- Täufling
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Dieser Artikel erläutert den Themenbereich der christlichen Taufe; zu anderen Themenbereichen siehe Schiffstaufe, Glockentaufe und Äquatortaufe. Für die „Taufe“ von Tunneln, siehe Tunnelpatin. - Die Taufe ist nach dem Neuen Testament Bundeszeichen, durch das gezeigt wird, dass der Getaufte Gott gehört. In Analogie zum alttestamentlich-jüdischen Bundeszeichen der Beschneidung haben die Eltern des neuen Gottesvolkes (die Kirche) die Pflicht, ihr Kind taufen zu lassen, denn als Kind christlicher Eltern gehört es zu Gott. Wie im Alten Testament müssen die Eltern dann auch ihr Kind entsprechend erziehen.
- Der Bundesschluss als Ausdruck von Gottes Gnade laufe stets dem Glauben voraus, so dass die Täufer die von Gott gesetzte Reihenfolge „Bundesschluss – Erwählung – Zugehörigkeit zum Gottesvolk – Glaube“ unzulässig umdrehen würden.
- daß er uns durch dieses göttliche Pfand und Wahrzeichen versichern will, daß wir so wahrhaftig von unseren Sünden geistlich gewaschen sind, wie wir leiblich mit dem Wasser gewaschen werden[20]
- Erwachsenen- bzw. Gläubigentaufe
- Die Taufe Gläubiger Erwachsener wird in allen Kirchen praktiziert. Dabei begehrt der Täufling persönlich, die Taufe zu empfangen. Er bekennt sich in diesem Zusammenhang selbst öffentlich zu Jesus Christus. In einigen Kirchen, den sogenannten taufgesinnten Kirchen, ist dies die einzig mögliche Form der Taufe. Ein Teil dieser Kirchen erkennt die Taufe von religionsunmündig getauften Christen beim Übertritt an, wenn diese ein Bekenntnis zu Jesus Christus ablegen und damit – gewissermaßen nachträglich – ihre Kindes- bzw. Säuglingstaufe gültig machen. Kindertaufen werden in diesen Kirchen aber nicht selbst durchgeführt. Andere taufgesinnte Kirchen sehen eine Säuglingstaufe als unbiblisch und daher als ungültig an und erwarten, dass sich als Säugling getaufte Gläubige beim Übertritt (aus ihrer Sicht erstmals) taufen lassen.
- Säuglings- bzw. Kindertaufe
- Der größte Teil des Christentums praktiziert in der Regel die Kindertaufe. Hierbei bekennen Eltern und/oder Taufpaten – entweder als Stellvertreter des Täuflings oder im eigenen Namen – den Glauben an Jesus Christus und versprechen eine christliche Erziehung des Kindes. In der Konfirmation sollen in diesen Kirchen die als Kinder Getauften ihre Taufe dann eigenständig bestätigen, indem sie selbst ein Bekenntnis zu Jesus Christus ablegen.
- Für die römisch-katholische Kirche setzt jede Taufe den christlichen Glauben voraus. Kleine Kinder (vor dem Einschulungsalter) werden im „Glauben der Kirche“ getauft, wenn ihre Erziehung im christlichen Glauben als gewährleistet anzunehmen ist. Eine Frage nach dem Glauben dieser Kinder oder ein stellvertretendes Glaubensbekenntnis erfolgen im heutigen Taufgottesdienst daher nicht. Vielmehr werden Mutter und/oder Vater nach ihrem, d. h. der Erwachsenen, persönlichen Glauben befragt und der Glaube der Kirche bekannt. Kinder im Schulalter können wie die Erwachsenen die Taufe nur dann empfangen, wenn sie vor dieser ihren persönlichen Glauben öffentlich bekannt haben.[23]
- auf den Namen des dreieinigen Gottes (Ich taufe dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes),
- durch Untertauchen oder Begießen mit Wasser,
- mit der richtigen Intention des Taufenden. Die Intention muss aber lediglich darin bestehen zu tun, was die Kirche in der Taufe tut. Ein tiefer gehendes theologisches Verständnis der Taufe durch den Taufenden ist nicht nötig, er braucht nicht einmal Christ sein.
- Bei vielen Freikirchen (insbesondere Baptisten, Mennoniten, Pfingstgemeinden und Siebenten-Tags-Adventisten) hängt die Gültigkeit einer Taufe davon ab, ob der Täufling sich bewusst für die Taufe entschieden hat. Christen, die als Säuglinge getauft wurden, gelten dort als ungetauft. Sie werden in der Regel, sofern sie sich zum christlichen Glauben bekennen, dennoch als Mitchristen anerkannt, aber nicht immer zur Teilnahme am Abendmahl zugelassen. Freie evangelische Gemeinden und einige baptistische Gemeinden haben allerdings Sonderregelungen aus seelsorglichen Gründen. Sie erkennen den Gewissenskonflikt von als Kleinkind Getauften an und verzichten in Ausnahmefällen auf eine (aus der Sicht dieser Gläubigen) nochmalige Taufe. Diese Gläubigen werden trotzdem als Mitglieder in die Gemeinde integriert. In Baptistengemeinden werden auch Kleinkind-Getaufte generell zum Abendmahl zugelassen, sie gelten aber sonst – von den oben erwähnten Sonderregeln abgesehen – nicht als stimmberechtigt in den Gemeindeversammlungen.[31]
- Von einigen Kirchen und Gemeinschaften wird das Untertauchen zwingend verlangt.
- Manche freikirchlichen Kreise taufen unter Berufung auf die Apostelgeschichte ausschließlich auf den Namen Jesu (Erläuterung siehe oben bei Taufformel).
- Die Kirchenmitgliedschaft wird durch die Taufe in einer Kirchengemeinde, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, erworben.
- ↑ Josephus: Jüdischen Altertümern, Kapitel XVIII, Zeile 117
- ↑ Carl-Martin Edsman: Artikel Taufe (Religionsgeschichte), in: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG), Bd. VI, Tübingen 1962, S. 626f
- ↑ In den Qumran-Texten (1QS 3,6-8, 1QS 4,21f, 4Q 414, aus Klaus Berger Qumran und Jesus, Quell-Verlag Stuttgart 1993, ISBN 3-7918-1929-1, S. 73–76)
- ↑ Josephus: Geschichte des Jüdischen Krieges, II, 8
- ↑ vgl. die stark gnostisch gefärbte sogenannte Sektenregel (1QS 2,25 - 3,12)
- ↑ Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Mikwe und Taufe
- ↑ Erich Dinkler: Taufe II Im Urchristentum in: RGG3 Band 6, Sp. 636
- ↑ Didache
- ↑ Sie (die Kinder) sollen demnach auch kommen, wenn sie herangewachsen sind; sie sollen kommen, wenn sie gelernt haben, wenn sie darüber belehrt sind, wohin sie gehen sollen: sie mögen Christen werden, sobald sie imstande sind, Christum zu kennen. Aus welchem Grunde hat das Alter der Unschuld es so eilig mit der Nachlassung der Sünden? aus Bapt. 18
- ↑ Tertullian, de baptismo13
- ↑ vgl. Tertullian, De baptisto 6ff
- ↑ Augustinus: Tractatus in Iohannis Euangelium 80,3
- ↑ Augustinus: Enchiridion 17, 64
- ↑ Aurelius Augustinus Des heiligen Kirchenvaters Aurelius Augustinus ausgewählte Schriften Bd. 8; Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Band 49) Kempten; München: J. Kösel: F. Pustet, 1925.
