United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization

United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization

Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (engl. United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, UNESCO) ist eine Internationale Organisation und gleichzeitig eine der 16 rechtlich selbstständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (UN). Sie hat ihren Sitz in Paris (Frankreich). Derzeit sind 193 Staaten in der UNESCO vertreten, neben den 192 Mitgliedern der UN mit Ausnahme von Liechtenstein auch die nicht in den UN vertretenen Cookinseln sowie Niue.

Flagge der UNESCO

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Zu den Aufgabengebieten der UNESCO gehört die Förderung von Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie Kommunikation und Information. Ihr Gründungsvertrag wurde am 16. November 1945 von 37 Staaten in London unterzeichnet und trat am 4. November 1946 nach der Ratifikation durch 20 Staaten in Kraft. Erster Generaldirektor war Julian Huxley.

Aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges zogen die Gründungsstaaten die folgende Lehre:

„Ein ausschließlich auf politischen und wirtschaftlichen Abmachungen von Regierungen beruhender Friede kann die einmütige, dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker der Welt nicht finden. Friede muss – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden.“

Weiter aus der Präambel der Verfassung der UNESCO:

„Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.“

Erziehung

Im Bereich der Erziehung setzt sich die UNESCO vor allem dafür ein bis zum Jahre 2015 weltweit „Bildung für alle“ (Education for All, EFA) zu erreichen. Hierzu haben sich 164 Länder verpflichtet sechs Bildungsziele zu erreichen. Auch die Gesundheitserziehung zur Drogen- und AIDS-Prävention sowie der Wiederaufbau des Bildungswesens in Katastrophen- und Krisengebieten gehören zum Wirkungsfeld. Außerdem auch für eine demokratische Erziehung auf Basis der Menschenrechte.

Außerdem entwickelte die UNESCO mit der ISCED (International Standard Classification of Education) eine Klassifikation zur Charakterisierung von Schulsystemen.

Wichtiger Bestandteil der Arbeit der UNESCO ist die Organisation interregionaler und internationaler Konferenzen zum Thema Bildung/Erziehung wie etwa die Konferenz zur Erwachsenenbildung CONFINTEA.

Zum Aufgabenbereich der UNESCO gehören zudem das UNESCO-Schulprojekt und die UNESCO-Lehrstühle.

Wissenschaften

Im wissenschaftlichen Bereich fördert die Organisation vorrangig die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in der Ozeanographie, Hydrologie, Geologie und Umweltwissenschaft mit dem Hauptziel des Erhalts der biologischen Arten und der Trinkwasserressourcen.

Die Folgen des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts der Biowissenschaften, haben den Bedarf an international übereinstimmenden Werten, Grundsätzen und Normen der Bioethik erhöht.[1] Die UNESCO hat darauf reagiert und in den letzten zehn Jahren drei völkerrechtlich nicht bindende Erklärungen im Bereich von Wissenschaft und Menschenrechten ausarbeiten lassen, die von der Generalkonferenz jeweils einstimmig verabschiedet wurden:

  • Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte (1997)
  • Internationale Erklärung über humangenetische Daten (2003)
  • Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte (2005)

Kultur

Welterbe-Logo

Das World Heritage Committee der UNESCO verwaltet das Welterbe der Menschheit.

Zwei der vielen weiteren Prioritäten der UNESCO sind die Erarbeitung eines Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt sowie die Steuerung und die Koordination der Weltdekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ (2005–2014) der Vereinten Nationen.

Das Programm „Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit“ schützt Sprachen, mündliche Literaturformen wie Mythen, Epen und Erzählungen, auch Musik, Tanz, Spiele, Bräuche, handwerkliche Fähigkeiten und andere Künste. Im Oktober 2003 hat die UNESCO die Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet, der Vertrag trat am 20. April 2006 in Kraft.

