V.A.E.

V.A.E.
الإمارات العربيّة المتّحدة

al-Imārāt al-ʿarabiyya al-muttaḥida
Vereinigte Arabische Emirate

Flagge der Vereinigten Arabischen Emirate
Wappen der Vereinigten Arabischen Emirate
Flagge Wappen
Amtssprache Arabisch
Hauptstadt Abu Dhabi
Staatsform konstitutionelle Monarchie
Regierungsform Föderation von sieben autonomen Emiraten
Staatsoberhaupt Präsident Scheich Chalifa bin Zayid Al Nahyan
Regierungschef Premierminister Scheich Muhammad bin Raschid Al Maktum
Fläche 83.600 km²
Einwohnerzahl 4.588.697 (2006)
Bevölkerungsdichte 64 Einwohner pro km²
BIP nominal (2007)[1] 192,6 Mrd. US$
BIP/Einwohner 42.934 US$ (16.)
HDI 0,868 (39.)
Währung 1 VAE-Dirham (Dh.) = 100 Fils
Unabhängigkeit 2. Dezember 1971
Nationalhymne ʿĪschī bilādī
Zeitzone MEZ+3, UTC+4
Kfz-Kennzeichen UAE
Internet-TLD . ae
Telefonvorwahl +971

Die Vereinigten Arabischen Emirate (arabischالإمارات العربيّة المتّحدة‎), kurz VAE, sind ein auf der Arabischen Halbinsel gelegener, im Süden und Westen an Saudi-Arabien und im Osten an Oman und über die Hoheitsgewässer an Katar angrenzender Bundesstaat. Im Norden schmiegt sich das Land an den Südbogen des Persischen Golfes, fast bis zur äußersten Landspitze an der Straße von Hormus. Hier hat es auch Zugang zum Golf von Oman. Die Binnengrenzen sind nicht exakt festgelegt; auch die Küstenlinie am Persischen Golf kann nicht genau bestimmt werden, da sie sich durch Verlagerung von Sand und Schlickmassen ständig ändert. Es besteht aus den Emiraten Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra's al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Karte der Vereinigten Arabischen Emirate
Satellitenbild (Oktober 2004)

Siehe auch: Geographie der Vereinigten Arabischen Emirate

Landesnatur

Die VAE sind fast vollständig von trockener Sandwüste bedeckt; über zwei Drittel des Landes werden von den nördlichen Ausläufern der Großen Arabischen Wüste bedeckt. Ihre Sanddünen können oft über Hunderte von Kilometern wandern und Oasen und Städte bedrohen. Großangelegte Bepflanzungen konnten das Vordringen der Wüste nur teilweise stoppen. Die bedeutendsten Wüstenoasen sind Buraimi im Grenzgebiet zu Oman nahe der Stadt al-Ain und die Liwa-Oase im Süden. Zwischen Sandwüste und Nordküste gibt es eine 15 km breite Salzsumpfebene mit Salzpfannen und brackigem Grundwasser. Der Nordküste sind viele Inseln vorgelagert; noch 100 km vor der Küste ist das Meer nur 25 m tief. Die Inseln, Sandbänke, Untiefen und Korallenriffe behindern noch heute die Schifffahrt. Im Nordosten, auf der Landspitze zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, erhebt sich steil der nördliche Abschnitt des Hadschar-Gebirges: Schroff aus der Wüste aufsteigend erreicht es in der VAE seine höchsten Erhebungen im Dschabal Adhan (1.127 m) und im Dschabal Yibir (1.527 m). Hier können große Mengen von Grund- und Oberflächenwasser gewonnen werden. Flussbette, die sogenannten Wadis, durchziehen das Land.

Klima

Das Klima ist subtropisch bis tropisch mit sehr geringen Jahresniederschlägen, die meist im Winter fallen; häufig verdunstet der Regen, bevor er den Boden erreicht. Von Mai bis Oktober ist es extrem schwül. Vor allem im Winter und Frühsommer weht der Shamal, ein Nordwestwind, der viel Sand und Staub mit sich bringt. Im Inland herrscht trockenes Wüstenklima. Die durchschnittlichen Temperaturen und Niederschläge in Abu Dhabi sind:

Monat Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Minimal (°C) 14 15 17 21 24 26 29 30 27 23 19 16
Maximal (°C) 24 25 29 33 38 39 40 40 39 35 30 26
Niederschlag in mm 11 38 34 10 3 1 2 3 1 2 4 10

Flora und Fauna

In den Oasen wachsen Dattelpalmen, Akazien und Eukalypten; die Wüste hat äußerst spärliche Vegetation mit Hartgräsern und Dornbüschen. Die einheimischen Tiere wurden durch intensive Jagd fast ausgerottet. Die wenigen übriggebliebenen Arabischen Oryxantilopen und Leoparden sind geschützt. In den Küstengewässern gibt es vor allem Makrelen, Barsche und Thunfische, selten Haie und Wale; die reichen Fischbestände gehen durch die Verschmutzung rapide zurück. Auf der Insel Beni Yas gibt es ein Naturreservoir für einheimische Pflanzen und Tiere.

Bevölkerung

Liste der Städte in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Bevölkerungszahl der VAE gehört zu den am schnellsten wachsenden der Welt. Bei der Gründung 1971 wohnten nur 180.000 Menschen in den Emiraten; die letzte offizielle Schätzung Ende des Jahres 2004 gab das 24-fache (4,32 Mio.) an, und es wird erwartet, dass die zurzeit laufende Volkszählung mindestens auf fünf Millionen Einwohner kommen wird. Allein zwischen 1994 und 2004 stieg die Zahl um 6,4 % p.a.. Der rasante Bevölkerungszuwachs ist vor allem auf die vielen Arbeitsimmigranten zurückzuführen.

