- Triebfahrzeugführerschein
-
Der Eisenbahnfahrzeugführerschein berechtigt zum Führen von Schienenfahrzeugen auf öffentlichen oder privaten Eisenbahnstrecken. Er wird in den folgenden drei Klassen ausgestellt:
- Klasse 1 (nur Rangierdienst)
- Klasse 2 (nur für bestimmte Streckennetze, z. B. ein S-Bahn-Streckennetz oder das Streckennetz einer nichtbundeseigenen Eisenbahn)
- Klasse 3 (alle öffentlichen Streckennetze, das sind im weitesten Sinne alle Streckennetze der Deutschen Bahn AG)
Die Klasse 3 schließt Klassen 2 und 1 mit ein, Klasse 2 schließt Klasse 1 mit ein.
Der Führerschein hat die Form einer Plastikkarte im Scheckkartenformat. Auf ihm sind Name und Lichtbild des Inhabers sowie dessen Geburtsdatum ebenso abgedruckt wie die Nummer der Fahrerlaubnis. Der Eisenbahn-Fahrzeugführerschein ist nur gültig in Verbindung mit einem Beiblatt. In diesem sind neben den Berechtigungen für Triebfahrzeug-Baureihen/Typen weitere Qualifikationen aufgeführt. Derartige Zusatzmodule gibt es beispielsweise für Wagenprüfer, für die PZB, LZB sowie CIR-ELKE. Die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins ist möglich. Dieser gilt maximal sechs Wochen ab Ausstellungsdatum, in Verbindung mit einem Personalausweis bzw. Reisepass.
Der einheitliche Führerschein, die zu Grunde liegenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften sowie die Voraussetzungen für den Erwerb der einzelnen Führerscheinklassen, wurden in Deutschland am 1. August 2002 eingeführt. Er sollte insbesondere in der (im Rahmen der Bahnreform) stetig wachsenden Zahl an Eisenbahnverkehrsunternehmen eine einheitliche, verbindliche und transparente Verfahrensweise für Aus- und Fortbildung von Triebfahrzeugführern sicherstellen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind für die Ausbildung, die Prüfungsabnahme, die Ausstellung des Führerscheines sowie die Organisation von Fortbildungsunterrichten selbst verantwortlich. Im März 2007 erhielten erstmals Triebfahrzeugführer der Deutschen Bahn einen europäischen Führerschein. Die Verabschiedung einer EG-Richtlinie wird für 2007 erwartet.
Literatur
- Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753)
- Konzernrichtlinie 492.0753 „Triebfahrzeuge führen – Eisenbahn-Fahrzeugführerschein“ der Deutschen Bahn
Siehe auch
Wikimedia Foundation.