein-Main-Donau-Kanal)
- Interoperabilität der Hochgeschwindigkeitsbahn auf der Iberischen Halbinsel (2010) (Siehe AVE)
- Eisenbahnachse Fehmarnbelt (2014)
- Meeresautobahnen (inkl. Nord-Ostsee-Kanal)
- Eisenbahnachse Athen−Sofia−Budapest−Wien−Prag−Nürnberg/Dresden
- Eisenbahnachse Danzig−Warschau−Brünn/Bratislava−Wien
- Eisenbahnachse Lyon/Genua−Basel−Duisburg−Rotterdam/Antwerpen
- Autobahnachse Danzig−Brünn/Bratislava−Wien
- Schienen-/Straßenachse Irland/Großbritannien/europäisches Festland
- Rail Baltica: Eisenbahnachse Warschau−Kaunas−Riga−Tallinn−Helsinki
- Eurocaprail auf der Eisenbahnachse Brüssel−Luxemburg−Straßburg
- Eisenbahnachse des intermodalen Korridors Ionisches Meer/Adria
- Binnenwasserstraße Seine-Schelde
(siehe ENTSCHEIDUNG Nr. 884/2004/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, Amtsblatt der Europäischen Union L 167 vom 30. April 2004)
TEN – Nachbarn (Hochrangige Arbeitsgruppe II)
Die Überarbeitung der Planung für die Anbindung des TEN-V mit den nationalen Verkehrsnetzen der EU-Nachbarstaaten – in Anlehnung an die bisherigen Paneuropäischen Verkehrskorridore – fand 2004/2005 durch die so genannte Hochrangige Arbeitsgruppe II unter der Leitung von Loyola de Palacio statt.
Am 11. Juni 2004 haben die Europäische Kommission und Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien sowie Serbien und Montenegro (einschließlich Kosovo) eine Absichtserklärung über die Entwicklung des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes unterzeichnet. Das Netz umfasst 4.300 km Schienen, 6.000 km Straßen, die wichtigsten Flughäfen sowie die Häfen Rijeka, Split, Dubrovnik, Niš, Durrës und Vlora. Als Binnenwasserstraßen sind die Donau und die Save einbezogen. Das Netz ist an 58 Punkten grenzüberschreitend. Die Gesamtkosten für die Entwicklung des Netzes werden auf über 16 Mrd. EUR geschätzt. Insgesamt wurden 17 vorrangige Vorhaben mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 650 Mio. EUR ermittelt. Beispiele: Eisenbahnbrücke Zezeljov Most in Novi Sad (Serbien), Flughafen von Skopje (Mazedonien), Hafen von Durrës (Albanien), Autobahn von Banja Luka nach Bosanska Gradiška (Bosnien und Herzegowina) und Schienenverkehrsverbindung von Moravice nach Sapjane (Kroatien).
Der Abschlussbericht „Netze für Frieden und Entwicklung - Verlängerung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen in die Nachbarstaaten und -regionen“ wurde am 7. Dezember 2005 an den EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot überreicht. [3]
Die darin definierten multimodalen Achsen sind im Wesentlichen:
- Verlängerung der Meeresautobahnen
- in der Ostsee nach Kaliningrad und Sankt Petersburg
- im Atlantik nach Norwegen und Marokko
- im Mittelmeer nach Nordafrika, zum Nahen Osten und dem Roten Meer und dessen Hinterland
- in das Schwarze Meer
- Nordachse
- Multimodale Verbindung Berlin − Warschau − Minsk − Moskau − Transsib
- Multimodale Verbindung Finnische Grenze − St. Petersburg − Moskau
- Schienengüterverbindung St. Petersburg − Wologda − Moskau / Transsib
- Multimodale Verbindungen von den Ostseehäfen nach Minsk/Moskau:
- Multimodale Verbindung in Norwegen als Teil des Prioritären TEN-Vorhabens Nr. 12 (Nordisches Dreieck)
- Multimodale Verbindung St. Petersburg – Vartius – Tornio – Haparanda – Narvik
- Zentralachse
- Multimodale Verbindung Dresden – Kattowitz – Lemberg – Kiew
- Multimodale Verbindung Budapest – Lemberg
- Multimodale Verbindung Moskau – Kiew – Odessa
- Binnenschiffahrt auf dem Dnepr: Weißrussland – Kiew – Odessa
- Binnenschiffahrt auf Don und Wolga: Verbindung Kaspisches und Schwarzes Meer, Verbindung Wolga mit Schwarzem Meer
