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Der Unteroffizier vom Dienst (UvD) ist eine Dienststellung und ein Sonderdienst der Bundeswehr. Dieser basiert auf der ZDv 10/5 (Leben in der militärischen Gemeinschaft), dem Soldatengesetz (SG) und der Vorgesetztenverordnung (VorgV). Der UvD ist für die Sauberkeit und die Einhaltung der soldatischen Ordnung innerhalb seiner Kompanie verantwortlich. Daher ist er Dienstgradgruppengleichen und -niedrigeren Soldaten gem. §3 VorgV vorgesetzt. Zur Unterstützung sind ihm ein oder zwei Soldaten zugeordnet. Er untersteht dem Kompaniefeldwebel (KpFw) und dem Kompaniechef (KpChef) und außerhalb der allgemeinen Dienstzeit zusätzlich dem Feldwebel vom Wochendienst (FvW) und dem Offizier vom Wachdienst (OvWa).
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnung und Kennzeichnung
Dieser Sonderdienst wird im Allgemeinen von Soldaten der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee (UoP) oder von erfahrenen Soldaten der Dienstgradgruppe der Mannschaften (Msch) wahrgenommen. Der UvD trägt während seines Dienstes eine weiße Armbinde mit der Aufschrift UvD am linken Oberarm. Früher wurde anstelle dieser Armbinde eine blaue Schulterschnur an der rechten Schulter getragen.
Aufgabenbereich
Der UvD ist ein Sonderdienst zur Überwachung des Innendienstes. Des Weiteren ist der UvD für die Sauberkeit der Kompanie und für die Einhaltung der soldatischen Ordnung nach dem allgemeinen Dienstschluss verantwortlich. So obliegt ihm unter anderem das Wecken, die Überwachung der Reinigung der Unterkünfte und die Einhaltung der Nachtruhe. Im Allgemeinen und im Besonderen handelt er nach Weisung des Kompaniefeldwebels seiner Einheit. Der Kompaniefeldwebel erlässt in der Regel auch Dienstanweisung für den UvD, in der z.B. Ruhezeiten, Aufenthaltsort, Teilnahme am Tagesdienst, etc. geregelt ist.
Der Dienst als UvD dauert in der Regel 24 Stunden (von Dienstbeginn bis zum Dienstbeginn des nächsten Tages). Er nimmt neben dieser Aufgabe im Normalfall am Tagesdienst seiner Einheit teil. Als Dienstort ist für ihn ein spezielles UvD-Zimmer im Eingangsbereich des Unterkunftsgebäudes vorgesehen. Der UvD führt ein Meldebuch über alle Ereignisse innerhalb seines Aufgabenbereiches.
Ihm sind meistens ein oder zwei Soldaten der Dienstgradgruppe der Mannschaften als Gefreiter vom Dienst (GvD) zugeordnet, bei der Marine auch Matrose vom Dienst (MvD). Nachts darf der UvD im Wechsel mit dem GvD ruhen. Er hat regelmäßig, auch während der Nacht, Kontrollgänge im Kompaniebereich und oftmals auch in zugewiesenen Aufgabenbereichen durchzuführen.
Unterstellungs- und Vorgesetztenverhältnisse
Der UvD ist Vorgesetzter nach § 3 der Vorgesetztenverordnung (VorgV) und kann damit innerhalb seiner Einheit und seines Aufgabenbereichs Dienstgradgruppengleichen und -niedrigeren Soldaten Befehle erteilen.
Beispiele:
- Hat der UvD den Dienstgrad "Unteroffizier" (Dienstgradgruppe: UoP), so ist er allen Unteroffizieren ohne Portepee und allen Mannschaften seiner Einheit vorgesetzt. Dies umfasst die Dienstgrade vom Schützen bis einschließlich Stabsunteroffizier.
- Versieht ein Soldat der Dienstgradgruppe der Mannschaften den Dienst als UvD, so ist er nur den Soldaten vorgesetzt, die zur Dienstgradgruppe der Mannschaften gehören. Also vom Schützen bis einschließlich Oberstabsgefreiter.
Im Gegensatz zum UvD ist der GvD kein Vorgesetzter gemäß § 3 VorgV und damit nicht befehlsbefugt, sondern nur weisungsbefugt. Durch den GvD können jedoch Befehle des UvD übermittelt werden. Diesen haben die Soldaten, denen der UvD vorgesetzt ist, Folge zu leisten.
Der UvD ist dem Kompaniefeldwebel (KpFw) und dem Kompaniechef (KpChef) unterstellt. Nach Dienstschluss und an Wochenenden ist er außerdem dem Feldwebel vom Wochendienst (FvW) (sofern eingeteilt) und dem Offizier vom Wachdienst (OvWa) unterstellt.
Quellen
- Zentrale Dienstvorschrift 10/5 Leben in der militärischen Gemeinschaft
- Soldatengesetz
- Vorgesetztenverordnung
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