- ↑ Exsultate Deo 1439
- ↑ Taufkatechesen des Kyrill von Jerusalem (engl.)
- ↑ Martin Luther: Großer Katechismus, Der vierte Teil, Von der Taufe
- ↑ Zusammenfassung von Zwinglis Tauflehre
- ↑ Genfer Katechismus Frage 310
- ↑ Heidelberger Katechismus Frage 73
- ↑ Verwerfung (Anathemata) aller reformatorischen Tauflehren
- ↑ Dekret zur Kindertaufe: „Wer leugnet, daß kleine Kinder gleich vom Mutterleibe weg zu taufen sind“, auch wenn sie von getauften Eltern stammen, „oder sagt, sie würden zwar zur Vergebung der Sünden getauft, aber zögen nichts von einer Ursünde aus Adam auf sich, was durch das Bad der Wiedergeburt gesühnt werden müßte“, um das ewige Leben zu erlangen, woraus folgt, daß bei ihnen die Form der Taufe zur Vergebung der Sünden nicht richtig, sondern falsch verstanden wird: der sei mit dem Kirchenbann belegt.
- ↑ Die Feier der Kindertaufe. Pastorale Einführung. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. 2., verbesserte Auflage, Bonn 2008.
- ↑ Umfrage unter deutschen Mennonitengemeinden durch die Zeitschrift Junge Gemeinde
- ↑ a b Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) Nr. 1240 sowie BCP (1979) (deutsche Übersetzung: S. 203; Urtext S. 307)
- ↑ Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden Band III Die Amthandlungen, Teil 1 Die Taufe Lutherische Verlagshaus 1988
- ↑ H. Biedenhard: Name, in: Brockhaus Theologische Begriffslexikon zum Neuen Testament Studienausgabe Band 2, Wuppertal 19864
- ↑ Vgl. Joh.14,13 EU
- ↑ Codex juris canonici Can. 861 (1983) § 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Taufweise zu belehren.
- ↑ Catholic Encyclopedia: „In case of necessity, baptism can be administered lawfully and validly by any person whatsoever who observes the essential conditions, whether this person be a Catholic layman or any other man or woman, heretic or schismatic, infidel or Jew.“ The essential conditions are that the person pour water upon the one to be baptized, at the same time pronouncing the words: „I baptize thee in the name of the Father and of the Son and of the Holy Ghost. Moreover, he must thereby intend really to baptize the person, or technically, he must intend to perform what the Church performs when administering this sacrament.“
- ↑ Für die Freien evangelischen Gemeinden: Leitsätze zur Taufe in Freien evangelischen Gemeinden, Satz 8 ; für die Baptisten: Zur aktuellen Diskussion über die gegenseitige Taufanerkennung, Erklärung des Präsidiums des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland vom 15. Mai 2007, Artikel 5
- ↑ Pressemitteilung EKD: Wechselseitige Anerkennung der Taufe
- ↑ The inability of the churches mutually to recognize their various practices of baptism as sharing in the one baptism, and their actual dividedness in spite of mutual baptismal recognition, have given dramatic visibility to the broken witness of the Church. The readiness of the churches in some places and times to allow differences of sex, race, or social status to divide the body of Christ has further called into question genuine baptismal unity of the Christian community(Gal. 3:27—28) and has seriously compromised its witness. The need to recover baptismal unity is at the heart of the ecumenical task as it is central for the realization of genuine partnership within the Christian communities. Lima-Erklärung Taufe (engl.)
- Wolfram Kerner: Gläubigentaufe und Säuglingstaufe (Diss. Heidelberg, Norderstedt 2004)
- Liturgische Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK): Die heilige Taufe. Hannover 2002
- Peter Gerlitz, Udo Schnelle, Edward J. Yarnold, Jörg Ulrich u.a.: Taufe I. Religionsgeschichtlich II. Neues Testament III. Alte Kirche IV. Mittelalter V. Reformationszeit VI. Neuzeit VII. Dogmatisch und ethisch VIII. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 32 (2001), S. 659–741 (umfassender Überblick mit Lit.)
- David P. Scaer: Baptism. Volume XI. Confessional Lutheran Dogmatics. 1999
- Friedrich Fiederlein: Geboren werden aus Wasser und Geist, in: Schule und Mission 1992/93, H.4
- Robert H.Stein: Baptism and Becoming a Christian in the New Testament, Southern Baptist Theological Journal, vol.2, Spring 1988, pp. 6–17
- Johannes Schneider: Taufe und Gemeinde im Neuen Testament, Oncken Verlag, 2. Auflage 1984
- Friedrich Sondheimer: Die wahre Taufe; Ein Bekenntnis zur Taufe der Gläubigen, Oncken Verlag, 4. Auflage 1974
- Dietrich Bonhoeffer: Die Taufe. In: ders.: Nachfolge. Gesammelte Werke (Hg. von Martin Kuske und Ilse Tödt), Gütersloh: Christian Kaiser Verlag, 2. Aufl. 1994, Band IV, S. 219ff
- Franz Eugen Schlachter: Was lehrt die Bibel von der Taufe?. 1896
- Nocke, Franz-Josef: „Spezielle Sakramentenlehre I. Taufe“ in: Schneider, Theodor (Hrsg.): Handbuch der Dogmatik. Bd. 2., Düsseldorf 2002, S. 226–259.
- Evangelische Kirche in Deutschland: Allgemeine Fragen zur Taufe, Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis der Taufe in der evangelischen Kirche. Vorgelegt vom Rat der EKD, 2008, hg. vom Kirchenamt der EKD
- Römisch-katholische Kirche: Das Sakrament der Taufe im Katechismus der Katholischen Kirche (Weltkatechismus)
- Neuapostolische Kirche Die Heilige Wassertaufe
- Warum taufen Baptisten keine Säuglinge?
- Taufe aus einer freikirchlichen Sicht
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche: Taufe aus der Sicht der Selbständigen Evangelisch-Lutherische Kirche
- Erklärung zur Taufe vom Gnadauer Verband
- Die Taufe aus Sicht Jugendlicher im Bund FECG
Die Taufe ist ein Ritus, der im Christentum seit der Zeit des Neuen Testaments und in fast allen christlichen Konfessionen den sichtbaren Eintritt in das Christentum markiert.
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Etymologie
Das griechische Wort für taufen im Neuen Testament ist baptízein (βαπτίζειν) und bedeutet so viel wie ein- oder untertauchen. Es ist in diesem Sinne in der griechischen Literatur seit Platon (4. Jh. v. Chr.) des Öfteren belegt. In der Septuaginta, der griechischen Übersetzung des Alten Testaments, kommt der Ausdruck baptízein (βαπτίζειν) nur viermal vor. Nur einmal, 2. Könige 5,14 EU, bezieht es sich auf das Untertauchen eines Menschen zur rituellen Reinigung.
