- Urkalkulation
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Unter Kalkulation (vom lat.: calculare = rechnen) versteht man im Allgemeinen eine Berechnung, besonders im kaufmännischen Bereich. Im Rechnungswesen dient die Kalkulation
- der Ermittlung der Stückkosten einer Ware, Dienstleistung oder eines Halbfabrikates (vgl. Kostenträgerstückrechnung)
- der Ermittlung der Produktionskosten einer Ware pro Periode (vgl. Kostenträgerzeitrechnung)
- der Ermittlung von Brutto- und Netto-Verkaufspreises abhängig von Vertriebskanal und Kundenrabattgruppe.
Dabei kann unterschieden werden zwischen der Vorkalkulation in der Planungsphase und der Nachkalkulation nach Abschluss aller Produktions- bzw. Handel- und Absatzvorgänge. Die Abweichungen aus Vor- und Nachkalkulation sollten interpretiert und in einer Feedbackschleife ins Kosten-Controlling und die Preisgestaltung zurückfließen. Hinzu kommt besonders bei längeren Aufträgen die Zwischenkalkulation, mit ihr prüft man ob sich die Kosten im Rahmen der Vorkalkulation halten; also übernimmt sie eine „Überwachungsfunktion“.
Genaue Kalkulationen erfordern eine detaillierte betriebliche Kostenrechnung. Die Basis aller weiteren Zuschläge sind zunächst die Selbstkosten (das heißt die für das Unternehmen selbst anfallenden Kosten für die produzierte Ware oder angebotene Dienstleistung ohne Gewinnzuschlag).
Inhaltsverzeichnis
Kalkulation eines Verkaufspreises
Die Kalkulation eines Verkaufspreises ist (in der Regel) nicht präzise zu beschreiben, da dies bei fast jedem Unternehmen unterschiedlich berechnet wird. Dies sei an einem Beispiel vorgeführt:
Ausgehend von einem Fabrikabgabepreis (FAP) werden unter Umständen verschiedenste Rabatte abgezogen. Dies können Mengenrabatte, Artikelrabatte, Werbekostenzuschüsse usw. sein. Die Reihe lässt sich beliebig fortsetzen. Es entsteht so in der Folge ein Nettoeinkaufspreis. Dieser stellt den echten Einkaufspreis dar und dient nun als Basis für die Berechnung oder Kalkulation des Verkaufspreises.
Die einfachste Methode ist zu rechnen: Netto + Spanne = Verkaufspreis. In vielen Unternehmen (besonders Filialunternehmen) wird aber abhängig von der Lage, Mitbewerbern usw. der Wert „Spanne“ wieder relativiert, indem man diverse Kriterien aufnimmt.
Bei großen Unternehmen, bei denen zahlreiche Kostenarten vielen Kostenträgern zugeordnet werden müssen, wird versucht durch den Einsatz von Standardsoftwaremodulen, wie beispielsweise SAP oder abas, diesem Problem beizukommen. Standardsoftware hat aber auch Nachteile, wie z. B. Komplexität, Anpassungsaufwand und die Abhängigkeit vom Anbieter der Standardsoftware. Auch branchenspezifische Standardsoftware ist am Markt vorhanden, wie z. B. für Automotive.
Vor- und Nachkalkulation
Die Vor- und Nachkalkulation haben in der Auftrags- und Serienfertigung eine unterschiedliche Bedeutung. Sie sind wichtige Kontrollinstrumente in der Bilanzbuchrechnung.
Die Vorkalkulation dient in der Serienfertigung während der Einführungsphase neuer Produkte zur Berechnung der Herstellungskosten und des Verkaufspreises. Ist ein Produkt erst einmal eingeführt, kann man sich oft auf die Nachkalkulation beschränken. In der Auftragsfertigung und in Lohnbetrieben kommt der Vorkalkulation eine hohe Bedeutung zu. Sie dient als individuelle Basis für den Offertpreis jedes einzelnen Angebotes.
Die Nachkalkulation dagegen dient der Überprüfung der bereits abgeschlossenen Aufträge und der allgemeinen Kalkulationsgrundlagen für weitere Offertkalkulationen.
Vor- und Nachkalkulation werden in der Regel nach demselben Kalkulationsschema erstellt. Allerdings ist man bei der Vorkalkulation auf gewisse Annahmen und Erfahrungszahlen angewiesen, während bei der Nachkalkulation die echten, das heißt die erfassten Werte verwendet werden können.
Einzelgeschäftskalkulation
Getrennt kalkulierte Einzelgeschäfte lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien zusammenfassen:
Profitcenterkalkulation
Bei der Profitcenterkalkulation spielt die mitarbeiterbezogene Detaillierung (welche begrenzt ist) und die Kosten der Abteilungsleitung eine Rolle.