Heute sind 75 % der Einwohner Ausländer. Von den Staatsbürgern – die man unabhängig von ihrem Geschlecht „Emirati“ nennt – sind 70 % Araber, darunter 10 % Nomaden. Die übrigen 30 % verteilen sich auf ethnische Iraner, Inder, Bangladescher, Pakistaner und Philippiner. 22,4 % der Bevölkerung waren 2004 jünger als 15 Jahre. Die Gesetze der VAE sehen in der Regel keine Einbürgerung vor. Kinder, die im Land geboren werden, erhalten die emiratische Staatsbürgerschaft nur, wenn der Vater Staatsangehöriger der VAE ist. Im Emirat Dubai ist eine Einbürgerung für dort geborene Personen ab dem 30. Lebensjahr unter bestimmten Bedingungen möglich. Ausländern ist es auch möglich, eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, um sich in den VAE dauerhaft niederzulassen. Nur etwa 1 % der Landesfläche ist besiedelt; der Verstädterungsgrad lag 2004 mit 85 % sehr hoch. Die Lebenserwartung lag im gleichen Jahr bei 79 Jahren. Amtssprache ist Arabisch; außerdem wird Hindi, Urdu und Farsi gesprochen; Englisch gilt als Handelssprache und wird zunehmend im Alltag zwischen den ethnischen Gruppen als „lingua franca” eingesetzt. 96 % der staatsbürgerlichen Bevölkerung sind Muslime, davon 16 % schiitischer Richtung. 3 % sind Christen.

Es besteht ein gut ausgebautes soziales Netz, das allerdings Randgruppen wie die Beduinen nicht erreicht. Das Land besitzt ein modernes, für Staatsbürger kostenloses Gesundheitswesen. Seit 1971 besteht allgemeine Schulpflicht für Sechs- bis Zwölfjährige, die Alphabetisierungsrate liegt bei 77.9 % (Frauen 81.7 %, Männer 76.1 %). In den Emiraten gibt es inzwischen mehrere Dutzend Universitäten und Fachhochschulen. Zu den größten gehören die UAE University, die Zayed University, das Gulf Medical College, die University of Sharjah sowie die Higher Colleges of Technology. Zudem siedeln sich in den VAE immer mehr Ableger internationaler Universitäten an. Prominentestes Beispiel ist in dieser Hinsicht die Pariser Traditionsuniversität Sorbonne, die seit 2006 einen Campus in der Hauptstadt Abu Dhabi betreibt (Universität Paris-Sorbonne Abu Dhabi).

Ausländer

Laut dem Arbeitsministerium gab es 2005 2.738.000 Arbeitsmigranten, was einen Anstieg um 17 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. 246.420 Unternehmen beschäftigen 2005 mindestens einen ausländischen Arbeitnehmer. Insgesamt leben zwischen 2,8 und 3,4 Millionen Ausländer dauerhaft in den VAE. Staatliche Stellen weigern sich, Zahlen über die Herkunft der Ausländer zu veröffentlichen.
Folgende Zahlen sind Schätzungen der jeweiligen Botschaften (Auswahl):

Arbeitsimmigranten

Die VAE haben einen ungewöhnlichen Bevölkerungsaufbau. Etwa 80% der Einwohner sind Arbeitsmigranten („expatriates” genannt), was einem der weltweit höchsten Ausländeranteile entspricht. Ausländische Arbeitnehmer, die eine Anstellung finden, erhalten ungeachtet ihrer Herkunft umgehend eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wobei allerdings noch ein Gesundheitstest bestanden werden muss. Bei Verlust der Arbeitsstelle muss der Arbeitnehmer nach 30 Tagen das Land verlassen, wenn er in diesem Zeitraum keine neue Anstellung findet. Die Entgelte sind sowohl für unqualifizierte Arbeiter, als auch für hochqualifizierte Experten meist deutlich höher als in den Herkunftsländern. Der Lohn für ungelernte Kräfte ist allerdings wesentlicher geringer als die Vergütung qualifizierter Fachkräfte. Es wurde vereinzelt von Fällen berichtet, in denen emiratische Arbeitgeber die Löhne ihrer ausländischen Mitarbeiter für Monate nicht ausgezahlt haben. Solche Vergehen seitens der Arbeitgeber ziehen inzwischen strenge Strafen nach sich. Migranten aus Industrieländern erhalten im Regelfall umfangreiche „compensation packages” mit hohen Basisgehältern und zusätzlichen Bezügen. Dies hat seit den 90er Jahren zu einem starken Zustrom an westlichen Gastarbeitern geführt, vor allem aus Großbritannien (120.000) und den USA (28.000), aber auch zunehmend aus Frankreich (10.000) und Deutschland (8.000).

Geschichte

Archäologische Funde auf der Insel Umm an-Nar bei Abu Dhabi lassen auf eine Besiedlung schon im 4. Jahrtausend v. Chr. schließen; bei Al-Ain fanden sich außerdem Zeugnisse einer um 2.500 v. Chr. datierten Kultur. Erst im 7. und 8. Jahrhundert n. Chr. entstanden entlang der Küstenregion kleine Stadtstaaten, die von den Handelswegen der damaligen Großreiche profitierten. Auch die islamische Richtung der Charidschiten errichtete in dieser Zeit im Süden ein Staatswesen. Vom 9. bis 11. Jahrhundert gehörte das Gebiet zum Staat der schiitischen Qarmaten. Anfang des 16. Jahrhunderts blieb das Gebiet unter direktem Einfluss vom osmanischen Reich. vom späterem 16. Jahrhundert an beherrschten es die Portugiesen, denen die Niederländer folgten.

1747 ließen sich die Beduinen der Qawasim und Banu Yas an der südlichen Golfküste nieder und begannen mit der Piraterie gegen die Handelsschifffahrt im Persischen Golf. Wegen der Piraterie erhielt das Land früher den Namen Piratenküste. Zentren waren die Häfen Schardscha und Ra’s al-Chaima, die auch zwei der heutigen Emirate ihren Namen gegeben haben. Um 1780 war die Macht der Qawasim so stark gewachsen, dass sie große Teile der persischen Südküste beherrschten und mit ihrer Flotte den Handel Omans bedrohten. Zwar kam es zu Gegenangriffen Omans, doch erst als dieser sich mit Großbritannien verbündete, wurden die Scheichtümer zwischen 1806 und 1820 unterworfen und die Piraterie eingedämmt. Die Scheichtümer kamen damit unter britisches Protektorat. Dadurch konnte Oman seine Gebietsansprüche nicht durchsetzen.

In den folgenden Jahrzehnten entwickelten sich Abu Dhabi (gegründet 1761) und Dubai (gegründet 1833) zu Zentren der Perlenfischerei und zu wichtigen Handelsplätzen. Dieser Wirtschaftszweig brach allerdings um 1930 fast völlig zusammen, als Japan Zuchtperlen auf den Markt brachte. 1853 kam es zur „Erklärung des ewigen Waffenstillstandes” zwischen Großbritannien und den sieben Scheichtümern, für die in der Folgezeit die Bezeichnung „Befriedetes Oman”, „Vertragsoman” oder „Vertragsküste” (Trucial States) üblich wurde. Von 1952 an hatte sich eine engere Zusammenarbeit der Scheichtümer entwickelt, verstärkt nach dem Einsetzen der Erdölförderung Anfang der 1960er Jahre.

