- Traufhöhe
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Als Dachtraufe, kurz Traufe bezeichnet man die Tropfkante am Dach eines Gebäudes. Hier fließt während eines Regens das gesammelte Wasser der Dachfläche ab, an der Traufe befindet sich daher meist eine Dachrinne. Die Länge der Traufe wird als Dachflächenbreite bezeichnet.
Die Traufe begrenzt eine geneigte Dachfläche nach unten – die obere Begrenzung ist der Dachfirst. Die seitlichen Begrenzungen heißen Ortgang, Grat und Kehle (Dach).
Inhaltsverzeichnis
Traufpunkt
Als Traufpunkt wird der Schnittpunkt* zwischen der senkrechten Außenfläche (Oberfläche der Außenwand) und der Dachhaut bezeichnet.
* Obwohl im geometrischen Sinne aus dem Schnitt zweier Flächen immer eine Gerade entsteht, wird die Projektion dieser Geraden als Punkt auf einer zur Geraden rechtwinkligen Ebene, z. B. der Schnitt- oder Ansichtszeichnung, abgebildet und als Traufpunkt bezeichnet.
Traufhöhe
Die Höhe zwischen Traufpunkt und dem Terrain wird als Traufhöhe bezeichnet. Sie ist nicht mit der Höhe der Dachrinne über dem Erdboden zu verwechseln, sondern ist ein begrenzendes Maß im Bauplanungsrecht, das zeichnerisch ermittelt werden muss. In einem Bebauungsplan kann beispielsweise die Traufhöhe festgeschrieben werden, die nicht überschritten werden darf. In Berlin gilt beispielsweise häufig eine traditionelle Traufhöhe von 22 m. Weiterhin kann die maximale Traufhöhe im Bebauungsplan abhängig von der Dachneigung festgelegt sein. Die maximale Traufhöhe kann z. B. für eingeschossige Einfamilienhäuser 3,5 m bei 45° Dachneigung und 4,0 m bei 35° Dachneigung betragen. Außerdem wird i. a. auch die Firsthöhe im Bebauungsplan festgelegt, was zu weiteren Einschränkungen bei der Traufhöhe führt.
Die Bezugspunkte der Traufhöhendefinition beziehen sich in der Regel auf die Oberkante der öffentlichen Straße und dem Schnittpunkt zwischen dem aufgehenden Mauerwerk, der Außenwand, mit dem Dachsparren. Auch hier kann durch den Bebauungsplan präzisiert werden, ob die Unterkante des Sparrens oder die Dachhaut maßgebend sind. Dachaufbauten lösen keine Traufhöhen im Planungsrecht aus. Die Traufhöhe ist immer an die Decke des letzten möglichen Vollgeschosses und der aufgehenden Außenwand angebunden.
Traufrecht
Das Traufrecht besagt, dass bauliche Anlagen so eingerichtet werden müssen, dass das Traufwasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf andere Weise dorthin gelangt. Der Grundsatz, dass kein Traufwasser auf das Nachbargrundstück abgeleitet werden darf, findet keine Anwendung bei freistehenden Mauern an öffentlichen Straßen, Grünflächen und Gewässern. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Zuführung des Wassers zu wesentlichen Beeinträchtigungen führt und dadurch Dritte gefährdet werden (z. B. verstärkte Eisbildung im Winter auf Gehwegen).
Das Traufrecht geht zurück in die Zeit Napoléon Bonapartes, der den Code Civil einführte. Das Traufrecht war ein Bestandteil des 2. Buches des Code Civil (Livre II: Von den Sachen und den einzelnen Änderungen des Eigentums (Art. 516 -710 Code Civil)) genauer unter dem Punkt „Schutz des Privateigentums“.
Traufständig
Traufständig bezieht sich auf die Orientierung eines Gebäudes in Bezug zu einer erschließenden Straße oder einem Platz. Bei traufständiger Bauweise steht die Traufe eines Gebäudes an oder parallel zur Straße. Der eigentliche First verläuft dabei ebenfalls parallel zur Straße. Der Gegenbegriff in Architektur und Stadtplanung ist giebelständig.
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