Divisionskalkulation
Bei der einfachen Divisionskalkulation werden die gesamten Kosten durch die Ausbringungsmenge (produzierte Stückzahl oder geleistete Einheiten Dienstleistung) dividiert, um so den Kostenanteil je Einheit zu berechnen. Auf Grund dieser Basis kann die weitere Kalkulation (Gewinnzuschlag, Kundenskonti, Kundenrabatte) vorgenommen werden.
Diese Kalkulationsmethode ist nur dann sinnvoll anwendbar, wenn die Kosten für genau ein Produkt oder genau eine Dienstleistungsart bestimmt sind (Einproduktfertigung).
Divisionskalkulation mit Äquivalenzziffern
Kalkuliert man Produktionen mit ähnlichen Produkten (z. B. ein Basisprodukt in verschiedenen Größen) oder Dienstleistungen, so muss man davon ausgehen, dass die Kostenanteile je Kostenträgereinheit sich bei den einzelnen Produktvarianten unterscheiden.
Um diesen Unterschied zu bestimmen, weist man den einzelnen Varianten Verhältniszahlen (Äquivalenzziffern) zu, die Kostenverhältnisse widerspiegeln sollen (z. B. 1 kg Brot = 1 –> 2 kg Brot = 2 ohne Rücksicht auf unterschiedliche Backzeiten). Dabei kann es sein, dass mehrere Faktoren in die Verhältniszahlen einfließen müssen (z. B. Mengen, Zeitbedarf, Zusatzstoffe etc.)
Rechnerisch bestimmt man nun mittels eines gewogenen arithmetischen Mittelwerts die Kostenanteile:
- Dazu multipliziert man die Produktionsmenge jedes einzelnen Produkts mit seiner Äquivalenzziffer zu sogenannten Recheneinheiten deren Summe man bestimmt.
- Anschließend bestimmt man den Kostenanteil je Recheneinheit, indem man die Gesamtkosten durch die Summe der Recheneinheiten dividiert.
- Dieses Ergebnis wird nun mit den einzelnen Äquivalenzziffern multipliziert und man erhält den Kostenanteil für je ein Stück jeder Produktvariante.
Zuschlagskalkulation
Die Zuschlagskalkulation wird bei der Einzel- und Serienfertigung angewandt, d. h. für jedes einzelne Produkt (Auftrag) bzw. für jede Serie muss eine gesonderte Kalkulation durchgeführt werden. Voraussetzung für die Zuschlagskalkulation sind die Kostenarten- und die Kostenstellenrechnung.
Die Einzelkosten werden aus der Kostenartenrechnung übernommen und direkt den Kostenträgern zugeordnet.
Die Gemeinkosten werden aus der Kostenartenrechnung übernommen, in der Kostenstellenrechnung auf die Kostenstellen verteilt und mit Hilfe von Zuschlagssätzen indirekt den Kostenträgern zugeordnet (z.B mit dem BAB).
Kundenkalkulation
Bei der Kundenkalkulation wird die Profitabilität einzelner Kunden oder Kundengruppen ermittelt (siehe Kundenwert). Dabei wird das Marktergebnis mit einem Kunden, die Bedeutung des Kunden sowie die Aktivität der Geschäftsbeziehung bewertet. Das Kundenergebnis ergibt sich dann als Marktergebnis abzüglich der Erlöse und Kosten, die dem Kunden zurechenbar sind. Darauf aufbauend können Gruppenergebnisse aus Kundensegmenten berechnet werden.
Endsummen- oder Kalkulation über die Angebotssumme
In der Endsummenkalkulation oder Kalkulation über die Endsumme wird zunächst wie in der Zuschlagskalkulation gerechnet. Alle Anteile aus den Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten; und „Wagnis + Gewinn“ sowie eventuelle „Umlagen“, die ebenfalls mit diesen Prozentsätzen bezuschlagt sind, werden gesammelt und nach einem freigewählten Schlüssel verteilt (umgelegt). Die Umlagebasis für den Lohn ist der Kalkulationslohn. Die Umlagebasis für die übrigen Kostenarten ist der Euro-Betrag aus den Kostenansätzen. Der Umlage Einheitspreis wird aus der Addition von Kalkulationslohn + Umlage %-Satz und den übrigen Kostenarten mit ihren jeweiligen Umlage %-Sätzen berechnet. Zusätzlich Umlagen können auch direkt auf einzelne Positionen direkt umgelegt werden. Diese umgelegten Beträge werden vorab aus den gesammelten Zuschlägen entnommen.
Produktkalkulation
Bei der Produktkalkulation steht die Volumina pro Einzelgeschäft fest, wobei eine Break-even-Analyse vorgenommen wird.
Es werden Rationalisierungeffekte (Kosteneinsparungen) in der Abwicklung bei der Verschmelzung von Produkten betrachtet.
Kostenvergleichsrechnung
Mit Hilfe der Kostenvergleichsrechnung sollen betriebswirtschaftliche Entscheidungen für zwei oder mehrere Entscheidungsalternativen getroffen werden. Hierbei werden besonders entscheidungsrelevante Unterschiedskosten kalkuliert. Neben der Darstellung aller Mehr- oder Minderkosten zwischen den Entscheidungsmöglichkeiten können auch Differenzen auf der Leistungsseite in der Kalkulation aufgenommen werden.