Bei den Grenzstreitigkeiten Abu Dhabis mit Oman über die Buraimi-Oase (heutiger Name des emiratischen Teils: al-Ain) und den südlichen Grenzverlauf des Emirates half ab 1955 Großbritannien mit, den Disput beizulegen. Im Jahre 1974 wurde eine Vereinbarung zwischen den beiden Staaten getroffen, der diese Streitigkeiten beilegte. Allerdings wurde diese noch nicht von der VAE-Regierung ratifiziert und die saudische Regierung erkennt diese Vereinbarung nicht an. Es existiert daher größtenteils eine De-facto-Grenze zwischen den Staaten. Der genaue Grenzverlauf spielte bisher aber keine große Rolle, da das Grenzgebiet aus Sandwüste besteht. Allerdings können sich in Zukunft Probleme ergeben, sollten Öl- und Gasvorkommen erschlossen werden.

Anders als sein eher reformfeindlicher Vorgänger, nutzte ab 1966 Scheich Said bin Sultan von Abu Dhabi die Einnahmen aus der Erdölförderung für ein umfangreiches Entwicklungsprogramm, von dem auch die ärmeren Nachbarstaaten profitierten. Am 2. Dezember 1971 entließ Großbritannien die Trucial States als Vereinigte Arabische Emirate in die Unabhängigkeit; eine Woche später, am 9. Dezember, traten die VAE den Vereinten Nationen bei. Ursprünglich bestanden die VAE aus den Emiraten Abu Dhabi, Adschman, Fudschaira, Schardscha, Dubai und Umm al-Qaiwain, wobei dem Emirat Abu Dhabi die Führungsrolle zukam. Erst am 10. Februar 1972 trat Ra’s al-Chaima als siebtes und letztes Emirat der ehemaligen Trucial States der VAE bei.

1981 wurde mit Saudi-Arabien, Katar, Bahrain, Kuwait und Oman der Golf-Kooperationsrat gegründet. Nach der Annexion Kuwaits durch den Irak im August 1990 unterstützten die VAE die Maßnahmen der UNO zur Befreiung des Emirats. Die Luftwaffenstützpunkte der VAE wurden während des zweiten Golfkriegs von den westlichen Alliierten als Ausgangspunkt für Militärschläge gegen den Irak genutzt.

Politisches System

Seit der Gründung der Vereinigten Arabischen Emirate im Jahre 1971 haben die Emirate ihre nationale Identität stetig weiter entwickelt und dabei von einem für die Region sehr hohen Maße an politischer Stabilität profitiert. Gemäß der provisorischen Verfassung von 1971 sind die VAE eine Föderation von sieben autonomen Emiraten. Im Mai 1996 genehmigte der Oberste Rat der Herrscher (Federal Supreme Council) Änderungen an der Verfassung, mit denen Abu Dhabi endgültig als Hauptstadt festgelegt und die vorher provisorische Konstitution als permanent verabschiedet wurde. Die Staatsform wird vom Auswärtigen Amt Deutschlands als „patriarchalisches Präsidialsystem mit traditionellen Konsultationsmechanismen” definiert. Es handelt sich um eine Kombination aus traditionellen und modernen Elementen, wobei die Regierung versucht, einen starken Modernisierungskurs mit der Erhaltung der islamischen und regionalen Traditionen zu konsolidieren. Die Macht liegt jeweils bei einem der sieben Emire, die jeweils das höchste Amt eines Emirats bekleiden. Die einzelnen Emirate, die jeweils nach ihrer Hauptstadt benannt sind, genießen einen gewissen Grad an Autonomie. Die Thronfolge ist erblich.

Das Verwaltungssystem beinhaltet auf Bundesebene den Obersten Herrscherrat (Federal Supreme Council), das Bundeskabinett (Federal Cabinet), einen Ministerrat (Council of Ministers), ein Parlament, den Federal National Council, sowie eine unabhängige Judikative, an deren Spitze der Federal Supreme Court (das oberste Bundesgericht) steht. Die Mitglieder des Obersten Herrscherrates wählen untereinander einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten, die jeweils für fünf Jahre im Amt bleiben, bis eine Wiederwahl stattfindet. Der Herrscherrat hat sowohl legislative als auch exekutive Vollmachten. Er ratifiziert Bundesgesetze und Dekrete, gibt die Richtlinien der Politik vor, genehmigt die Nominierung des Premierministers und akzeptiert seinen Rücktritt. Auf Empfehlung des Präsidenten kann es den Premierminister auch seines Amtes entheben.

Der Ministerrat und das Kabinett, in der Verfassung beschrieben als die „exekutive Behörde der Föderation”, beinhaltet die üblichen Ministerialressorts und wird vom Premierminister geführt, der wiederum vom Präsidenten in Absprache mit den anderen Mitgliedern des Obersten Herrscherrates gewählt wird. Der Premierminister (seit dem 4. Januar 2006 Muhammad ibn Raschid Al Maktum), derzeit auch der Vizepräsident (wobei das nicht immer der Fall war), schlägt dann eine Liste der Minister vor, die vom Präsidenten ratifiziert wird.

Der Federal National Council

Der Federal National Council (FNC) ergibt sich aus den Emiraten, basierend auf deren Bevölkerungszahlen. Seit Ende 2006 wird die Hälfte seiner Mitglieder durch einen Prozess indirekter Wahlen bestimmt.

Der FNC spielt eine wichtige Rolle in der Konsolidierung der Schura in den VAE und hat gemäß Verfassung sowohl eine legislative, als auch eine Aufsichtsrolle. Seine Pflicht ist die Untersuchung und – sofern notwendig – die Änderung von Entwürfen zu allen Bundesgesetzen. Er kann jederzeit einen Bundesminister einberufen und zur Effizienz seines Ministeriums befragen. Der Vorsitzende des FNC wird unter den Mitgliedern gewählt.

Seit den Wahlen zum Föderativen Nationalrat in den Vereinigten Arabischen Emiraten 2006 nimmt der FNC eine zunehmend proaktive Rolle ein. Im Rahmen der anhaltenden politischen Reform in den VAE ist langfristig geplant, aus dem Föderativen Nationalrat eine vollständig gewählte Institution zu machen. Der FNC ist Mitglied der Interparlamentarischen Union und der Arabisch-Parlamentarischen Union (APU).

