- Unidroit
-
UNIDROIT (Institut international pour l'unification du droit; International Institute for the Unification of Private Law) ist eine internationale Organisation, welche sich zum Ziel gesetzt hat, die internationale Vereinheitlichung des Zivilrechts zu fördern. Hierzu entwickelt UNIDROIT Methoden, völkerrechtliche Übereinkommen[1], Mustergesetze[2] und Grundregeln[3] zur Modernisierung und Harmonisierung von Zivilrecht, insbesondere des internationalen Handelsrechts. Als eine von Staaten gegründete internationale Organisation ist UNIDROIT ein Völkerrechtssubjekt.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
1926 wurde UNIDROIT in Rom auf Grund eines Beschlusses des Völkerbundes gegründet.[4] Am 30. Mai 1928 nahm UNIDROIT seine Arbeit auf, löste sich 1940 nach dem Austritt Italiens aus dem Völkerbund von diesem und ist seither eine unabhängige internationale Organisation[5], die von den heute insgesamt über 61 Mitgliedsstaaten (Stand 9. April 2007) getragen wird.[6] UNIDROIT hat die Aufgabe, Mittel der Harmonisierung und der Koordination des Privatrechts von Staaten oder Staatengruppen zu untersuchen, sowie nach und nach die Verabschiedung einer einheitlichen Gesetzgebung auf dem Gebiet des Privatrechts durch die verschiedenen Staaten vorzubereiten. Der Sitz von UNIDROIT ist die Villa Aldobrandini in Rom (28 Via Panisperna, 00184 Roma). Präsident ist zurzeit der Italiener Berardino Libonati aus Rom, Generalsekretär der deutsche Professor Herbert Kronke.
Arbeitsweise
Das Sekretariat führt die laufenden Geschäfte von UNIDROIT, hält Kontakte zu Staaten und internationalen Organisationen und ist auch wissenschaftlich forschend tätig. Wesentlich ist die in Artikel 9 der Statuten niedergelegte Verpflichtung, eine Bibliothek zu unterhalten, allerdings übergibt UNIDROIT wichtige Dokumente auch jeweils einer Bibliothek in den Mitgliedstaaten und veröffentlicht Informationen im Internet.
Amtssprachen sind gem. Artikel 10 des UNIDROIT-Statuts Italienisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch, Arbeitssprachen sind allerdings nur Englisch und Französisch.
Zur Erledigung des beschlossenen Arbeitsprogramms lädt das Sekretariat häufig renommierte Wissenschaftler zur Mitarbeit in Studiengruppen ein („study groups“).
Bis zu seinem 75. Geburtstag hat UNIDROIT über 70 Studien und Konventionsentwürfe fertiggestellt. Die Zahl der internationalen Instrumente, die in Kraft getreten sind lag bei 17.[7] UNIDROIT bedient sich neben den klassischen völkerrechtlich verbindlichen Staatsverträgen auch anderer Instrumente, wie etwa Modellgesetzen und Grundregeln (Principles) die unter den Begriff „Softlaw“ fallen, oder auch Verhaltenskodices (codes of conduct).[8]
Ergebnisse
UNIDROIT in Zusammenarbeit mit dem American Law Institute (ALI): The Principles of Transnational Civil Procedure
Im April 2004 stimmte das Council von Unidroit den Principles of Transnational Civil Procedure zu. Die Vorlage basiert auf einer Zusammenarbeit des Unidroit mit dem renommierten American Law Institute (ALI). Ziel beider Organisationen war es ein einheitliches Zivilverfahrensrecht für internationale und transnationale Streitigkeiten zu schaffen. Die Principles dienen als Modellentwurf, den jeder Nationalstaat nach Belieben in seine Verfahrensordnung einbauen kann. Langfristig soll der Entwurf, die Unterschiede in den verfahrensrechtlichen Vorstellungen abbauen und auf Grundlage der Gemeinsamkeiten eine Annäherung - wenn auch keine Identität - des Verfahrensrechts zu erlangen. An dem Entwurf waren Professoren aus dem kontinentaleuropäischen und angloamerikanischen Rechtsraum beteiligt.
Grundregeln für internationale Handelsverträge
Ein wichtiges Arbeitsergebnis von UNIDROIT ist in den „UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts“ enthalten, die Grundregeln der internationalen Handelsverträge vorschlagen und fortlaufend aktualisiert werden. Sie gelten, anders als das CISG (UN-Kaufrecht), nicht unmittelbar, da UNIDROIT keine Rechtsetzungsbefugnis für Staaten hat, weder für die Mitgliedstaaten, noch für dritte Staaten. Die UNIDROIT Principles wurden 2004 durch ein internationales Expertengremium neugefasst.
Konvention über Sicherungsrechte an mobilen Gegenständen
Jünger ist die Konvention über Sicherungsrechte an mobilen Gegenständen (auch: Konvention von Kapstadt/ „Convention on International Interests in Mobile Equipment“ oder „Cape Town Convention“) von 2001. Sie dient mit Blick auf hochpreisige Gegenstände, die im Wirtschaftsverkehr bestimmungsgemäß grenzüberschreitend eingesetzt werden (z.B. Flugzeuge), als Grundlage für die Schaffung eines internationalen Registers, in das Sicherungsrechte (etwa für Kreditgeber oder andere Gläubiger) eingetragen und so international anerkannt und durchgesetzt werden können. Die Konvention klärt zwar Grundfragen, ist aber ausfüllungsbedürftig. Geplant und zum Teil schon beschlossen sind Zusatzprotokolle für Eisenbahngegenstände, Flugzeuge und Satelliten.
Quellen
- ↑ Conventions; http://www.unidroit.org/english/conventions/c-main.htm
- ↑ Model laws/ Lois types; http://www.unidroit.org/english/modellaws/main.htm
- ↑ Principles/ Principes; http://www.unidroit.org/english/principles/main.htm
- ↑ Rabel, RabelsZ 50 (1986), 282, 301.
- ↑ Nelle, JuS 1990, 775 f.
- ↑ http://www.unidroit.org/english/members/main.htm
- ↑ Kronke, JZ 2001, 1149, 1150.
- ↑ http://www.unidroit.org/english/presentation/achievements.htm
Weblinks
Wikimedia Foundation.