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Auftragnehmer ist ein Begriff, der in der deutschen Rechtssprache - nicht ganz präzise - bei verschiedenen Vertragstypen, etwa beim Dienstvertrag (eigentlich: Dienstherr und Dienstverpflichteter) oder Werkvertrag (eigentlich Unternehmer und Besteller), zur Bezeichnung desjenigen Vertragspartners verwendet wird, der sich zur Erbringung überwiegend nichtgeldlicher Leistungen gegenüber dem anderen Vertragspartner, dem Auftraggeber, verpflichtet hat. So spricht man etwa vom Architekten oder vom Bauunternehmer beim Bauvertrag manchmal als „Auftragnehmer“.
Beim Vertragstyp des Auftrags heißt es im deutschen BGB hingegen nicht „Auftragnehmer“, sondern „Beauftragter“.
Schließt der Auftragnehmer mit einem Dritten einen Vertrag dergestalt, dass dieser sich zur Erbringung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistung oder eines Teiles davon verpflichtet, so nennt man diesen Dritten „Unterauftragnehmer“.
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