Treuhandschaft — Treu|hand|schaft 〈f. 20; unz.〉 = Treuhand (1) * * * Treu|hand|schaft, die; , en: Ausübung od. Verwaltung fremder Rechte durch eine dazu bevollmächtigte Person. * * * Treu|hand|schaft, die; , en: Ausübung od. Verwaltung fremder Rechte durch eine… … Universal-Lexikon
Treuhandschaft — I. Begriff:Rechtsverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person (⇡ Treugeber) einer zweiten Person (⇡ Treuhänder) ein Recht unter der Bedingung überträgt, von diesem Recht nicht zum eigenen Vorteil Gebrauch zu machen. T. sind der… … Lexikon der Economics
Treuhandschaft — Treu|hand|schaft … Die deutsche Rechtschreibung
doppelseitige Treuhandschaft — ⇡ Treuhandschaft … Lexikon der Economics
gesetzlich gestaltete Treuhandschaft — ⇡ Treuhandschaft … Lexikon der Economics
rechtsgeschäftlich gestaltete Treuhandschaft — ⇡ Treuhandschaft … Lexikon der Economics
Vollberechtigungs-Treuhandschaft — ⇡ Treuhandschaft … Lexikon der Economics
Vollmachts-Treuhandschaft — ⇡ Treuhandschaft … Lexikon der Economics
gesetzliche Treuhandschaft — liegt bei kraft Hoheitsakt generierten Treuhandverhältnissen vor, wenn der Inhalt des Treuhandverhältnisses wesentlich durch Rechtsvorschriften geprägt ist. Vgl. auch ⇡ Treuhandschaft … Lexikon der Economics
öffentlich-rechtliche Treuhandschaft — kann sowohl durch öffentlich rechtlichen Vertrag als auch durch staatlichen Hoheitsakt begründet werden. Vgl. auch ⇡ Treuhandschaft … Lexikon der Economics