1982 wurde bei der UNESCO-Weltkulturkonferenz Mondiacult in Mexiko ein so genannter „erweiterter Kulturbegriff“ festgeschrieben. Die 126 Teilnehmer-Staaten nahmen damit eine konzeptionelle Entwicklung zur Kenntnis; im Grunde ging es darum, den elitären, bildungsbürgerlichen Kulturbegriff abzulösen.

Medienpolitik

Im Bereich „Kommunikation und Information“ setzt sich die UNESCO mit den Problemen der Informationsgesellschaft auseinander. Sie engagiert sich für die Pressefreiheit und den Informationszugang, indem sie unter anderem in Entwicklungsländern Medienkompetenz vermittelt, Journalisten ausbildet und Radiostationen bzw. Nachrichtenagenturen aufbaut.

Die UNESCO betreibt unter dem Kürzel EOLSS eine große wissenschaftliche Online-Enzyklopädie.

Geschichte

Entstehung

Der Sitz der UNESCO in Paris

Seit 1942 führte der britische Erziehungsminister Lord Butler in London Gespräche mit Amtskollegen aus acht europäischen Exilregierungen. Ziel war der Wiederaufbau von Bildung und Kultur nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Die Sowjetunion weigerte sich ausdrücklich, an den Beratungen teilzunehmen. Geplant waren zunächst bilaterale Verträge zwischen den beteiligten Staaten. Nachdem jedoch die Gründung der Vereinten Nationen beschlossen war, begann im Frühjahr 1944 der Kreis um Butler, eine ähnliche Struktur für Bildung und Kultur unter dem Dach der späteren UNO und mit Sitz in London zu entwickeln. Ein erster Entwurf für die UNESCO-Verfassung datiert auf den April 1944. Ab diesem Zeitpunkt beteiligten sich auch die Vereinigten Staaten an den Beratungen. Die europäischen Teilnehmer hofften auf US-Finanzhilfen für die Zeit nach dem Krieg. Auf amerikanischer Seite wollte man die UNESCO für die Gestaltung eines demokratischen Europa nach den eigenen Plänen nutzen.

Ab April 1945 kam es zu Konflikten zwischen der neuen französischen Regierung unter Charles de Gaulle und den übrigen Teilnehmern der Beratungsrunde. Die französische Seite wollte ihr, auf der Französischen Revolution basierendes Kulturverständnis zum Leitbild der UNESCO machen. Als ab November 1945 nach einem Regierungswechsel auf britischer Seite relativ unerfahrene Delegierte an den Beratungen teilnahmen, setzten die Franzosen Paris als zukünftigen Sitz der UNESCO durch. Inhaltlich kam ab diesem Zeitpunkt der Wissenschaft und der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit ein größeres Gewicht zu.

Am 11. Juli 1951 wurde die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der UNESCO, im November 1972 auch die damalige Deutsche Demokratische Republik. Heute zählt die UNESCO 193 Mitgliedstaaten (Stand: Februar 2008).

Generaldirektoren der UNESCO

  1. Julian Huxley, Großbritannien (1946–1948)
  2. Jaime Torres Bodet, Mexiko (1948–1952)
  3. John Wilkinson Taylor, Vereinigte Staaten (amtierend 1952–1953)
  4. Luther Evans, Vereinigte Staaten (1953–1958)
  5. Vittorino Veronese, Italien (1958–1961)
  6. René Maheu, Frankreich (1961–1974; amtierend 1962)
  7. Amadou-Mahtar M'Bow, Senegal (1974–1987)
  8. Federico Mayor Zaragoza, Spanien (1987–1999)
  9. Koïchiro Matsuura, Japan (1999–heute)

Organisationsstruktur der UNESCO

Organe der UNESCO sind die Generalkonferenz, der Exekutivrat und das Sekretariat, an dessen Spitze ein Generaldirektor steht.