Regierungen auf Emiratsebene

Parallel zur föderativen Institutionen hat jedes einzelne der sieben Emirate auch eine lokale Regierung. Die Komplexität der Regierungen variiert von Emirat zu Emirat, abhängig von Faktoren wie Bevölkerung, Fläche und dem Grad der Entwicklung.

Das größte und bevölkerungsreichste Emirat, Abu Dhabi, hat einen eigenen zentralen Regierungsapparat, den Executive Council. Diesem gehören wiederum verschiedene Ministerien an. Das Emirat Abu Dhabi ist in zwei Regionen aufgeteilt: Die Western Region und die Eastern Region, die wiederum von offiziellen Repräsentanten des Herrschers geführt werden. Die beiden größten Städte, Abu Dhabi und Al Ain, werden von Stadtgemeinden verwaltet, welche jeweils einen Stadtrat haben, der dem Department of Municipalities and Agriculture unterstellt ist. Für die Western Region wurde eine neue Stadtbehörde ins Leben gerufen. Der Abu Dhabi National Consultative Council besteht aus 60 Mitgliedern führender Stämme und Familien und nimmt eine Rolle ein, die in etwa der des Federal National Council auf Bundesebene entspricht.

Der Dubai Executive Council wurde 2003 gegründet und erfüllt für das Emirat ähnliche Funktionen wie der Executive Council Abu Dhabis. Ende 2006 wurde Scheich Hamdan bin Mohammed bin Raschid Al Maktoum, der Sohn des Herrschers von Dubai, zum Vorsitzenden des Rates ernannt. Der Executive Council unterstützt den Herrscher des Emirats und Premierminister der VAE, Scheich Muhammad ibn Raschid Al Maktum, bei der Vorbereitung von Entwicklungsplänen für Dubai und bei der Formulierung und Implementierung von Gesetzen auf Emirats- und Bundesebene. In den letzten Jahren gehörten zu den wichtigsten Projekten die Restrukturierung der Dubaier Behörde für Straßen und Transport (Dubai Roads and Transport Authority) sowie des Land Departments, welche beide eine entscheidende Rolle in der rasanten Entwicklung des Emirats spielen.

Die Emirate Sharjah und Ajman haben ebenfalls Executive Councils. Sharjah hat auch einen Consultative Council, der für das gesamte Emirat zuständig ist. An seine drei fernen Enklaven an der Ostküste des Landes hat Sharjah diverse Befugnisse an die lokalen Regierungen abgegeben, insbesondere in Kalba und Khor Fakkan.

In den übrigen Emiraten existiert ein vergleichbares Muster von Stadträten, Ministerien, Behörden und unabhängigen Institutionen. In den kleineren und fern gelegenen Ortschaften kann der Herrscher jedes Emirats einen lokalen Repräsentanten ernennen, einen Emir oder Wali, durch den die Anliegen der Einwohner an die Emiratsregierung getragen werden können. Oft sind die Repräsentanten Mitglieder der führenden lokalen Stämme.

Verhältnis der föderativen Regierung zu den lokalen Regierungen

Die Kompetenzen der verschiedenen föderativen Institutionen und deren Beziehungen zu den einzelnen lokalen Regierungen haben sich im Laufe der Jahre gewandelt. Gemäß Verfassung können die Herrscher bestimmte Kompetenzen an die Bundesregierung abgeben. Ein historisches Beispiel hierfür war die Vereinigung der Streitkräfte Mitte der 70er Jahre. Bis heute sind die Verhältnisse zwischen der föderativen und den lokalen Regierungen von kontinuierlichen Veränderungen geprägt. Die traditionellen Regierungsmechanismen bleiben dennoch im Kern bestehen und entwickeln sich für sich weiter.

Traditionelle Regierungsführung

Traditionell ist in den VAE der Herrscher eines Emirats – der Scheich – der Führer des mächtigsten, aber nicht unbedingt des bevölkerungsreichsten Stammes, während jeder einzelne Stamm einen eigenen Führer hat. Die Scheichs konnten ihre Herrschaft nur so lange aufrecht erhalten, wie sie die Unterstützung des Volkes hatten. Ein essentieller Bestandteil dieses Prozesses von Herrschaft war das ungeschriebene, aber dennoch zentrale Prinzip, wonach die Bevölkerung freien Zugang zum Scheich haben sollte, und dass der Emir häufig einen offenen Madschlis abhalten sollte, in dem jeder Bürger seine freie Meinung äußern konnte.

Bis heute hat die Institution des Madschlis ihre Bedeutung im politischen System der VAE erhalten. In den größeren Emiraten halten nicht nur die Herrscher, sondern auch andere hochrangige Mitglieder der Herrscherfamilien regelmäßig offene Madschlis-Sitzungen, in denen jeder Interessent ein beliebiges Thema von persönlichem oder allgemeinerem Interesse ansprechen kann. In den kleineren Emiraten bleibt der Madschlis des Herrschers selbst bzw. seines Thronfolgers oder stellvertretenden Herrschers, im Kernfokus. Diese Zusammenkünfte werden u.a. von traditionell denkenden Stammesangehörigen besucht, die Monate darauf warten, um dem Emir direkt ihre Anliegen oder Beschwerden vorzutragen statt den Weg über die nach dem modernen westlichem Vorbild strukturierten Behörden zu gehen. Auf diese Weise haben die bewährten Methoden traditioneller Herrschaft ihre Wichtigkeit erhalten und spielen in der Fortentwicklung des politischen Systems eine Kernrolle.

Rechtssystem

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein duales Rechtssystem aus weltlichem und islamischen Recht. Während die Verfassung der VAE zwar das islamische Recht, die Schari'a, als Hauptrechtsquelle nennt, spielt diese laut dem Auswärtigem Amt in der praktischen Anwendung des Zivilrechts keine Rolle, mit Ausnahme von familienrechtlichen Angelegenheiten. Zugleich basiert das weltliche Recht insofern auf der Schari'a, als alte und neue Gesetze stets auf ihre Kompatibilität mit dem islamischen Recht geprüft werden und mit diesem vereinbar sein sollten. Laut Information der deutschen Auslandsvertretung in Dubai sind bei zivilrechtlichen Fragen die „relevanten Rechtsquellen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung” demnach: „1. Verfassung, 2. Bundes- und Emiratsgesetzgebung, 3. Schari'a, 4. Handelsbräuche und Praxis.” [2]

Die Unabhängigkeit der Judikative in Fragen des Zivil-, Straf- und Öffentlichkeitsrechts ist in den VAE verfassungsrechtlich festgesetzt. In legislativen und exekutiven Fragen ist der Oberste Herrscherrat, bestehend aus den Herrschern der sieben Emirate, auf Bundesebene die höchste Autorität.