Josephus verwendet den Begriff baptismós (βαπτισμός) – Taufe – im Zusammenhang seines Berichtes[1] über Johannes den Täufer.
In der ersten germanischen Bibelübersetzung, der gotischen Bibel von Wulfila aus dem 4. Jahrhundert, wird baptizein mit daupjan übersetzt, das ebenso wie das griechische Wort „eintauchen“ bedeutet und durch die spezifische christliche Bedeutung „durch Untertauchen zum Christen machen“. Wie das gotische Wort gehen das altnordische deypa, das altenglische dyppan und das althochdeutsche toufen alle etymologisch auf das Wort in neuhochdeutscher Wiedergabe „tief“ zurück.
Das Wort Taufe wurde stark von der christlichen Tradition geprägt und wird deshalb meist mit Christliche Taufe gleichgesetzt. Da in anderen Religionen ebenfalls rituelle Handlungen mit Wasser erfolgen, ist zu beachten, dass (das Wort Taufe) nur mit größter Vorsicht auf außerchristliche Reinigungen oder Waschungen mit Wasser angewandt werden kann.[2]
Vorformen
Die Taufe wird im Neuen Testament als etwas Bekanntes vorausgesetzt. Als mögliche Anknüpfungspunkte für die neutestamentliche Praxis des Taufens werden genannt:
Altes Testament
Der aussatzkranke Naeman taufte sich siebenmal im Jordan, auf Befehl des Propheten Elisa, um seine Krankheit zu heilen und körperliche Reinheit zurückzugewinnen (2.Kön. 5,14).
Auch der Psalmist erwähnt sowohl eine innere Reinigung („Entsündigung“) mit Ysop als auch eine Waschung zur körperlichen Reinheit in Psalm 51,9 EU; in diesem Vers werden Waschung und die Vergebung von Sünde miteinander in Verbindung gebracht.
Judentum
Die Gemeinschaft von Qumran[3] war nicht die einzige jüdische Glaubensgemeinschaft, die im Vergleich zur christlichen Taufe Gemeinsamkeiten in der Umkehrforderung, äußerer Reinigung, innerer Reinigung und Buße zeigte. Auch die Essener kannten ähnliche Riten. Die rituelle Waschung wurde im Namen Gottes vollzogen und regelmäßig, vermutlich sogar täglich, ausgeführt.[4] Taufriten der jüdischen Gemeinschaften wurden von jedem für sich allein und ohne öffentliches Bekenntnis vorgenommen. Jedoch galt wohl die erste dieser Waschungen als offizielle Aufnahme eines Novizen. [5]
Im Talmud ist der regelmäßige Besuch des Mikwe-Bads zur Herstellung ritueller Reinheit vorgeschrieben.[6] Auch ist ab der zweiten Hälfte des 1. nachchristlichen Jahrhunderts eine Proselytentaufe bezeugt.
Die Unterschiede der christlichen Taufe sind sowohl in der nur einmal vorgenommenen Taufe, als auch im öffentlichen Bekenntnis zu Jesus zu sehen. Zudem fehlt eine Person, die die Taufe durchführt. Dass Josephus die Vokabel βαπτισμός nur für die Johannestaufe, nicht aber für die rituellen Waschungen der von ihm beschriebenen Sekten anwendet, zeigt, dass auch zur damaligen Zeit ein deutlicher Unterschied gesehen wurde.
Im Neuen Testament
Die so genannte Johannestaufe
Die erste Taufe, die im Neuen Testament erwähnt wird, ist die Taufe durch Johannes. Er erhielt deshalb auch den Beinamen Täufer. Die Johannes-Taufe geschah im Wasser des Jordan, war mit einem Sündenbekenntnis und innerer Umkehr (Buße) verbunden und hatte die Vergebung der Sünden zum Ziel (Mt 3,6 EU, Mk 1,4f EU, Lk 3,3ff EU).
Jesus ließ sich nach den übereinstimmenden Berichten der Evangelien von Johannes taufen. Auch einige der späteren Jünger und Apostel wurden von Johannes getauft und anschließend auf Jesus, das Lamm Gottes, das die Sünde der Welt trägt, aufmerksam gemacht. In der Folgezeit tauften nach Johannes 4,1ff EU sowohl Johannes selbst als auch die Jünger Jesu.
In Apostelgeschichte 19,1–7 EU wird berichtet, dass Paulus in Ephesus auf Jünger von Johannes dem Täufer traf. Nachdem sie von ihrer Johannes-Taufe berichtet hatten, erklärte Paulus ihnen, dass Johannes mit einer Taufe der Buße getauft und dazu aufgerufen habe, dass das Volk an den glauben solle, der nach ihm kommen werde; nämlich an Jesus Christus. Daraufhin ließen sich die Jünger des Johannes auf den Namen Jesus taufen.
Taufe in der Urgemeinde
Das Matthäus-Evangelium endet mit dem so genannten Tauf- oder Missionsbefehl Christi:
„18Und Jesus trat herzu und sprach zu ihnen: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. 19Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes 20 und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“
– Evangelium nach Matthäus 28,18-20 LUT
Die Taufformel „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ kommt nur in diesem im Evangelium enthaltenen „Taufbefehl“, nicht aber in den Tauferzählungen der Apostelgeschichte und der Briefe des Paulus, vor. Dort, wo die Taufhandlung selbst näher beschrieben wird, lautet die Taufformel schlicht: „auf den Namen Jesu Christi“ (Apostelgeschichte 2,38 EU; 8,16 EU; 10,48 EU; 19,5 EU; Römer 6,3 EU und Galater 3,27 EU).
In seiner Pfingstpredigt ruft Petrus öffentlich zur Taufe auf. Er verheißt denen, die umkehren und sich zur Vergebung der Sünden taufen lassen, dass sie den Heiligen Geist geschenkt bekommen:
„38Petrus sprach zu ihnen: Tut Buße und jeder von euch lasse sich taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung eurer Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes. 39 Denn euch und euren Kindern gilt diese Verheißung und allen, die fern sind, so viele der Herr, unser Gott, herzurufen wird.“
– Apostelgeschichte des Lukas 2,38+39 LUT
Philippus predigte von Jesus Christus und die gläubig gewordenen ließen sich taufen (Apg 8,12). In Apostelgeschichte 8,31 LUT wird der Kämmerer der äthiopischen Kandake von Philippus nach seinem biblischen Verständnis gefragt. Der Kämmerer antwortet mit: „... Wie kann ich, wenn mich nicht jemand anleitet“. Nachdem ihm das Evangelium von Jesus gepredigt wurde, wird er durch Philippus getauft.
Paulus lehrt im Römerbrief 6,3ff EU die Taufe als Begrabenwerden und Neuwerdung des Lebens. In seiner Lehre ist sie ein Nachvollzug des Begräbnisses und der Auferstehung Jesu. Dort findet sich ein bedeutsamer Beleg für die ursprüngliche Praxis der Taufe durch Untertauchen.