Generalkonferenz

Die Generalkonferenz ist das oberste Entscheidungs- und Kontrollorgan der UNESCO. Sie tritt (seit 1954) alle zwei Jahre zu einer ordentlichen Tagung zusammen. In der Generalkonferenz gilt der Grundsatz Ein Staat – eine Stimme – ein Prinzip, das auch in der Mehrzahl der anderen Sonderorganisationen sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen Anwendung findet.

Die Generalkonferenz ist Entscheidungsträger, denn sie bestimmt die Zielsetzung und die allgemeinen Richtlinien der Arbeit der Organisation und beschließt über die ihr vom Exekutivrat vorgelegten Programme. Die politische Zielsetzungen und die Arbeitsrichtlinien werden festgelegt, wobei ein vom Sekretariat in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten vorgelegtes zweijähriges Arbeitsprogramm als Diskussionsgrundlage dient.

Ferner beruft sie internationale Staatenkonferenzen ein, nimmt internationale Empfehlungen oder Übereinkommen an und erörtert die Berichte der Mitgliedstaaten an die Organisation über die Maßnahmen zur Umsetzung von Empfehlungen und Übereinkommen.

Die Generalkonferenz wählt auch die Mitglieder des Exekutivrates, der seit 1995 aus 58 Mitgliedern besteht und normalerweise zweimal jährlich zusammen tritt.

Exekutivrat

Der Exekutivrat fungiert als Bindeglied zwischen Generalkonferenz und Sekretariat. Er ist für die Vorbereitungen der Tagesordnung der Generalkonferenz, die Prüfung des Arbeitsprogramms und des entsprechenden Haushaltsplans sowie für die Überwachung des vom Sekretariat verabschiedeten Arbeitsprogramms zuständig.

UNESCO-Piktogramme

Hinsichtlich der Zusammensetzung des Exekutivrats ist im Laufe der letzten 50 Jahre eine zunehmende Verstaatlichung festzustellen. Bis 1954 galten die Mitglieder als Privatpersonen – gewählt als Vertreter des Geistesleben, die im Auftrag der Generalkonferenz handeln sollten. Gemäß einem Vorschlag der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs gelten die Vertreter nunmehr nicht mehr als unabhängig, sondern zugleich als Politiker, welche die Staaten vertreten, aus denen sie stammen. Seit 1976 können die Regierungen darüber hinaus ihre Vertreter vor dem Ablauf ihrer vierjährigen Amtszeit und unabhängig von deren Zustimmung abberufen und ersetzen lassen. Gewählt werden nach Artikel V Absatz 2 der UNESCO-Verfassung solche Persönlichkeiten, die über die notwendige Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen, um die administrativen und exekutiven Pflichten des Rates zu erfüllen.

Sekretariat

Das Sekretariat ist in mehrere Abteilungen gegliedert. An seinem Hauptsitz in Paris arbeiten derzeit rund 2.100 Mitarbeiter aus etwa 170 Nationen. Weitere 700 Mitarbeiter sind in den 58 Außenstellen in aller Welt tätig.

Das Sekretariat wird von einem Generaldirektor geleitet, der auf Vorschlag des Exekutivrats von der Generalkonferenz für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt wird. Der Direktor nimmt an den Sitzungen der Generalkonferenz, des Exekutivrates und der Ausschüsse ohne Stimmrecht teil und erstellt Berichte über die Tätigkeit der Organisation.

Nationalkommissionen

Die UNESCO-Nationalkommissionen sind keine Organe der UNESCO, aber bereits von der UNESCO-Verfassung vorgesehene Stellen in jedem Staat. Die Staaten sollen ihre „mit Fragen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur befassten maßgeblichen Institutionen mit der Arbeit der UNESCO in Verbindung bringen, vorzugsweise durch Bildung einer Nationalkommission, in der die Regierung und die betreffenden Institutionen vertreten sind.“ Nationalkommissionen existieren in allen Mitgliedstaaten, so auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Ziele des Bioethik-Programms

Weblinks


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