- Multimodale Verbindung Minsk – Kiew
- Multimodale Verbindung Kiew – Charkiw – Transsib/Kaukasus
- Südostachse
- Multimodale Verbindung Salzburg – Ljubljana – Zagreb/Budapest – Belgrad – Niš, inkl. der Verbindungen
- Sofia – Istanbul – Ankara – Georgien/Armenien – Aserbaidschan, „TRACECA“
- Skopje – Thessaloniki
- Multimodale Verbindung Budapest – Sarajevo – Ploče
- Multimodale Verbindung Bari/Brindisi – Durrës/Vlora – Tirana – Skopje – Sofia – Burgas/Warna
- Binnenschiffahrt auf Donau und Save
- Multimodale Verbindung Ankara – Mersin – Syrien – Jordanien – Sueskanal – Alexandria/East Port Said, inklusive der Verbindungen:
- Multimodale Verbindung Dumyat – Kairo und Hinterland inklusive des Nils
- Multimodale Verbindungen von Armenien, Aserbaidschan and Georgien in Richtung Nord und Süd
- Multimodale Verbindung Salzburg – Ljubljana – Zagreb/Budapest – Belgrad – Niš, inkl. der Verbindungen
- Südwestachse
- Multimodale Verbindung Algeciras – Rabat in Richtung Agadir und Hinterland
- Multimodale Verbindung Rabat – Fès – Oujda – Constantine – Algier – Tunis – Libysche Grenze (sog. “Trans-Maghrebin”) sowie auch der Verbindung Tunesien – Ägypten
- Verlängerung prioritären TEN-Verkehrsachse Nr. 24 durch die Schweiz
2006
In der Halbzeitbilanz zum EU-Verkehrsweißbuch 2001, die 2006 veröffentlicht wurde, wurde der bis dahin verfolgten Begünstigung von Schienenprojekten der Begriff „Komodalität“ entgegen gestellt. Demnach sollen alle Verkehrsträger in ihrer effizienten Benutzung optimiert werden, entweder allein oder in Kombination [4].
Siehe auch
Weblinks
- Transeuropäische Netze
- TEN Verkehr
- TEN Energie
- TEN Telekommunikation
- Der EU-Kommissar für Transport
- Seite zu Verkehrstelematikprojekten
- Zusammenfassung Situation der Wasserstraßen (BUND e.V.)
- Korridorstudie SIC! und andere im Rahmen von INTERREG
Einzelnachweise
- ↑ EUROPÄISCHE KOMMISSION (Hrsg.): Weißbuch - Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 – Weichenstellungen für die Zukunft. Luxembourg. 2001
- ↑ EUROPÄISCHE KOMMISSION (Hrsg.): Hochrangige Gruppe für das Transeuropäische Verkehrsnetz (Leitung: Karel van Miert), Bericht, 27. Juni 2003)
- ↑ Europäische Kommission (2005): „NETWORKS FOR PEACE AND DEVELOPMENT - Extension of the major trans-European transport axes to the neighbouring countries and regions“ Report from the High Level Group chaired by Loyola de Palacio November 2005. http://ec.europa.eu/ten/transport/external_dimension/doc/2005_12_07_ten_t_final_report_en.pdf
- ↑ Europäische Kommission (Hrsg.): Für ein mobiles Europa - Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent. Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001. Luxembourg 2006
Politiken der Europäischen Union1. Säule (EG): Agrarpolitik | Beihilfenpolitik | Beschäftigungspolitik | Bildungspolitik | Binnenmarkt | Energiepolitik | Entwicklungspolitik | Flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr | Forschungspolitik | Gesundheitspolitik | Gleichstellungspolitik | Handelspolitik | Industriepolitik | Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen | Kulturpolitik | Rechtsangleichung | Regionalpolitik | Sozialpolitik | Steuerpolitik | Transeuropäische Netze | Umweltpolitik | Verbraucherschutzpolitik | Verkehrspolitik | Währungsunion | Wettbewerbspolitik | Wirtschaftspolitik | Zollunion |
2. Säule (GASP): Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik | Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
3. Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
- Verkehr (Abk. TEN-Verkehr bzw. engl. TEN-Transport),
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