- Barnim IX.
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Barnim IX. (* 2. Dezember 1501; † 2. November 1573 in Stettin; nach anderer Zählung Barnim XI.) war Herzog von Pommern-Stettin.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Geboren als Sohn Bogislaw X. und seiner zweiten Frau Anna, einer Tochter des polnischen Königs Kasimir IV., studierte er in Wittenberg und übernahm nach dem Tod seines Vaters, gemeinsam mit seinem Bruder Georg die Regierung im Herzogtum Pommern. Durch Ansprüche Brandenburgs an Pommern, erhielten die beiden erst auf dem Reichstag zu Augsburg am 26. Juni 1530 das Reichslehen. Um sich den Ansprüchen der Brandenburger erwehren zu können heiratete Barnim am 2. Februar 1525 mit Anne von Braunschweig-Lüneburg (1502–1568), Tochter von Heinrich I. und schloss ein Schutzbündnis mit dem Haus der Welfen. Die Brüder entzweiten sich nach und nach voneinander. Als Philipp I., der Sohn Georgs, an die Stelle seines Vaters trat, wurde eine Teilung des Pommerischen Landes in Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin am 21. Oktober 1532 beschlossen und zunächst auf acht Jahre festgelegt. Dabei erhielt Barnim Pommern-Stettin. Das Bistum Cammin teilten sich die Herzöge.
1534 beschloss man, den Forderungen der Untertanen nachzugeben und eine Verbesserung der Kirchlichen Verhältnisse durchzuführen. Dazu berief man den Landtag zu Treptow a. R. ein und lud Johannes Bugenhagen als Wittenberger Vertreter der protestantischen Partei dazu ein, eine Kirchenordnung für Pommern zu erarbeiten. Die dabei anfallenden Kloster und Kirchengüter wurden von den Herzögen geteilt und es entstand das herzogliche Pädagogium in Stettin 1543.
Da eine Annäherung zur evangelischen Seite vollzogen war, traten die Herzöge dem Schmalkaldischen Bund im April 1536 bei. Nach achtjährigem Bestand der Teilung wurde diese gefestigt. Als der Schmalkaldischer Krieg ausbrach, den die Vertreter des Schmalkaldischen Bundes gegen den Kaiser Karl V. verloren, waren sie in einer unangenehmen Lage, da sie ja Gegner des Kaisers waren. Sanktionen konnten sie aber gegen Zahlung einer Geldbuße verhindern. Nach dem Tod von Philipp führte Barnim bis zur Volljährigkeit dessen Sohnes die Amtsgeschäfte in Pommern-Wolgast weiter. Da er ohne männliche Nachkommenschaft war, übertrug er im Erbvertrag von Jasenitz am 3. Februar 1569 Johann Friedrich den Regierungssitz in Stettin und Ernst Ludwig den Regierungssitz Wolgast, wobei dem minderjährigen Neffen Kasimir eine Anwartschaft auf dem Bischofsstuhl in Cammin eingeräumt wurde, den man bereits an die Herzogsfamilie gebunden hatte.
Siehe auch
Literatur
- von Bülow: Barnim XI.. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 79–82.
- Ursula Scheil: Barnim IX.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 595 f.
- Roderich Schmidt: Greifen. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 7, Duncker & Humblot, Berlin 1966, S. 31. (Familienartikel)
Weblinks
Personendaten NAME Barnim IX. ALTERNATIVNAMEN Barnim XI. KURZBESCHREIBUNG Herzog von Pommern-Stettin GEBURTSDATUM 2. Dezember 1501 STERBEDATUM 2. November 1573 STERBEORT Stettin
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