Die Taufe ist eng mit der Gabe des Heiligen Geistes verbunden. Johannes der Täufer wies auf Jesus Christus hin, der mit heiligem Geist und Feuer tauft (Mt. 3,11 EU). Petrus verkündigte den Geistempfang als Folge der Taufe (Apg. 2,38f). Als der heilige Geist auf den ungetauften Hauptmann Kornelius und anderen Nichtjuden, die sich mit ihm versammelt hatten, fiel, überzeugte es die Judenchristen, dass auch Nichtjuden getauft werden dürfen, weil der heilige Geist auch auf sie ausgegossen wird (Apg. 10,45 EU).
Wesen der Taufe
In der Taufe wird der Täufling gemäß der Lehre des Apostels Paulus in Christi Tod getauft und mit Christus „begraben in den Tod“. Der Vollzug der Taufe bezeichnet damit die sicht- und erlebbare Schwelle zwischen dem alten Sein des Menschen in der Sünde und dem neuen Sein seines Lebens in Christus. Ihr Wasser tötet und schenkt Leben zugleich. Mit ihr erhält der Getaufte Anteil an Christi Auferstehung (vgl. Römer-Brief, Kapitel 6 EU). Gleichzeitig wird er Teil des universalen Leibes Christi durch die Taufe im heiligen Geist (1.Korinther 12,13 EU). Die Taufe ist Ausdruck des göttlichen Versöhnungshandelns durch Kreuz und Auferstehung Christi. Wie dieses in Christus ein für allemal zum Heil der Welt geschehen ist, so geschieht auch die Taufe zum Heil des Täuflings und ist einer Wiederholung nicht bedürftig. Die Bibel lehrt jedoch in Apostelgeschichte 19,3-5 EU eine nochmalige Taufe, wenn nicht im Namen Jesu getauft wurde. Der Glaube muss zum Erlangen des Heils dazu kommen. Als Geschehen im Heiligen Geist macht sie ihn der Rechtfertigung teilhaftig und bezweckt zugleich den Wandel in einem neuen Leben, das von der Knechtschaft in die Freiheit der Kinder Gottes und von der Sünde in den Dienst der Gerechtigkeit und in die Heiligung führt.
Petrus erklärt dass in der Taufe nicht der Schmutz vom Leibe abgewaschen wird, sondern dass die Taufe die Bitte zu Gott um ein reines Gewissen ist, indem Jesus Christus von den Toten auferstanden ist. (1. Petrusbrief 3,21 LUT)
Geschichtliche Entwicklung
Alte Kirche
Wer sich in den ersten Jahrzehnten des Christentums taufen ließ, tat dies wohl im Glauben daran, noch zu Lebzeiten die Wiederkunft Jesu Christi zu erleben. In der Taufe wurde der Täufling aus dem heidnischen Kontext herausgenommen und dem Machtbereich Jesu Christi unterstellt - was mit der Formulierung Taufe εις χριστον ιησουν (wörtl: „in Christus Jesus hinein“) gemeint ist. Und er wurde von ihm durch den Heiligen Geist „versiegelt“ (Eph. 4,30 LUT) und in den Leib Christi eingegliedert (1.Kor 12,13 GNB). Oft ließ man sich mit seinem ganzen Haus taufen.
Immer verbunden mit der Taufe war das Glaubensbekenntnis, dessen älteste Formulierung κύριος Ιἠσοῦς – Kyrios Jesus – Jesus ist der Herr lautet (vgl. Röm. 10,9 NT).
Bei den Apostolischen Vätern verschob sich der Charakter der Taufe zu einem „gesetzlich verstandenen Eintrittsritus“ in die Kirche.[7] Während die biblischen Berichte die Taufe auf den Namen Jesu Christi kennen, folgte die frühe Kirche dem Taufbefehl Mt. 28, 19 und taufte auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.[8]
In der Anfangszeit der Kirche wurden die Täuflinge nur zu Ostern getauft, um das Sterben und Auferstehen mit Jesus Christus zu verdeutlichen.
Im Urchristentum geschah die Taufe vermutlich durch vollständiges Untertauchen des Täuflings. Bis etwa zum 12. Jahrhundert war das Untertauchen durchaus eine übliche Taufform in der römischen Kirche. Als Nottaufe konnte die Taufe jedoch durch Besprengen bereits im zweiten Jahrhundert durchgeführt werden. Sie wurde in Situationen praktiziert, in denen das Untertauchen des Täuflings nicht möglich war (Krankheit, Todesgefahr, Verfolgung).
Erste Erwähnungen der Kindertaufe finden sich um 200 n. Chr. in der Hippolytischen Kirchenordnung (Baptismus infantium). Offensichtlich war sie allgemein akzeptiert. Nur vereinzelt findet sich Kritik an der Kindertaufe. So stellte Tertullian diese Praxis in Frage.[9] Am Anfang des 3. Jahrhunderts vertraten Cyprianus und Tertullian die Ansicht, durch die Taufe werde die durch die Erbsünde zerstörte Gottebenbildlichkeit wiederhergestellt. Zwar reichte theoretisch der Glaube dazu aus, wie bei den Aposteln, von denen die Bibel nicht berichtet, dass Jesus sie getauft hat, da jedoch Jesus den Befehl zur Taufe gegeben habe, bestehe für die Gläubigen ein Zwang zur Taufe.[10] Dieselben Theologen stritten im Ketzertaufstreit darum, ob auch eine Taufe anzuerkennen sei, die nicht in einer mit dem katholischen Bischof verbundenen Gemeinde gespendet sei. Man einigte sich darauf, dass die trinitarische Taufformel das entscheidende Element darstelle. Der Geistempfang, der ursprünglich mit der Taufe verbunden war, wurde zur selben Zeit - wohl als Reaktion auf eine gnostische Lehre von mehreren der jeweiligen Stufe der Erkenntnis entsprechenden Taufen – aus der Taufhandlung herausgenommen und durch eigene Handlungen, die Salbung mit Chrisam und die Handauflegung, ergänzt. Unter dem Einfluss der gleichzeitigen Mysterienkulte wurde der Taufritus um weitere Zeremonien (weißes Taufkleid, Absagung an den Teufel vor der Taufe) erweitert und als μυστηριον, lat. sacramentum verstanden.[11] Dazu gehörte auch die vor der Taufe geübte Arkandisziplin, die es den Katechumenen, den Ungetauften, verbot, die Wandlung mitzuerleben.
Die Bezeichnung der Taufe als „Erleuchtung“ (griech. phôtismós) in der Alten Kirche stammt aus dem 2. Korintherbrief 4,6 LUT. Der Begriff verdeutlicht, dass der Täufling aus der Finsternis des Unglaubens in das Licht des Glaubens und Erkennens eintritt.
