Basler Kantonsteilung

Basler Kantonsteilung
Freiheitsbaum in Pratteln, 1833

Die Basler Kantonstrennung führte 1832/33 zur gewaltsamen Teilung des Kantons Basel in die bis heute bestehenden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Der Kanton Basel bestand bis Ende des 18. Jahrhunderts aus der Stadt Basel und der seit 1400 stückweise erworbenen Landschaft, die ein Untertanengebiet darstellte. Die Einwohner Basels genossen zahlreiche Privilegien, insbesondere konnten nur sie in die Kantonsbehörden aufgenommen werden. Ausserdem bestand trotz einer weitgehenden Gemeindeautonomie bis 1790 noch die Leibeigenschaft. Durch die Helvetische Revolution 1798 kam es zu einer grundsätzlichen Veränderung der staatlichen Ordnung nach französischem Vorbild. Die Landschaft wurde der Stadt rechtlich gleichgestellt. Mit der Mediation ab 1803 und der Restauration ab 1814/15 wurde die Gleichberechtigung in zahlreichen Bereichen allerdings rückgängig gemacht. So erhielt die Stadt bei nur vierzig Prozent aller Einwohner sechzig Prozent aller Sitze im Parlament.

Das Erstarken des Liberalismus mit Beginn der 1830er Jahre führte in der Schweiz zur Regeneration genannten politischen Umwälzung. Zahlreiche Kantone erhielten Verfassungen, die den Bürgern Rechtsgleichheit und wirtschaftliche Gleichberechtigung garantierte. Dies geschah nicht selten unter Drohungen und gewaltsam, aber mit Ausnahme Basels unblutig.

Trennung

Karikatur auf die Basler Kantonsteilung von 1833. Der liberale Baselbieter Bauer mit dem Schweizerkreuz am Hut nimmt sich den Löwenanteil des Käselaibs, der den Kanton Basel darstellt. Die Zinken seiner Gabel stecken in bis 1833 städtisch gesinnten Gemeinden. Der Städter mit dem Aristokratenzopf muss sich mit drei rechtsrheinischen Gemeinden begnügen.

Eine politische Versammlung in Bad Bubendorf am 18. Oktober 1830 formulierte eine Petition, die die völlige Gleichberechtigung von Stadt und Land verlangte und sich dabei auf die Kodifikationen von 1798 berief. Zwar nahm eine neue und vom Volk angenommene Basler Verfassung 1831 zahlreiche Forderungen der Landschaft auf, doch blieben informelle Machtstrukturen unangetastet. Die politische Lage verschärfte sich durch Agitation und strafrechtliche Verfolgung der politischen Führer der Landschaft. Die Bildung einer provisorischen Regierung der Landschaft im Januar 1831 provozierte einen militärisches Eingreifen der Stadt, als Reaktion entstanden landschaftliche Freischaren, eidgenössische Truppen rückten zur Beruhigung der Lage ein. Als sich einige Gemeinden einem städtisch organisierten Plebiszit im November 1831 über den Zusammenhalt des Kantons verweigerten, wurde diesen die kantonale Verwaltung entzogen. Die ausgestossenen und weitere Gemeinden gründeten am 17. März beziehungsweise 4. Mai 1832 den Kanton Basel-Landschaft. Die Tagsatzung, politisch mehrheitlich auf Seite der liberalen Landschaft, anerkannte den abgespaltenen Kanton. Am 14. September sprach sie die Partialtrennung unter dem Vorbehalt der Wiedervereinigung aus. Zwölf noch unentschiedene Gemeinden sollten durch Volksabstimmung beschliessen, wem sie sich anschliessen wollten. Die Tagsatzung zog auch die eidgenössischen Truppen ab, die seit 1831 direkte militärische Konfrontationen verhindern sollten. Die Stadt ging nun mit anderen konservativen Kantonen den Sarnerbund ein, während sich Angriffe von Freischaren auf die noch stadttreuen ländlichen Gemeinden häuften. Eine Hilfsexpedition endete am 3. August 1833 im Gefecht an der Hülftenschanze bei Pratteln mit der entscheidenden Niederlage der Stadt. Per 26. August 1833 verfügte die Tagsatzung die Totaltrennung des Kantons Basel. Bei der Stadt verblieben die rechtsrheinischen Landgemeinden Bettingen, Kleinhüningen und Riehen. Der Kanton Basel-Stadt (zuerst noch unter dem Namen «Basel-Stadtteil») nahm eine eigene Verfassung am 3. Oktober 1833 an. Die Trennung der kantonalen Vermögenswerte (so auch des Basler Münsterschatzes) geschah nach den Bevölkerungsverhältnissen, wobei die Stadt sich bei Streitfragen regelmässig benachteiligt empfand.

