- U-Bahn-Surfen
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Als S-Bahn-Surfen bezeichnet man das gefährliche Festklammern an der Außenwand eines fahrenden S-Bahn-Zuges. Dies wird – zumeist unter männlichen Jugendlichen – aus Lust an der Gefahr oder als Mutprobe praktiziert.
Der S-Bahn-Surfer klettert dabei nach der Anfahrt über die Tür oder ein Fenster aus dem fahrenden Waggon und hält sich mit den Händen außen an der Dachkante fest, während er sich mit den Füßen auf dem geöffneten Fenster abzustützen versucht. Der größte Teil des Surfers befindet sich demnach bei der Aktion außerhalb des Waggons. Oftmals klettern Zugsurfer auch auf das Dach des Zuges beziehungsweise der S-Bahn, der sogenannte „Roofride“ ist der gefährlichste Typ des Surfens.
Inhaltsverzeichnis
Gefahren
Aufgrund der hohen Geschwindigkeit der Züge kommt es oft vor, dass der Surfer dabei den Halt verliert, gegen Hindernisse wie Oberleitungsmasten, Schilder oder Bäume prallt oder nach Kontakt mit elektrischen Leitungen einen elektrischen Schlag erleidet. Außerdem besteht beim Absprung die Gefahr, dass der Surfer zwischen Zugkörper und Bahnsteig gerät. S-Bahn-Surfen hat schon mehrmals zu schweren Behinderungen oder gar zum Tod des Surfers geführt.
Vorbeugung
Zum Verhindern des S-Bahn-Surfens wurde in vielen Zugarten eine Sperre eingebaut, die das Öffnen der Türen während der Fahrt verhindert. Bei den neueren Triebfahrzeugen der Deutschen Bahn wird auf Trittstufen verzichtet.
Andere Verkehrsmittel
Es sind auch Fälle bekannt, in denen diese Tätigkeit auch mit schnelleren Fahrzeugen ausgeübt wurde. Ein durch Internetportale wie etwa Youtube sehr bekannt gewordener Fall ist die Mitfahrt an der Heckscheibe eines ICEs von Hanau nach Frankfurt. Der Täter, der sich „Trainrider“ nennt, saugte sich mit Hilfe einer Vakuumpumpe an der Heckscheibe des Zuges fest. Einige Wochen später wurde er gefasst, das Verfahren gegen ihn wurde jedoch eingestellt, da er eine Fahrkarte gelöst hatte.
Transfer
Ein Transfer ist ein Manöver beim Surfen, bei dem der Ausübende den Zug/S-Bahn während der Fahrt durch ein Fenster verlässt und durch das nächste Fenster wieder herein kommt.
Ordnungswidrigkeit
S-Bahn-Surfen kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 28 Abs. 1 Nr. 9 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) darstellen und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Siehe auch
Weblinks
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