- Unehrliche Berufe
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Unehrliche Berufe waren vom Mittelalter bis weit in die frühe Neuzeit gesellschaftlich verachtete Berufe. Eine andere Bezeichnung lautete gehrende Leute.
„Unehrlich“ bedeutete damals, anders als heute, nicht „betrügerisch“, sondern „ehrlos“, ohne gesellschaftliches Ansehen. Die Vorstellungen darüber, was Ehrlosigkeit ausmachte, welche Tätigkeiten zu den unehrlichen zu rechnen seien, waren nach Raum und Zeit unterschiedlich, so dass es einen allgemeingültigen Katalog der unehrlichen Erwerbsweisen nicht geben kann.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Manche Berufe galten als unehrlich, weil sie besonders unangenehme und geruchsintensive Arbeit beinhalteten, z. B. die Kloakenreinigung oder die Tierkörperverwertung (Schinder, Abdecker), andere, weil sie als unmoralisch galten, z. B. Prostitution (Hübschlerinnen). Als ehrlos, damit nicht handwerks- oder ratsfähig, galten auf dem Hintergrund alter Tabuvorstellungen zeitweilig auch Berufsgruppen, die Berührung mit Kranken, Verletzten, Verurteilten oder Toten hatten, wie Bader und Wundärzte.
In der feudalen Gesellschaft standen die Angehörigen unehrlicher Berufsgruppen als "Unterständische" am ständegesellschaftlichen Rand. Ihren Pariastatus konnten sie nur sehr schwer überwinden. Ein ihnen aufgenötigtes endogames Heiratsmuster, das Verbot, gesellschaftlich anerkannte Berufe auszuüben, das damit einhergehende Zugangsverbot zu den Vereinigungen der "ehrlichen" Berufe, häufig auch schlicht Armut, verhinderten den Wechsel in andere soziale Schichten. Wer in eine Familie mit unehrlichem Beruf hineingeboren wurde, wurde darin in der Regel zeitlebens festgehalten.
Fließend waren die Übergänge in das Milieu der rechtlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich ausgeschlossenen Menschen ("herrenloses Gesindel", "Janhagel") aus der Mehrheitsbevölkerung, die keinem Untertanenverband angehörten und zur Dauermigration gezwungen waren. Sie mussten ihr Leben mit Betteln und mit wenig angesehenen oder verachteten Noterwerbsmethoden wie ambulant ausgeübtem Flickhandwerk, Hausierhandel und Dienstleistungen mit niedrigem Status (Maulwurffang, Kammerjägertätigkeit) zu bestreiten versuchen. Ein legendärer Repräsentant dieser vagierenden unterständischen und außerständischen Bevölkerung war in Westdeutschland gegen Ende des 18. Jahrhunderts der Schinderhannes Johannes Bückler, der als Sohn eines Abdeckers als Hausierer tätig war.
Eine besondere Position nahmen die Abdecker und die Scharfrichter („Nachrichter“) ein. Zwar standen auch sie in der gesellschaftlichen Rangordnung ganz unten. Dafür steht das Verbot des öffentlichen sozialen Kontakts, wie es in einem separaten Tisch im Gasthaus oder in der Lage des Wohnhauses außerhalb der Stadtmauer Ausdruck fand. Andererseits waren vor allem Scharfrichter, die auch für die Durchführung der Tortur verantwortlich waren, gute Kenner des menschlichen Körpers und abweichender Körperverfassungen. Ihre medizinischen Kompetenzen waren gefragt, sie traten hierdurch in Konkurrenz zu Badern und Ärzten, und es kam im 18. Jahrhundert wiederholt zu Verordnungen, in denen ihnen "alles innerliche und äußerliche Curieren, bei hoher fiscalischer Strafe, gänzlich verboten" oder nur unter bestimmten Auflagen erlaubt wurde[1]. Nachdem im Laufe des 18. Jahrhunderts der Rechtsstatus der Unehrlichkeit allgemein und auch in ihrem Fall aufgehoben wurde, wechselten sie oder ihre Söhne nicht selten in den Beruf des Arztes.
Sinti und Roma (der damalige Begriff war die Fremdbezeichnung „Zigeuner“), die wie „herrenloses Gesindel“ insgesamt aus der Ständegesellschaft ausgeschlossen waren, treten unter den Angehörigen „unehrlicher“ Berufe nur sehr selten, als Scharfrichter oder Abdecker aber nie auf.
„Unehrliche“ Berufe
Zu den unehrlichen Berufen gehörten damals unter anderem:
- Einige Gewerbearten (regional unterschiedlich, einige rückten in den Stand von Handwerkern auf)
- Bader
- Schäfer
- Müller
- Musikanten, Moritatensänger
- Nachtwächter
- Schauspieler, Possenreißer
- Tänzer
- Taschenspieler und andere Schausteller
- Turmhüter („Türmer“)
- Weber
- Wundarzt
- Kesselflicker
- Scherenschleifer
- Besonders verachtete oder als unmoralisch betrachtete Tätigkeiten
- Abdecker (Racker)
- Prostituierte
- Scharfrichter
- Totengräber
Einzelnachweise
- ↑ Julius Gustav Alberti: Der Stand der Ärzte in Preußen, F. A. Brockhaus, Leipzig 1846, S. 53f.
Literatur
- Jutta Nowosadtko: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit, ISBN 3506761153
- Snezana Popovic: Berufsprestige und der Transformationsprozess in Deutschland. Eine Arbeit über die heterogene Prestigebewertung von Berufen. ISBN 978-3-639-00235-5
- Einige Gewerbearten (regional unterschiedlich, einige rückten in den Stand von Handwerkern auf)
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