Höchste gerichtliche Instanz im Staat ist das Hohe Bundesgericht der Union (High Federal Court of the Union). Dieser besteht aus einem Oberanwalt, dem Chief of Justice, und nicht mehr als fünf Richtern, die vom Präsidenten ernannt werden. Das Hohe Bundesgericht ist dazu befugt, die Rechtsprechung zu überprüfen; auch kann es in Streitigkeiten zwischen Bund und Emiraten oder zwischen den Emiraten schlichten bzw. Urteile fällen. Nicht zuletzt ist das Bundesgericht dazu befugt, rechtliche Verstöße und Fehlverhalten seitens der Kabinettmitglieder und hoher Regierungsbeamter zu verfolgen und zu ahnden. Das föderative Rechtssystem besteht aus mehreren Bundesgerichten (Federal Courts) erster Instanz. Diese sind verantwortlich für Angelegenheiten innerhalb deren territorialen Kompetenzbereich bzw. Angelegenheiten, die gemäß Verfassung für sie vorbehalten sind. Die von diesen Bundesgerichten gefällten Urteile können in den nächsthöheren Gerichten, den Federal Appellate Courts (Bundesberufungsgericht) und in letzter Instanz dem High Federal Court (Hohes Bundesgericht, siehe oben), angezweifelt werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Emirate Dubai und Ra's al-Chaima, deren lokale Gerichte juristische Kompetenzbereiche verantworten, die nicht zwingend zu den Bundesgerichten gehören. [3]

Verbraucherschutz

Obwohl seit Jahren an einem Gesetz gearbeitet wird, um die Rechte des Privatverbrauchers festzulegen, existiert bis heute noch keine verbindliche Regelung. Das bedeutet, dass es keine gesetzliche Gewährleistung gibt; der Verkäufer kann sich stets auf den Standpunkt gekauft wie gesehen berufen. In der Praxis aber räumen viele große Kaufhäuser und Supermarktketten teilweise großzügige Umtauschmöglichkeiten ein, beispielsweise eine Rückgabe bei Nichtgefallen innerhalb einer Woche. Bei Streitigkeiten mit kleinen Händlern kann jedoch die Behörde bei der Vermittlung des Streites behilflich sein.

Arbeitsrecht, Sozialversicherung

In den VAE gibt es ein noch stark an den Interessen der Arbeitgeber orientiertes Arbeitsrecht, das die meisten Aspekte, wie Arbeitszeiten, Ausscheiden aus dem Unternehmen und Kündigungsrecht regelt. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Arbeitsministeriums. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird jeweils für 3 Jahre erteilt und kann erneuert werden. Sie gilt für einen bestimmten Arbeitsplatz, kann jedoch beim Arbeitgeberwechsel mit dessen Einverständnis auf einen anderen Arbeitsplatz übertragen werden.

Die normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag bei sechs Tagen in der Woche, d.h. 48-Stunden-Wochen sind die Regel. Im Einzelhandel sowie Gaststätten- und Hotelgewerbe können diese Arbeitszeiten aber durchaus auf neun Stunden pro Tag ausgeweitet werden. Im Gegensatz dazu werden in z.B. körperlich anstrengenden Jobs die Arbeitszeiten oft verkürzt und in Schichten aufgeteilt, dies ist besonders im Baugewerbe üblich. In Regierungsbehörden, die relativ viele Einheimische beschäftigen, ist eine 35-Stunden-Woche die Regel. Wie in allen islamischen Ländern ist der Freitag frei. Traditionell bestand das Wochenende für Büroangestellte aus Donnerstagnachmittag und Freitag. Mittlerweile wird aber immer häufiger eine 5-Tage-Woche eingeführt, wobei dann Freitag und Samstag frei sind. Während des Ramadans werden die regulären Arbeitszeiten bis auf zwei Stunden pro Tag reduziert. Ansonsten sind zum Teil auch unbezahlte Überstunden nicht selten.

Es gibt zehn gesetzliche Feiertage pro Jahr. Hinzu kommen Urlaubstage, deren Anzahl von der Beschäftigungszeit abhängt. Wer zwischen sechs und zwölf Monate arbeitet, bekommt monatlich zwei Tage dazu. Wer länger als ein Jahr beschäftigt ist, erhält ab dem zweiten Jahr 30 Tage bezahlten Urlaub zu den gesetzlichen Feiertagen, Krankheitsurlaub und (für Frauen) Mutterschutz und Erziehungsurlaub dazu.

Gewerkschaften gibt es in den VAE nicht, die Koalitionsfreiheit für Arbeitsnehmer und die betriebliche Mitbestimmung sind unbekannt. Im Streitfall zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fungiert das „Ministry of Labour and Social Affairs“ (Ministerium für Arbeit und Sozialordnung) als „Schiedsrichter“ und versucht zu vermitteln. Falls diese Bemühung nach Ansicht einer der Parteien erfolglos bleibt, kann das Verfahren vor Gericht gehen. Streiks sind in den VAE verboten, begrenzte Arbeitniederlegungen z.B wegen ausbleibender Löhne oder groben Verstößen gegen die Arbeitsnormen hat es jedoch schon gegeben.

Die Vereinbarung einer Probezeit ist in den VAE üblich. Drei Monate nach erfolgreicher Probezeit beginnt das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bereits nach 90 Tagen Arbeitsausfall steht dem Arbeitgeber jedoch ein Kündigungsrecht zu. Nur im Emirat Abu Dhabi gibt es eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, Dubai plant deren Einführung. Da es in den VAE keine Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht gibt, muß hier jeder Arbeitnehmer selbst privat vorsorgen.

Außenpolitik

Die VAE sind Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Arabischen Liga, der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), des Golf-Kooperationsrates (GCC), der Organisation Erdöl exportierender Länder (OPEC) und der Organisation arabischer erdölexportierender Länder (OAPEC).