Aurelius Augustinus sah in der Taufe das Handeln von Jesus als sichtbares Wort[12] und unsichtbare Gnade, die in der sichtbaren Taufhandlung die Heilwirkung vollbringen. Die sakramentale Handlung prägt dem Täufling wie ein Stempel den Charakter des neuen Menschen ein. Augustin formulierte die Lehre von der Taufe als Heilmittel gegen die Erbsünde. [13] [14]
Mittelalter
Die Scholastik wandte die aristotelische Formel von Materie (Taufwasser) und Form (Taufformel) auf Augustinus Lehre an. Thomas von Aquin beschrieb Gott als „Prinzipalursache“ und das Taufwasser als „Instrumentalursache“ der Gnadenwirkung zur Tilgung der Erbsünde. Als dritter Bestandteil einer gültigen Taufe gehört die Absicht (intensio) des Spender zu taufen dazu. Diese Lehre wurde 1439 in der Bulle Exsultate Deo verkündet und ist in der katholischen Kirche bis heute gültig.[15] Folglich verbreitete sich im Mittelalter das Übergießen anstelle des Untertauchens. Schon in der frühmittelalterlichen fränkischen Kirche und sicher auch in Teilen Italiens war das Übergießen allerdings bereits früher gängige Praxis, wie die erhaltenen Bilddarstellungen seit dem 4. Jh. und die archäologischen Befunde zeigen.
In der orthodoxen Kirche bleibt es bis heute bei dem Verständnis der Taufe als des ersten Mysteriums, das den Empfang der folgenden Mysterien ermöglicht. Kyrill von Jerusalem beschreibt in seinen Katechesen an die Taufanwärter,[16] wie der Täufling auf geheimnisvolle Weise Christi Leben und Sterben nachvollzieht. So symbolisiert das dreimalige Untertauchen die drei Tage Christi im Grab.
Reformation
Martin Luther knüpfte wieder bei Augustinus an und sah in der Taufe die sichtbar gewordene Zusage Gottes, den Menschen um Christi die Sünde zu vergeben. Die Taufe ist ein Bund mit Gott. Der Täufling verspricht Gott, täglich der Sünde absterben zu wollen. Zunächst war das Taufwasser für Luther ein Symbol der Heilsgewissheit nur für den Täufling, erst im Kampf gegen die sogenannten „Schwärmer“ betonte auch er Heilsamkeit des Taufwassers. Viel wichtiger ist ihm, dass die Taufe kein einmaliges Geschehen ist, sondern täglicher geistlicher Wiederholung bedarf:
„Also ist die Buße nicht anders denn ein Wiedergang und Zutreten zur Taufe, dass man das wiederholt und treibt, so man zuvor angefangen und doch davon gelassen hat.“
– Martin Luther [17]
Auch der Zürcher Reformator Ulrich Zwingli zählt die Taufe mit dem Abendmahl zu den Sakramenten.[18] Sakramente sind für ihn allerdings nur Zeichen, die auf eine dahinter stehende Wirklichkeit hinweisen. Diese Wirklichkeit ist wichtiger als das Zeichen (so genannter philosophischer Realismus). Die Taufe bewirkt also selber nicht z. B. Abwaschung der Sünden, weist aber äußerlich auf dieses innere, geistgewirkte Heilsgeschehen hin. Damit positioniert sich Zwingli gegen die bisherige Kirchenlehre und gegen Luther (Taufe als Gnadenmittel). Gegen die Täufer, die sich auf ihn berufen, positioniert sich Zwingli zweifach:
Die Betonung des Bundesgedankens in der Tauflehre, der Altes Testament und Neues Testament verknüpft, bestimmt bis heute Verständnis und Praxis der Taufe in reformierten Kirchen.
Johannes Calvin führt den Bundesgedanken Zwinglis weiter. Er nennt im Genfer Katechismus die Taufe ein äußeres Zeichen des göttlichen Wohlwollens gegen uns und ein „Unterpfand“ der Gnade Gottes.[19] Er hält sie für nicht heilsnotwendig. Der Heidelberger Katechismus definiert „Wiedergeburt aus Wasser und Geist“ damit,
Die Tauflehre der Täufer ist eine Weiterentwicklung von bestimmten Aspekten der Lehre Zwinglis. Auch für sie ist die Taufe ein bloßes Symbol des Bundes, den Gott mit dem Menschen und der Mensch mit Gott schließt. Nach ihrem Verständnis bietet Gott in dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn allen Menschen den „Neuen Bund“ (das neue Testament) an. In der Predigt des Evangeliums wird dieses Angebot den Menschen unterbreitet. Die Taufe ist nach diesem Verständnis das von Jesus Christus eingesetzte äußere Zeichen, durch das der Mensch in Gottes Bundesschluss einwilligt.
Andere Bewegungen, wie die von ihren Gegner Schwärmer Genannten, lehnten ähnlich den mittelalterlichen Katharern die Wassertaufe ganz ab. Bedeutsamer war ihnen die sogenannte Geistestaufe.
Die katholische Reaktion auf die evangelischen Tauflehren ist die Neuformulierung der scholastischen Lehre auf dem Konzil von Trient.[21] Dort wurde erstmals beschlossen, die Kindertaufe zur Verpflichtung nach kirchlichem Verständnis zu machen.[22] Sie sollte demnach die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft symbolisch darstellen, nach der die Kinder allmählich durch die christliche Lehre „wissend“ herangebildet werden sollten.
Neuzeit
In der Aufklärungszeit ging man dazu über, nicht mehr den Täuflingen, sondern deren Eltern die Tauffrage zu stellen. Von rationalistischen Theologen wurde die Taufe als „Weihe zur wahren Religion“ verstanden.
Einige Freikirchen praktizieren die Taufe nicht. Während zum Beispiel die Quäker sie als zu vernachlässigende Äußerlichkeit ansehen, verzichtet die Heilsarmee auf den Vollzug von Taufen aufgrund ihres Selbstverständnisses als Erweckungsbewegung. Wer unter ihren Freunden und Mitgliedern das Bedürfnis hat, sich taufen zu lassen, wird mit diesem Begehren an befreundete Kirchen bzw. Freikirchen verwiesen.
Die stark wachsende Pfingstbewegung lehrt einen mehrstufigen Heilsweg, bei dem auf die Bekehrung die Wassertaufe folgt, die ihrerseits von der Geistestaufe ergänzt werden muss.
Der lutherische Religionsphilosoph Carl Heinz Ratschow leitete die Taufe von Wasserritualen der Religionsgeschichte ab und vollzog einen weiteren Deutungsrahmen, der überhaupt erst verständlich mache, aus welchem Grund das Element Wasser eine religiöse Bedeutung habe.
Gegenwart
Die Taufe der Gegenwart basiert in den verschiedenen christlichen Konfessionen auf derselben Grundlage. Im theologischen Verständnis der Taufe sind sie jedoch nicht einig. Dies führte unter anderem zu verschiedenen Ausführungsformen, Vorbedingungen und Annahmen der Folgen der Taufe.