Baukalkulation
Kalkulation heißt Kostenrechnen. Ziel kann die Ermittlung der Kosten für einzelne Projekte (Preisfindung) oder eine Gesamtkostenrechnung (Kostenträgerrechnung) für die Festlegung der Kalkulationssätze sein. Methodisch werden Endsummenkalkulation und Zuschlagskalkulation unterschieden. Inhaltlich kann die Kalkulation auf Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung erfolgen. In den verschiedenen Bauphasen eines Bauprojektes kann es verschiedene Arten der Kalkulation geben:
- Angebotskalkulation
Ermittlung der objektspezifischen Kosten für eine ausgeschriebenen Bauleistung (i. d. R. die Erstellung eines Bauwerks oder eines Teils davon) zur Festsetzung des Angebotspreises. Dabei ist der Angebotspreis, der Betrag zu dem der Bauunternehmer eine bestimmte Bauleistung anbietet. Neben den in der Angebotskalkulation ermittelten Kosten sind u. a. auch Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie möglicherweise Zu- und Abschläge als Ergebnis der unternehmensindividuellen Einschätzung des Marktes Bestandteil des Angebotspreises.
- Auftragskalkulation
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Angebotskalkulation wird als Auftragskalkulation bezeichnet (Vertragskalkulation). Dieses kann entweder in unveränderter oder eine aufgrund der Auftragsverhandlungen abgeänderte Angebotskalkulation sein.
- Arbeitskalkulation
Nach der Auftragserteilung beginnt die endgültige Planung des Bauablaufs mittels der Arbeitsvorbereitung. Ihr Ziel ist die Erstellung des Bauwerks mit optimaler Wirtschaftlichkeit. Gegenüber der Angebotskalkulation entstehen aufgrund veränderter Ausführungsmethoden oftmals andere Situationen und damit andere Kostenstrukturen. Diese sind in der Arbeitskalkulation zu berücksichtigen. Die Arbeitskalkulation stellt somit eine Weiterentwicklung der Angebots- und Auftragskalkulation dar. Ihr obliegt die die Fixierung der Soll-Kosten und Soll-Zeiten.
- Variantenkalkulation
Kalkulation mit dessen Hilfe man schnell und übersichtlich in Angeboten spekulieren kann Bei dieser Art der Kalkulation werden die Mengen und die Preise durch „variierte Mengen“ und „variierte Preise“ ersetzt und den bisherigen Preisen und Mengen gegenüber gestellt. Als Resultat wird pro Position und über das Angebot sowohl ein Angebots- als auch ein Abrechungsvor- bzw. Nachteil für die einzelne Position als auch das gesamte Angebote ausgewiesen.
- Prognosekalkulation
in der Prognosekalkulation werden in der Arbeitskalkulation sämtliche Eventualitäten eingearbeitet, um so die zum Bauende zu erwartenden Kosten, Erlöse, Ergebnis usw. zu ermitteln.
- Nachkalkulation
Bei der Nachkalkulation werden den Soll-Ansätzen aus der Arbeitskalkulation den tatsächlichen Ist-Kosten gegenüber gestellt.
- Nachtragskalkulation
Bei der Nachtragskalkulation werden auf Basis der Auftragskalkulation die Kosten für gegenüber dem ursprünglichen Auftrag geänderte und zusätzliche Leistungen ermittelt.
- Urkalkulation
Als Urkalkulation wird in der Baukalkulation die dem Auftraggeber überlassene versiegelte Fassung einer Angebotskalkulation bezeichnet. Für Form und Inhalt einer Urkalkulation sind keine Regularien definiert. Es bleibt dem Anbieter überlassen, ob er eine detaillierte Angebotskalkulation mit Ausweis der Mittellöhne, Material- und Hilfsmaterialqualitäten deren Mengen- und Stückkosten, der Maschinen- und Gerätedaten (z.B. Leistungsdaten, AfA u.a.), Erschwernis-, Minder- und Mehrmengenzuschläge und Zuschläge für AGK, Wagnis & Gewinn etc. ausweist. Auch eine zusammenfassende Liste mit den Ergebnissen einer Angebotskalkulation oder ein von der Angebotskalkulation abweichendes spekulativ verpreistes Leistungsverzeichnis der Ausschreibung erfüllt die Kriterien der Urkalkulation. Die Kalkulation von Nachträgen zu geänderten oder zusätzlichen Leistungen gem. § 2 (5/6) VOB/B ist in kalkulatorischer Beziehung bzw. auf der Grundlage der ursprünglichen Kalkulation vorzunehmen. Für Nachtragsverhandlungen und im Rechtsstreit über eine Übereinstimmung mit vorgenannten Kalkulationsgrundlagen kann im Einvernehmen bzw. mit Zustimmung beider Parteien die Urkalkulation geöffnet werden.
Siehe auch
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