In den 1970er Jahren wurde die Grenze zwischen Saudi-Arabien und den VAE verbindlich festgelegt. Allerdings wurde der genaue Grenzverlauf nie veröffentlicht, sodass nur die beiden Regierungen den genauen Verlauf kennen. 2004 hat sich Saudi-Arabien den emiratischen Landkorridor, der bis dato die VAE, bzw. das Emirat Abu Dhabi mit Katar verband, einverleibt. Dies hat immense Auswirkungen auf den Straßenverkehr zwischen Katar und VAE. Abgesehen von zeitraubenden Grenzkontrollen, können Frauen diese Strecke nun nicht mehr alleine ohne männlichen Fahrer zurücklegen, weil Frauen das Führen eines Kraftfahrzeuges in Saudi-Arabien, das nun durchquert werden muss, nicht gestattet ist. Aus diesem Grund ist nun eine Brücke über das Meer zwischen den VAE und Katar im Gespräch.

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein wichtiger Verbündeter der USA. Die Beziehungen zum Iran sind aufgrund dreier seit 1971 besetzter Inseln (Abu Musa) angespannt. 2008 erlaubte der Emir von Abu Dhabi Frankreich einen Flottenstützpunkt einzurichten und die Errichtung zweier französischer Kernreaktoren wurde vereinbart.[4]

Reisenden, in deren Reisepass sich Hinweise auf einen früheren Israel-Besuch finden, wird in der Regel die Einreise verwehrt. Daher sollte man sich gegebenenfalls vorher einen Ersatzpass ausstellen lassen.

Verteidigung

Siehe Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate

Verwaltungsgliederung

Administrativ sind die VAE in die Emirate Abu Dhabi, Dubai, Schardscha, Adschman, Ra's al-Chaima, Umm al-Qaiwain und Fudschaira aufgeteilt, die die Föderation bilden:

Lage der einzelnen Emirate
Name Fläche (km²) Einwohner
Ende 2006
Abu Dhabi 67.340 2.563.212
Umm al-Qaiwain 777 68.000
Fudschaira 1.165 130.000
Ra's al-Chaima 1.684 214.000
Schardscha 2.590 699.000
Dubai 3.885 1.327.000
Adschman 259 258.000

Tabelle

arabischer Name Flagge Lage Informationen

Abu Dhabi (arabisch أبو ظبي‎ Abū Ẓabī)
Abu Dhabi ist das größte der sieben Emirate und hat rund 2,5 Millionen Einwohner. Die mit Abstand größte Stadt des Emirats ist Abu Dhabi, die auch gleichzeitig die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate ist.
Ajmān (arabisch عجمان‎ ʿAdschmān) Das Gebiet von Adschman zerfällt in drei Teilstücke und ist mit 260 km² das kleinste der Vereinigten Arabischen Emirate. Das Scheichtum wird von der Al Nuaimi-Familie regiert und ist mangels Ölvorräte oder Möglichkeiten zur Landwirtschaft das ärmste Emirat wodurch es von den Subventionen der reichen Nachbarn abhängig ist.

Dubai (arabisch دبي‎)
Da 99 % der Einwohner des Emirats Dubai in der gleichnamigen Stadt leben, spielt sich dort nahezu das gesamte wirtschaftliche, soziale und politische Leben des Emirats ab.
Dubai ist vor allem für seine vielen spektakulären Bauprojekte wie Wolkenkratzer, Hotels, Einkaufszentren, künstlich angelegte Inseln und Vergnügungsparks bekannt. Es verfügt auch über den wichtigsten Hafen. Besondere Bedeutung hat es als internationales Handelszentrum v.a. als Gold- und Diamantenumschlagplatz, als Stätte des Reexports von Konsumgütern sowie als Freizone für Kommunikation und Technologie.
Al Fujairah (arabisch فجيرة‎,)
Fudschaira besteht aus zwei Hauptgebieten. Als Hamad II. 1975 an die Macht kam, schaffte er die bisherige komplett rote Flagge ab und übernahm die Bundesflagge der Vereinigten Arabischen Emirate

Ras Al Khaima, auch Ras al-Khaimah (arabisch رأس الخيمة‎);
Das Emirat Ra's al-Chaima (Spitze des Zeltes), das aus zwei Teilterritorien besteht, lebt hauptsächlich von Tourismus, Handel und Landwirtschaft. Diverse archäologische Ausgrabungsstätten zeigen einiges von der Geschichte des Emirats.
Sharjah
(arabisch الشارقة‎ asch-Schāriqa)
Schardscha besteht aus fünf Teilterritorien und ist das drittgrößte der Arabischen Emirate. Es war bis Mitte der 1950er Jahre das bedeutendste der VAE, konnte aber aufgrund der vergleichsweise geringen Erdöl-Vorkommen nicht mit dem Wachstum Abu Dhabis und Dubais mithalten.

Umm Al Quwain, auch Umm al-Quwain (arabisch ام القيوين‎)
Das Territorium von Umm al-Qaiwain (Mutter zweier Kräfte) besteht aus einem zusammenhängenden Stück und nicht wie die meisten anderen Emirate aus Teilterritorien. Es hat die geringste Einwohnerzahl und nimmt etwa 1% der Gesamtfläche der VAE ein. Wichtig für die Wirtschaft des Emirates sind Fischerei und Dattelanbau.

Wirtschaft

Allgemeines und Finanzausgleich

Die VAE gehören zu den ölreichsten Staaten der Erde; das BIP pro Kopf gehört zu den höchsten der Welt. Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Emiraten sind jedoch extrem, da nur drei der sieben Emirate Erdöl fördern. Die Einnahmen aus dem Ölexport schwankten in den letzten Jahren aufgrund des scharfen Wettbewerbs auf dem internationalen Ölmarkt beträchtlich. Trotzdem ist das BIP 2004 um 8,5 % gewachsen. 3 % des BIP wurden im gleichen Jahr in der Landwirtschaft, 55 % in der Industrie und 42 % im Dienstleistungssektor erwirtschaftet. Die Militärausgaben lagen 2003 bei 3,1 % des BIP, die Ausgaben für Bildung bei 1,6 % und die für Gesundheit bei 3,3 %. Im Jahr 2000 waren 8 % der Bevölkerung in der Landwirtschaft erwerbstätig, 33 % in der Industrie und 59 % im Dienstleistungssektor. Zur Arbeitslosigkeit gibt es keine offiziellen Angaben, es herrscht Vollbeschäftigung. Jedoch wird von einer steigenden Arbeitslosigkeit unter der einheimischen Bevölkerung ausgegangen. Die Inflation lag 2007 im Durchschnitt bei 8 %. Als Grund hierfür werden vor Allem der feste Wechselkurs zum Dollar und die extrem gestiegenen Mietkosten angegeben.

