- Triptyk
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Carnets sind Zolldokumente, wobei man drei Arten unterscheidet:
Inhaltsverzeichnis
Carnet ATA (Carnet Admission Temporaire/Temporary Admission)
Das Carnet ATA ist eine Art „Reisepass“ für Waren, wie zum Beispiel Messegüter, Warenmuster und Berufsausrüstungsgegenstände. Das Carnet ATA erleichtert die vorübergehende Einfuhr von Waren in ein anderes Zollgebiet als das heimische. Es wird heute in 65 Ländern der Welt angewendet. Die Carnetbenutzer sparen mit diesem Zollverfahren Zeit bei der Einfuhrabfertigung, weil keine Sicherheitshinterlegung in Höhe der auf den Waren ruhenden ausländischen Einfuhrabgaben (wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer) erfolgen muss. Der ausländische Zoll erhält durch das Carnet eine Art Bürgschaft, die seinen Anspruch auf Bezahlung der Einfuhrabgaben sichert. Carnets sind immer für ein Jahr gültig und nur erlaubt für Berufsausrüstung, Warenmuster, Messe- und Ausstellungsgut oder gemäß nationaler Vorschrift (nur in Ausnahmefällen, wenn die IHK ausführlich darauf hingewiesen hat). Carnets werden in Deutschland von den regional zuständigen Industrie- und Handelskammern und in enger Kooperation mit der in Hamburg ansässigen „Euler Hermes Kreditversicherungs-AG“ ausgestellt. Vor Beginn der Auslandsreise muss das jeweilige Binnenzollamt die Ware begutachten und deren „Nämlichkeit“ feststellen. Jedes Carnet ist nach Ende der Reise, jedoch spätestens zum Ablauf seiner Gültigkeitsdauer, an die Industrie- und Handelskammer zurückzugeben.
Bei Reisen innerhalb der EU ist ein Carnet nicht erforderlich. Für Reisen in die folgenden Länder kann ein Carnet ATA verwendet werden (Stand: März 2008): Algerien, Andorra, Australien, Chile, VR China, Elfenbeinküste, Gibraltar, Hongkong, Indien, Iran, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Libanon, Malaysia, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mongolei, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Russland, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Sri Lanka, Südafrika, Thailand, Türkei, Tunesien, Ukraine, USA und Weißrussland.
Für Taiwan benötigt man das orange-/lachsfarbene (Taiwan-)Carnet C.P.D.
Carnet TIR (Carnet Transport international de marchandises par vehicules routiers)
Das Carnet TIR ist ausschließlich ein Dokument für den Warentransit per Straßenverkehr (LKW), zwischen Ländern, die nicht dem gemeinschaftlichen Versandverfahren angeschlossen sind (zum Beispiel GUS-Länder, Türkei). Ein TIR Carnet dient im Gegensatz zum ATA Carnet nicht der vorübergehenden Ausfuhr. Beim Versand mit Carnet TIR wird nicht an jeder Grenzdurchgangsstelle ein Zollverfahren durchgeführt, sondern nur an der ausgehenden Zollstelle und beim Zoll des Bestimmungsortes. Voraussetzung für den Versand mit Carnet TIR ist der Transport in einem Fahrzeug oder Behälter, der sich nach den Bestimmungen des TIR-Abkommens verplomben lässt.
Carnet CDP (Carnet de Passages)
Das Carnet de Passages (auch Carnet de passage, Triptik oder Triptyk) wird von zahlreichen Ländern bei der Einreise mit Kraft- oder Wasserfahrzeug verlangt, um das Fahrzeug vorübergehend zollfrei einführen zu können. Es kann unter Umständen in mehreren Ländern benutzt werden und ist meist für die Reise oder eine maximalen Dauer begrenzt gültig. Das Carnet de Passage wird von zugelassenen Stellen gegen Hinterlegung einer Bürgschaft oder Kaution ausgestellt, aus der Zollforderungen bei nicht erfolgter Wiederausfuhr bedient werden. In gewissen Ländern kann ein Automobilclub als Bürge auftreten (z.B. für seine Mitglieder). Die ordnungsgemäße Ausfuhr wird vom Zoll des Ausreiselandes entsprechend im Carnet vermerkt. Bei Vorlage des ordentlich gestempelten Carnets bei der ausstellenden Organisation wird die hinterlegte Sicherheit freigegeben.
Weblinks
- Beschreibung des Carnet ATA auf www.zoll.de
- Ausführliche FAQ zu Carnet A.T.A. (www.eulerhermes.de)
- Beschreibung des Carnet TIR auf www.zoll.de
- Nach TIR-Verfahren oder ATA-Verfahren ausgeführte Transporte (Tätigkeitsbereich der Europäischen Union)
- TIR-Handbuch der Vereinten Nationen
- Merkblatt zum Carnet und zur Ausfüllung bei der IHK Südwestsachsen
- Open Office Vorlage für ein Carnet ATA
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