Kindertaufe – Gläubigentaufe
(siehe auch ausführliche Informationen in den Artikeln Kindertaufe und Gläubigentaufe)
In der Taufpraxis der Konfessionen wird zwischen verschiedenen Lebensaltern, die Taufe zu empfangen, unterschieden:
Taufritus
Das wesentliche, äußerlich sichtbare Element der Taufe ist Wasser. Die Taufform des Urchristentums, die das Begrabenwerden und Auferstehen mit Jesus Christus bewirkt (sakramental) bzw. symbolisiert (zeichenhaft), wird heute noch in den Ostkirchen, bei Baptisten und vielen anderen Freikirchen sowie in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage und bei den Zeugen Jehovas praktiziert. Das nebenstehende Bild zeigt ein Taufbecken aus der Zeit der Frühen Kirche, das dieser ursprünglichen Taufform diente.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat in diesem Zusammenhang erklärt: „Man kann durch Untertauchen oder durch Übergießen taufen. Die Taufe durch Untertauchen ist besser geeignet, die Teilnahme am Tod und an der Auferstehung Christi auszudrücken. In unseren Verhältnissen wird es im allgemeinen bei der Taufe durch Übergießen bleiben.“ Die Ostkirchen halten allerdings auch bei Kleinkindern an der Taufe durch Untertauchen fest, führen sie aber erst durch, wenn das neugeborene Kind kräftig genug ist.
Die Täufer der Reformationszeit tauften bis auf einige Ausnahmen durch Übergießen. Die in direkter Linie aus dieser Bewegung hervorgegangen Mennoniten praktizieren heute je nach Gemeinde oder Wunsch des zu Taufenden die Taufe durch Untertauchen (Immersion), durch Begießen (Affusion) oder Besprengen (Aspersion).[24] Die Taufe durch Untertauchen kann auch außerhalb des Kirchengebäudes in Seen oder Flüssen stattfinden. Die Taufe durch Untertauchen wurde im protestantischen Bereich durch die pietistischen Tunker und später durch die Baptisten und andere Freikirchen wieder üblicher. Sie wird heute in den meisten taufgesinnten Kirchengemeinschaften in dieser Form praktiziert. Oft wird das Untertauchen oder Begießen dreimal hintereinander ausgeführt, um die drei Tage im Grab oder die Trinität zu symbolisieren.
Taufform | Kirchengemeinschaft |
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Besprengen | Kirche des Nazareners (auf Wunsch des Täuflings) | Neuapostolische Kirche |
Taufformel
Hinsichtlich der Taufformel gibt es in der Einleitungssequenz geringe Unterschiede, während der weitere Verlauf ... Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes in den meisten Kirchen identisch ist.
In den römisch-katholischen und anglikanischen Kirchen wird die Einleitung mit den Worten N.N., ich taufe dich im ...,[25] im ostkirchlichen Ritus Der Diener Gottes N.N. wird getauft im...[25] und schließlich nach Martin Luther N.N., ich taufe dich auf den ... gesprochen.
Im griechischen Urtext (z.B. Mt. 28,18-20 NT) steht εις mit Akkusativ, was eine Richtung oder einen Zweck angibt (in ... hinein; zu). Deutlicher wird Paulus in Röm. 6,3ff NT, dass jene, die „auf“ (εις) Jesus Christus getauft sind, „in seinen Tod hinein“ (εις τον θανατον αυτου) getauft sind.
Martin Luther und andere Übersetzer nach ihm übersetzten das εις mit auf. Diese Formulierung wird oft als Namensgebung missverstanden, daher übernimmt man auch in evangelischen Gemeinden neuerdings die vom lateinische in nomine abgeleiteten, dem modernen Sprachgebrauch angepasste Fassung im Namen.[26]
Die Taufformel εις το ονομα ist die Übersetzung des rabbinischen לשם – leschem – „im Namen“. Im Talmud wird diese Wendung sowohl im finalen Sinne gebraucht als auch um eine Autorität auszudrücken.[27] Im Neuen Testament weitet sich die Autorität des Gottesnamen auf Jesus aus.[28]
Bei der Taufe im/auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes handelt es sich also darum, dass der Täufling in Christus hineingenommen wird und teilhat an dessen Tod und Auferstehung.
Einige Kirchen verwenden die Taufformel auf den Namen Jesu (Christi) oder im Namen Jesu (Christi), ohne darin einen Gegensatz zum Missions- und Taufbefehl Matthäus 28 zu sehen (taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes). Sie begründen das mit der überlieferten Praxis im Urchristentum (z.B. Apostelgeschichte 2,36 EU, 4,12 EU) und damit, dass in Matthäus 28 das Wort Name in der Einzahl steht.
Die Zeugen Jehovas, andererseits, taufen auf den Namen Jehova.
Nottaufe
Die Taufe wird in der Regel von einem Geistlichen durchgeführt, im Notfall kann jedoch in vielen Kirchen auch ein Laie eine gültige Taufe spenden (siehe Nottaufe). In der römisch-katholischen Kirche ist dies sogar durch einen Nichtchristen möglich[29][30]
Die Taufe in Gemeinden und Kirchen
Katholische und Evangelische Tauffeier
Die Taufe soll im normalen Gemeindegottesdienst stattfinden. Typischerweise wird an der entsprechenden Stelle im Gottesdienstablauf (vor oder nach der Predigt) zunächst ein Tauflied gesungen. Darauf folgt die Frage „Willst du getauft werden?“, nach deren Bejahung das Apostolische Glaubensbekenntnis gesprochen wird.
Da in der heutigen Zeit in der Regel Säuglinge getauft werden, antworten für den Täufling die Eltern und Paten stellvertretend auf die Fragen nach dem Taufbegehren und dem Glaubensbekenntnis. Auf die Frage, ob sie auch gewillt sind, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, erfolgt die Antwort „Ja, mit Gottes Hilfe!“. Auf die Frage des Liturgen „Wie heißt das Kind?“ wird der Name genannt. Ältere Täuflinge (meist ab dem Schulalter) werden stattdessen selbst gefragt, ob sie sich taufen lassen möchten.
Dann wird die Taufe vollzogen. Dazu kann eine Glocke geläutet werden.
Meist erhält der Täufling einen Taufspruch, der ihn auf seinem Lebensweg begleiten soll. In Erinnerung an das Jesuswort „Ich bin das Licht der Welt“ wird auch häufig eine Taufkerze an der Osterkerze entzündet und mit den Worten Empfange das Licht Christi übergeben, die der Täufling als Erinnerung mit nach Hause nimmt. Es folgt die Segnung des Täuflings bzw. der Eltern und Paten. Häufig begrüßt zum Abschluss ein Mitglied des Leitungsorgans (Kirchenvorstand bzw. Presbyterium) der Kirchengemeinde bzw Pfarrei den Täufling als neues Gemeindeglied.
Die Taufe wird mitsamt dem Taufspruch in die Kirchenbücher eingetragen.