Da aufgrund der höchst unterschiedlichen Segnungen der einzelnen Emirate mit Erdöl- und Erdgasvorkommen eine völlige Schieflage der „armen” Emirate eintreten würde, wird auf der Ebene der Staatseinnahmen innerhalb der VAE ein solidarischer Einkommensausgleich praktiziert. Das Geld fließt also z.B. vom reichen Abu Dhabi bis in den letzten Winkel von Ra's al-Chaima, wenn auch in sorgfältig austarierter Abstufung. So kann sich selbst dieses kleine rohstoffarme Emirat noch einen ehrgeizigen Entwicklungsplan leisten, der es am Boom der Nachbarn in abgeschwächter Form teilhaben lässt.

Landwirtschaft

Seit den 1970er Jahren werden viele Wüstengebiete durch systematische Bewässerung in landwirtschaftlich nutzbare Gebiete verwandelt. Oft werden zur Bewässerung fossile Grundwasservorräte angezapft, meist sehr salzhaltig und nicht trinkbar, deren Versiegen absehbar ist. Tabak, Gemüse, Datteln und Zitrusfrüchte können daher, wenn auch nur in kleinen Mengen, angebaut werden. Auch in den grundwasserreichen Gebieten um al-Ain und im Hadschar-Gebirge können Landwirtschaft und Viehzucht betrieben werden. Die Geflügelzucht wurde stark ausgebaut. In den Emiraten Adschman und Umm al-Qaiwain ist der Fischfang Haupterwerbsquelle.

Bodenschätze und Industrie

Abu Dhabi fördert mit Abstand die größten Mengen Erdöl und Erdgas; es folgen Dubai und Schardscha. Abgesehen von der Erdöl- und Erdgasverarbeitung gibt es Aluminiumproduktion (Erdgas als Energiebasis), Herstellung von Düngemitteln, Zement und anderen Baustoffen sowie Metallverarbeitung. Abu Dhabi verfügt über den Großteil der Industrie.

Handel und Dienstleistungen

Es gibt (außer in den Freihandelszonen) einen generellen Importzoll von 5 %; für bestimmte Warengruppen gelten Ausnahmen. Die nicht-erdölfördernden Emirate setzen auf Handel und in den letzten Jahren verstärkt auf den Tourismus. Die Stadt Dubai ist in dieser Hinsicht federführend. Auch der IT-Sektor mit eigenen Stadtteilen für Unternehmensniederlassungen ist in Dubai am weitesten entwickelt. Vermehrt investiert das Land auch in neue Dienstleistungs- und Technologiebranchen, um sich weiter vom Rohstoffmarkt zu emanzipieren. Eine wichtige (staatliche) Rolle spielt hierbei unter anderem die Abu Dhabi Investment Authority. Unternehmensgründungen durch Ausländer sind nur bei Beteiligung Einheimischer (Unternehmen) von mindestens 51% möglich, mit Ausnahme von Zweigstellen.

Importiert wurden 2004 Güter im Wert von 61,9 Mrd. US-$, darunter zu 26 % Edelsteine und Schmuck, zu 21 % Maschinen und elektrische Ausrüstungen, zu 9 % unedle Metalle, zu 8 % Fahrzeuge und Ausrüstung, zu 8 % Textilien und zu 5 % chemische Erzeugnisse. Hauptlieferanten waren zu 10 % die VR China, zu 9 % Indien, zu 7 % Japan, zu 6 % Deutschland, zu 6 % Frankreich, zu 6 % die USA, zu 4 % die Republik Korea und zu 4 % Italien. Exportiert wurden 2004 Waren im Wert von 107,9 Mrd. US-$, darunter 36 % Rohöl, Gas und Derivate, zu 30 % Reexporte und zu 15 % lokal hergestellte Waren. Hauptabnehmer waren zu 26 % Japan, zu 11 % die Republik Korea, zu 5 % Thailand, zu 4 % Iran, zu 3 % Indien, zu 3 % Pakistan und zu 3 % Singapur.

In Dubai existiert die Börse Dubai International Financial Exchange (DIFX), die neben einheimischen Werten auch Zertifikate auf Fonds oder ausländische Indizes anbietet.

Eigentumsverhältnisse

Alle Unternehmen (ausgenommen in Freihandelszonen) müssen zu mindestens 51 % einem Einheimischen gehören. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass nur Emirater in Führungspositionen sitzen. Allerdings tritt der Einheimische häufig nur als sogenannter „Sponsor” auf, das heißt, dass durch vertragliche Absprachen versucht wird zu erreichen, dass der ausländische Partner die Kontrolle über die Geschäftsführung erhält sowie einen größeren Anteil am Gewinn, als es seiner Beteiligung am Unternehmen entspricht. In den vielen Freihandelszonen können Unternehmen von Ausländern in der Regel unabhängig von einem einheimischen Bürger betrieben werden. Meist darf jedoch von einer Freihandelszone kein Wirtschaftsverkehr in die Emirate hinein stattfinden, obwohl diese Regel kaum eingehalten wird. Die Regierung leitet auch eine Kampagne, die zum Ziel hat, in allen staatlichen Stellen, wie zum Beispiel bei der Post, Polizei, Verwaltung, in Banken oder beim Militär eine bestimmte Quote von einheimischen Arbeitnehmern sicherzustellen. Diese Kampagne läuft unter dem Namen „Emiratisierung”.

Urheberrecht und Markenrecht

Die Bekämpfung von gefälschten Markenprodukten wird in den einzelnen Emiraten sehr unterschiedlich verfolgt. Sie reicht von regelmäßigen Razzien in den Verkaufsläden und der Verhängung von Haftstrafen gegen die Händler in Dubai bis zum offenen Verkauf in den staatlichen Kaufhäusern „Cooperative Society“ in Abu Dhabi. Hierbei ist besonders Dubai bemüht, internationalen Unternehmen zu zeigen, dass es den Schutz des geistigen Eigentums ernst nimmt.

Steuerpolitik

In den VAE fallen keine direkten Steuern an. Die Kosten der Verwaltungsbehörden werden mit Gebühren finanziert, und auf Alkohol muss eine Abgabe in Höhe von 30 % gezahlt werden. Es gibt Bestrebungen, eine Mehrwertsteuer einzuführen, allerdings ist geplant, diesen Schritt gemeinsam mit den anderen GCC-Ländern zu gehen. Gesetze über Einkommens- oder Unternehmenssteuer existieren schon seit Jahrzehnten, aber die Höhe der Steuer ist mit 0 % festgelegt, was faktisch einer Nichtbesteuerung entspricht.

