Unsitte

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Der Begriff Sittlichkeit bezeichnet die Übereinstimmung des Denken und Handelns mit dem Sittengesetz. Im Alltagsgebrauch beschreibt er die Forderung, das gesellschaftliche Regelwerk, also die guten Sitten und den Anstand zu wahren. In der Philosophie beinhaltet Sittlichkeit die Orientierung an den Regeln der Moral oder an allgemeinen Werten wie dem Guten oder dem Gerechten.

Einzelheiten

Ziel der Sittlichkeit ist es, dem Individual-Egoismus Grenzen zu setzen, damit der Gemeinschaft durch eigensüchtige Handlungen Einzelner kein Schaden entsteht. Einem zu detaillierten sittlichen Regelwerk droht oft, dass es sich zeitlichen Veränderungen desto schwerfälliger anpassen kann, je mehr Regeln es untersteht - Folge: zu viele "gute alte Sitten" werden zu schnell abgelegt, die sittlichkeitsüberbringende ältere Generation verzweifelt angesichts dessen, Kulturpessimismus droht.

Im schlechteren Fall kann eine "offizielle" Sittlichkeit von gesellschaftlichen Entscheidern bewusst repressiv festgelegt werden und die Werteauffassungen einer ganzen Gesellschaftsgruppe beschneiden bzw. deformieren (z. B. der sittliche Katalog für Frauen in fundamentalistischen Gemeinschaften jeglichen Glaubens).

In traditionell männerbestimmten Gesellschaften wird den Frauen stets mehr Sittlichkeit (vor allem sexuelle) abverlangt. Männliche Vergehen gegen die Sittlichkeit (z. B. Bestechlichkeit oder Fremdgehen) werden eher milder geahndet als Unsittlichkeit von Frauen. Die Frauen sind in der gesellschaftlichen Ordnung für das generelle Funktionieren aller basalen Vorgänge des Alltags eher verantwortlich, diese wiederum sind stark abhängig vom Einhalten des sittlichen Kanons. So verbergen sich in dem Begriff Sittlichkeit nicht zufällig Tugenden wie Keuschheit und eheliche Treue, Redlichkeit, Frömmigkeit.

Alle genannten Tugenden sind in im neuzeitlichen Alltag sehr zurück getreten - man könnte daraus folgern, dass in der westlichen, multimoralischen Überfluss- und Mediengesellschaft eine Überarbeitung und Erneuerung ihres sittlichen Kataloges erforderlich ist.

Sittenstrafrecht (Deutschland)

Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland wurden bis 1973 unter dem Begriff "Straftaten gegen die Sittlichkeit" die Sexualdelikte aufgeführt, sowohl sexuelle Gewalt- und Missbrauchstaten, als auch Delikte, mit denen die Sexualität auf einen engen, gesellschaftlichen Rahmen beschränkt werden sollte, in erster Linie auf den ehelichen Beischlaf. 1973 wurde dieser Abschnitt in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" umbenannt; in diesen Zeitraum fällt auch die Aufhebung oder Entschärfung rein normativer Strafgesetze, so gegen Homosexualität und Kuppelei (Große Strafrechtsreform)


Siehe auch


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  • Unsitte — Un|sit|te [ ʊnzɪtə], die; , n: schlechter Brauch; schlechte Gewohnheit, Angewohnheit: eine Unsitte ablegen; es ist eine Unsitte von dir, beim Essen so viel zu schwätzen. Syn.: schlechte Angewohnheit. * * * Ụn|sit|te 〈f. 19〉 schlechte Angewohnheit …   Universal-Lexikon

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