Im Falle der Säuglingstaufe gibt die spätere Firmung (römisch-katholisch) bzw. Konfirmation (evangelisch) dem Täufling die Möglichkeit, selbst noch einmal seine Zugehörigkeit zum christlichen Glauben zu bekräftigen. Seit die Konfirmation/Firmung zunehmend nicht mehr als Voraussetzung für die Abendmahlsteilnahme verstanden wird, liegt bei ihr der Schwerpunkt wieder stärker auf dieser Bekräftigung.
Besonderheiten der katholischen Tauffeier
Es gibt zwei unterschiedliche liturgische Ordnungen: (1) die „Eingliederung Erwachsener in die Kirche“ (mit einer besonderen Form für Kinder im Schulalter) und (2) die „Feier der Kindertaufe“ (für jüngere Kinder).
In der katholischen und orthodoxen Kirche geht dem Bekenntnis des christlichen Glaubens die Abrenuntiatio diaboli, die Absage an den Teufel und alle bösen Mächte, voran. Vor der Taufe erfolgt gewöhnlich die Heiligung des Taufwassers durch eine Art Hochgebet („Lob und Anrufung Gottes über dem Wasser“).
In der römisch-katholischen, orthodoxen und auf Wunsch auch in der anglikanischen Kirche folgt auf das Sakrament der Taufe das Sakrament der Salbung mit Chrisam (= Firmung); es verweist auf den Christus-Namen sowie auf die Salbung der Könige, Priester und Propheten im Alten Testament und stattet die Getauften aus mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes.
Es kann ggf. danach ein weißes Kleid (Taufkleid) überreicht werden (vgl. Weißer Sonntag), das die unschuldige Reinheit des in der Taufe von allen Sünden Befreiten symbolisieren soll, und dass er in der Taufe Christus „angezogen“ hat (Galaterbrief 3,27 EU). Zum Schluss wird bei der Kindertaufe der Effata-Ritus vollzogen und für den Täufling gebetet.
Aus Sicht der römisch-katholischen Kirche wirkt die Taufe Ex opere operato ("aufgrund des vollzogenen Werkes"), denn: "Gegenwärtig ist er [Christus] mit seiner Kraft in den Sakramenten, so daß, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft" (Sacrosanctum Concilium Art. 7).
Baptistische Tauffeier
Für die baptistische Tauffeier gibt es keine vorgeschriebene Liturgie. In der Regel hat sie jedoch folgenden Ablauf: Der Täufling bekennt sich mit eigenen Worten zu Jesus Christus. Oft schließt sich an das persönliche Zeugnis das gemeinsam gesprochene Apostolische Glaubensbekenntnis an.
Danach steigt der Täufling (meist weiß gekleidet) in das Baptisterium oder – sofern die Taufe im Freien stattfindet – in das Gewässer, wo bereits der Täufer (Pastor oder Gemeindeältester) auf ihn wartet. Ein Taufspruch wird verlesen. Daraufhin wird der Täufling durch einmaliges Untertauchen auf den Namen des dreieinigen Gottes (und/oder auf den Namen Jesus) getauft.
Anschließend wird der Getaufte unter Handauflegung von den Ältesten der Gemeinde gesegnet und in die Gemeinde aufgenommen. Eine Abendmahlsfeier kann den Taufgottesdienst beschließen.
Die Siebenten-Tags-Adventisten praktizieren den Taufgottesdienst in sehr ähnlicher Weise.
Neuapostolische Tauffeier
Das Sakrament der Heiligen Wassertaufe ist in der Neuapostolischen Kirche die erste und grundlegende Gnadenmitteilung des dreieinigen Gottes an den Menschen. Auch unmündige Kinder können das Sakrament der Heiligen Taufe empfangen. Werden Kinder getauft, bekennen die Eltern ihren Glauben an das Evangelium.
Die Taufhandlung erfolgt, nachdem die Hostien ausgesondert wurden und die Kirchlichen Ämter das Heilige Abendmahl empfangen haben, also bevor die Gemeinde zum Heiligen Abendmahl eingeladen wird. Bei der Taufe von Kindern werden die Eltern oder Stellvertreter auf die Verantwortung für die Kinderseele im Hinblick auf den Glauben hingewiesen, die sie bis zur Konfirmation des Kindes haben. Nach der Ansprache wird der Täufling bzw. seine Stellvertretern gefragt, ob sie geloben wollen, im neuapostolischen Glauben zu wandeln in der Treue zum Herrn und seinen Boten nachzufolgen, bzw. ihr Kind im neuapostolischen Glauben zu erziehen und in der Treue zum Herrn zu bewahren.
Nach der Bestätigung durch das "Ja" bringt der Dienstleiter in einem kurzen Gebet das Gelöbnis Gott dar und erfleht dessen besondere Hilfe und Kraft, damit das Gelübde gehalten werden kann. Danach erfolgt die Aussonderung des Wassers, das in einer Taufschale bereitgehalten wird, mit den Worten: Nun sondere ich dieses Wasser aus in dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und weihe es zur heiligen Handlung der Wassertaufe. Amen. Danach benetzt der Dienstleiter mit dem ausgesonderten Wasser dreimal die Stirn des Täuflings, wobei er das Zeichen des Kreuzes macht, und spricht: Ich taufe dich in dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen. Unmittelbar daran segnet der Dienstleitende den Täufling durch Auflegung der Hand auf die Stirn des Täuflings. Die Spendung des Sakramentes wird beendet mit den Worten:Darauf ruhe der Segen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen. Nach der Segenshandlung bekommt der Täufling das Heilige Abendmahl gereicht; bei Säuglingen empfängt der, der das Kind auf dem Arm hält, eine Hostie mit den Worten:Der Leib und das Blut Jesu für euch gegeben.
Die in anderen christlichen Gemeinschaften gespendete Taufe wird als gültig anerkannt, sofern sie "rite" vollzogen wurde, das heißt im Namen des dreieinigen Gottes und mit Wasser.
Das Sakrament der Heiligen Versiegelung ist die Übermittlung von Heiligem Geist. Beide Sakramente, die Wassertaufe und die Versiegelung, bilden zusammen die Wiedergeburt aus Wasser und Geist. Der Wiedergeborene ist Glied am Leib Christi und Erbe der zukünftigen Herrlichkeit.
Gültigkeit und wechselseitige Anerkennung
Die Gültigkeit einer Taufe hängt bei den meisten Kirchen nicht von der Konfession des Täuflings oder des Taufenden ab. Die Klärung dieser Frage erfolgte in der Geschichte der Alten Kirche im so genannten Ketzertaufstreit.
Von den meisten Kirchen anerkannt wird eine Taufe, die vollzogen ist
Auf dieser Grundlage wurde für Deutschland am 29. April 2007 die Magdeburger Erklärung unterzeichnet.
Die Gültigkeit der Taufe ist in folgenden Fällen umstritten oder wird gegenseitig in Frage gestellt:
Ökumenische Diskussion
In Deutschland
In der aktuellen ökumenischen Diskussion in Deutschland wird der alle Christen verbindende Charakter der Taufe betont. So heißt es in einer Erklärung zum Kirchenverständnis, die 2006 auf der 9. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen verabschiedet wurde: „Durch Gottes Gnade macht die Taufe sichtbar, dass wir zueinander gehören, auch wenn einige Kirchen noch nicht in der Lage sind, andere als Kirchen im vollen Wortsinn anzuerkennen.“
Dabei wird der Brückenschlag auch zu denjenigen Christen versucht, die keine Wassertaufe praktizieren. Die Kompromissformel lautet: „das gemeinsame Grundmuster einer in der Taufe gründenden christlichen Initiation“.