Wertung und Wirkung

Die Kantonstrennung ist im Kontext der Regeneration bemerkenswert, da die Stadt eine vergleichsweise liberale Führungsschicht hatte. Die Konfrontation gewann an Schärfe durch den Umstand, dass die Stadt den Kanton bereits als weitgehend regeneriert und die Aktionen der Landschaft als unberechtigt ansah. Die Trennung hatte aber auch in Basel Anhänger, diese sahen angesichts des ländlichen Bevölkerungswachstums die Chance, die «städtische Eigenart» zu bewahren. Auf der anderen Seite gab es im Gegensatz zu Bern oder Zürich kaum eine moderne ländliche Führungsschicht mit protoindustriellem Hintergrund, die einen Aufstieg in die städtische Führungsschicht anstrebte und deswegen deeskalierend hätte wirken können. Zudem hatten die Einwohner des Bezirks Birseck, der erst 1815 Teil des Kantons geworden war, keine traditionelle Bindung an den Kanton. Dementsprechend kamen viele Führer der Landschaft von dort, namentlich Stephan Gutzwiller.

Die Trennung geschah 1833 unter dem Vorbehalt der freiwilligen Wiedervereinigung. Während im 19. Jahrhundert die Stadt unter dem Eindruck einer politischen Opferrolle einen stark isolationistischen Zug entwickelte, baute die Landschaft ihre staatlichen Strukturen auf. Die Gründung des schweizerischen Bundesstaats 1848 bot die Möglichkeit, die neuen Grenzen und Zollhindernisse im Rahmen der eidgenössischen Gesetzgebung zu überwinden. Konkrete Schritte zur Wiedervereinigung wurden erst im 20. Jahrhundert getan. 1938 kam es auf Initiative des Baselbiets zu befürwortenden Abstimmungen in beiden Kantonen, doch wurden die Wiedervereinigungsartikel während der Kriegszeit auf Eis gelegt. Das eidgenössische Parlament lehnte sie 1948 als zu grosse Veränderung im föderalistischen Kantonsgefüge ab. Ein neuer Anlauf scheiterte 1969 in den kantonalen Abstimmungen, als die Bevölkerung von Basel-Landschaft die geplante Kantonsverfassung ablehnte. Stattdessen wurde die partnerschaftliche Zusammenarbeit gesetzlich installiert.

Die gewaltsame Trennung des Kantons Basel wird bis in die Gegenwart von Baselstädter und Baselbieter Seite her kontrovers diskutiert. In den aktuellen Kantonsverfassungen von 1984 (Landschaft) und 2005 (Stadt) sind die früheren Artikel, die eine Wiedervereinigung als politisches Ziel formulierten, gestrichen worden. Während der Stadtkanton einer Vereinigung mit dem Landkanton nicht abgeneigt wäre, ist der Widerstand in Basel-Landschaft eher gewachsen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die Zentrumsleistungen der Stadt und deren Mitfinanzierung durch Baselland. Die Frage eines territorialen Zusammenschlusses wird aber mittlerweile von der Diskussion über regionale Zweckkörperschaften (zum Beispiel die Fachhochschule Nordwestschweiz) und Grosskantone (in diesem Fall der «Kanton Nordwestschweiz» aus Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn) als grundsätzliche territorialpolitische Neuordnung der Schweiz überlagert.

Literatur

  • Martin Leuenberger: 1830 bis 1833: Der neue Kanton. In: Nah dran, weit weg. Geschichte des Kantons Basel-Landschaft, Bd. 5: Armut und Reichtum. 19. und 20. Jahrhundert. Liestal 2001, S. 171–183.
  • Claudia Opitz: Von der Aufklärung zur Kantonstrennung. In: Georg Kreis, Beat von Wartburg: Basel. Geschichte einer städtischen Gesellschaft. Basel 2000, S. 150–185.

Weblinks


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