- UBAS
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Der österreichische Nationalrat hat am 5. Dezember 2007 beschlossen, in Österreich für Berufungen und Säumnisbeschwerden in Asylangelegenheiten einen Asylgerichtshof (AsylGH) einzurichten. Der Asylgerichtshof hat am 1.Juli 2008 den bis dahin bestehenden Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) ersetzt. Er hatte eine ähnliche Rechtsstellung, wie die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Der Unabhängige Bundesasylsenat war bis 30.Juni 2008 in Österreich die Berufungsbehörde in Asylverfahren (in erster Instanz entscheidet das Bundesasylamt).
Organisation
Der Sitz des Unabhängigen Bundesasylsenates war Wien; eine Außenstelle war in Linz eingerichtet. Der UBAS bestand aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und der erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern, die rechtskundig sein mussten. Die Mitglieder des UBAS waren weisungsfrei und unabhängig. Weiters verfügte der UBAS über wissenschaftliche Mitarbeiter (mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften) und Referenten mit Maturaabschluss, die die UBAS-Mitglieder in ihrer Entscheidungstätigkeit durch Vorbereitungsarbeiten unterstützt haben, sowie über Hilfspersonal (wie etwa Mitarbeiter für Kanzlei- und Schreibdienste).
Entscheidungstätigkeit
Die Entscheidungen wurden fast ausschließlich von Einzelmitgliedern getroffen; in besonderen Fällen, wie etwa bei sog. Leitentscheidungen, durch Senate. Die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes durch den betroffenen Asylwerber war möglich (was sich mit Einrichtung des Asylgerichtshofes geändert hat). Dem Bundesminister für Inneres stand gegen Entscheidungen des UBAS die Möglichkeit einer Amtsbeschwerde sowohl zugunsten als auch zum Nachteil eines Asylwerbers an den Verwaltungsgerichtshof zu.
Weblinks
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