Schon am 26. März 1996 wurde in Düsseldorf die „Vereinbarung der Evangelischen Kirche im Rheinland zwischen dem Erzbistum Köln sowie den Bistümern Aachen, Essen, Münster und Trier zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe“ von den damaligen leitenden Geistlichen unterzeichnet. Absicht dieser Übereinkunft war und ist es, die in Christus gegebene Einheit in der Taufe deutlicher zum Ausdruck zu bringen und Unstimmigkeiten über den gültigen Vollzug der Taufe in Zukunft möglichst auszuschließen. Ähnliche Vereinbarungen auf landeskirchlicher oder Bistums-Ebene gab es auch in den meisten anderen Regionen.
Diese Abkommen wurde am 29. April 2007 in der Magdeburger Erklärung auf den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD ausgeweitet und von den Landesvertreter von insgesamt zwölf Kirchen unterzeichnet.[32]
International
Die Lima-Erklärung vom Januar 1982 formuliert die Gemeinsamkeit der Taufauffassung der im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) zusammengeschlossenen Kirchen. Vertreter der nicht dem ÖRK angeschlossenen Römisch-Katholische Kirche waren bei der Ausarbeitung der Thesen beteiligt. Unterschiede zwischen den einzelnen Konfessionen wurden dabei bewusst ausgespart.[33]
Taufe durch den Heiligen Geist
Pfingstlerische und charismatische christliche Kirchen betonen neben der sichtbaren, äußeren Taufhandlung besonders die Taufe durch den Heiligen Geist. Nichtcharismatische Kirchen sehen in der Taufe durch den Heiligen Geist eher eine innere Wandlung als eine nach außen sichtbare Veränderung. Die Mitwirkung des Heiligen Geistes bei der Wassertaufe wird dabei nicht infrage gestellt.
Die Neuapostolischen Kirche kennt dafür das Sakrament der Versiegelung. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein Alleinstellungsmerkmal.
Vor allem in Kreisen des Dispensationalismus, d.h. in denen die Bibel heilsgeschichtlich eingeteilt wird, wird die Geistestaufe als ein mit der Wiedergeburt identisches Ereignis gesehen. Dies wird mit den Bibelstellen in 1Kor 12,13 EU und Apg 11,1-18 EU begründet.
Rechtliche Bedeutung
Innenrecht der Religionsgemeinschaft („Kirchenrecht“)
In vielen Religionsgemeinschaften begründet die Taufe in kirchenrechtlicher Hinsicht die Mitgliedschaft des Getauften in der Ortsgemeinde und zugleich der Religionsgemeinschaft. So bestimmt etwa § 6 S. 1 des Kirchenmitgliedschaftsgesetz der EKD:
Die Voraussetzungen der Taufe sind in den evangelischen Landeskirchen in den Lebensordnungen geregelt, in der römisch-katholischen Kirche im Codex Iuris Canonici (Buch 4: Heiligungsdienst der Kirche − Can. 849 ff.).
Die Taufe ist eine Amtshandlung, die meist in die Kirchenbücher einzutragen ist (Beurkundung). So bestimmt es etwa Art. 10 Abs. 1 S. 1 der Kirchlichen Lebensordnung „Taufe“ in Verbindung mit § 1 der Kirchenbuchordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden. In das Taufbuch werden dabei neben dem Datum und Angaben zu Taufendem und Täufling auch der Taufspruch angegeben (§ 9). Über die Taufe wird ein Taufschein ausgestellt (vgl. etwa Art. 10 Abs. 2 der genannten Lebensordnung).
Staatliches Recht („Staatskirchenrecht“)
Neben dieser kirchenrechtlichen Bedeutung der Taufe kann sie auch Rechtsfolgen für die staatliche Rechtsordnung haben. Inwieweit der Staat die durch Taufe begründete Kirchenmitgliedschaft anerkennt, regelt das (weltliche) Staatskirchenrecht.
In Deutschland ist es dem Staat auf Grund der Trennung von Staat und Kirche und seiner weltanschaulichen Neutralität verwehrt, zu bestimmen, wer einer Kirche angehört. Die mitgliedschaftliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft ordnet diese vielmehr nach Art. 137 Abs. 3 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG als eigene Angelegenheit selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes (BVerfGE 30, 415 - Mitgliedschaftsrecht).
Anders sieht es aber dann aus, wenn die Religionsgemeinschaften vom Staat abgeleitete Befugnisse wahrnehmen oder das staatliche Recht an die Mitgliedschaft Rechtsfolgen knüpft (z.B. Kirchensteuereinzug). Dann nämlich ist die negative Religionsfreiheit des Mitglieds, also das Grundrecht, einer Religion nicht anzugehören, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft abzuwägen.
Das Bundesverfassungsgericht sieht aber durch die Taufe und die staatlichen Kirchenaustrittsgesetze der Länder sichergestellt, dass niemand gegen seinen Willen im staatlichen Recht als Mitglied einer Religionsgemeinschaft behandelt wird. Dies gelte auch für die Kindstaufe, wo die sorgeberechtigten Eltern für ihre Kinder handelten. Im Ergebnis erkennt das staatliche Recht also die durch Taufe begründete Mitgliedschaft auch da an, wo daraus Rechte oder Pflichten im staatlichen Bereich folgen.
Zusammenfassung
Manche Kirchen verstehen die Taufe als einen Ritus, welcher die Reinigung von der Sünde, die Eingliederung in den gestorbenen und auferstandenen Christus sowie die Neugeburt zur Gotteskindschaft bezeichnet und bewirkt. Andere sehen in ihr eher eine symbolträchtige Handlung, die die genannten Vorgänge nicht bewirkt, sondern lediglich bezeichnet.
Auch in der Taufpraxis unterscheiden sich die verschiedenen christlichen Kirchengemeinschaften. Während in vielen Kirchen die Taufe unmündiger Kinder die Regel ist, werden in anderen Kirchen ausschließlich solche getauft, die die Taufe persönlich begehren. Auch in formaler Hinsicht unterscheiden sich die Taufpraxis der christlichen Kirchen. Während die einen in der Regel den Täufling mit Wasser übergießen oder besprengen, wird bei den anderen der zu Taufende vollständig in Wasser eingetaucht. Die verwendete Taufformel weist in der Praxis der verschiedenen Kirchen ebenfalls Unterschiede auf. Es wird sowohl auf den (oder in den bzw. im ) Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes (nach dem Vorbild des Taufbefehls aus Matthäus 28 EU) getauft als auch (nach dem Vorbild der Apostelgeschichte) auf den Namen Jesus.
Siehe auch
Einzelnachweise
Literatur
Weblinks
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