Doppelbesteuerungsabkommen

Schweizerische Eidgenossenschaft

Die Schweizerische Eidgenossenschaft kennt seit dem 8. Januar 1992 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Unternehmen, die Luftfahrzeuge im internationalen Verkehr betreiben. Dieses Abkommen befreit die Unternehmen gegenseitig (ungeachtet vom Standort der Dienstleistungserbringung) von Einkommen-, Vermögens- und Kapitalgewinn- und Vermögenssteuern.

Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1996 mit den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es war das einzige dieser Art, welches Deutschland mit einer Steueroase besaß und trat nach zweijähriger Verlängerung zum 10. August 2008 außer Kraft. Neuverhandlungen über ein neues geändertes Doppelbesteuerungsabkommen sind gescheitert.

Österreich

Österreich hat mit den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es ist seit 2005 anwendbar und sieht insbesondere eine vollständige Entlastung von Quellensteuern für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor.

Grundbesitz

Grundstücke konnten bisher von Ausländern ausschließlich in Dubai in besonders ausgewiesenen Gebieten erworben werden. Darüber hinaus gestattet Dubai die Pacht von Grundstücken und Eigentumswohnungen nach englischem Muster über 99 Jahre. In letzter Zeit sind auch unbefristete Pachtverträge verfügbar. Durch die Pacht erwirbt der Eigentümer eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Laufzeit. Diese muss allerdings alle 3 Jahre für ca. 1000 Euro verlängert werden. Mit diesem Titel ist allerdings keine Arbeitserlaubnis verbunden, dazu ist ein Arbeitsvisum notwendig. Trotzdem zieht diese Möglichkeit insbesondere Pakistaner und Inder an, die sich damit einen Zweitwohnsitz erwerben. Seit 2005 bietet auch das Emirat Ra’s al-Chaima Ausländern den Besitz von Grundstücken und Immobilieneigentum in besonders ausgewiesenen Gebieten an, wie zum Beispiel im Al Hamra Fort & Beach Resort. Weitere Emirate planen ähnliche Änderungen.

Im Punkt Eintragung der Eigentumsrechte tun sich die meisten Emirate allerdings noch sehr schwer. Dubai spielt hier wieder einmal den Vorreiter und hat im März 2006 das Gesetz Nr. 7 für Eigentumsrechte und Grundbucheintrag erlassen. Dieses Gesetz regelt die Eigentumsrechte von Immobilien und die Eintragungen ins Grundbuch. Es behandelt derzeit ausschließlich die Eigentumsrechte von Villen und Townhouses. Für Apartments, wie zum Beispiel in The Greens oder der Dubai Marina, gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung, welche die Eintragung in das Land Departments verbindlich regelt. Der Eigentumsübertrag ist ausschließlich über die Master Developer Emaar, Nakheel und Dubai Properties möglich und hier gibt es noch Diskussionen über die Beiträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie die allgemeinen Nebenkosten (Maintenance, Service Gebühren etc.). Die Regierung strebt diesbezüglich eine schnelle Einigung und Regelung der noch offenen Punkte an, um ausländischen Immobilienkäufern die notwendige Rechtssicherheit bieten zu können.

Arbeitsalltag, Lohnentwicklung

Probleme im Arbeitsalltag ergeben sich durch den unterentwickelten Rechtsschutz der Arbeitnehmer (siehe oben: Arbeitsrecht). Bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres muss eine Bescheinigung (Non-Objection Certificate) vom Arbeitgeber ausgestellt werden, welcher keine Bedenken sieht, dass sich der Mitarbeiter eine neue Beschäftigungsstelle sucht. Sollte diese nicht ausgestellt werden, wobei der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht begründen muss, folgt ein sechsmonatiges Arbeitsverbot und teilweise auch Einreiseverbot in die VAE. Dieses unausgewogen starke Arbeitgeberrecht wird gern gegen "einfache" Arbeitnehmer aus Entwicklungsländern angewendet und ermöglicht Erpressungen über Lohnfragen und Urlaubsansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei hochqualifizierten Arbeitnehmern wird meist ein individueller Arbeitsvertrag geschlossen, der bei beiderseitiger Einhaltung kaum zu Problemen führt.

Durch den schwachen Schutz des Arbeitnehmers kommt es regelmäßig im niedrig entlohnten Bausektor, wo bis etwa 500.000 der ausländischen Arbeitskräfte beschäftigt sind, zu Unregelmäßigkeiten bei den Lohnzahlungen der geringverdienenden Arbeiter. Diesen mittellosen Arbeitern bleibt allerdings nichts anderes übrig, als zeitweise ohne Lohn weiterzuarbeiten, da diese sonst ohne Arbeit, die im Vergleich zu ihrem Ursprungsland gut bezahlt wird, ihre Familien in ihren Heimatländern nicht mehr versorgen könnten.

Die durchschnittlichen Monatseinkommen im Niedriglohnsektor liegen bei:

  • Facharbeiter: 750 bis 1.500 AED/Monat (ca. 190–375 Euro)
  • Ungelernte Arbeiter: 400 bis 650 AED/Monat (ca. 100–160 Euro)
  • Sonstige: Zwischen 2,50 und 6,50 AED/Stunde (ca. 0,50–1,60 Euro)

Es ist gängige Praxis, dass Arbeitgeber die Reisepässe ihrer Arbeiter zur Sicherheit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses einbehalten. Dies dient unter anderem dazu, Diebstähle und Betrug am Unternehmenseigentum von Mitarbeitern zu verhindern, da diese nicht mehr ohne Weiteres das Land verlassen können. Außerdem erschwert es den Wechsel der Arbeitnehmer zu einer besser bezahlten Stelle. Anfang 2005 wurde diese Praxis öffentlich kontrovers diskutiert. Unter anderem verlangten auch die Behörden von Angestellten, die dienstlich mit Geld zu tun hatten, die Einbehaltung von Reisepässen. Dies führte schließlich zu einem gesetzlichen Verbot (Reisepässe sind persönliche Reisedokumente), Reisepässe einzubehalten, außer bei der Erledigung von Behördengängen. Bei Missachtung können mehrere Zehntausend Dirham als Geldstrafe gegen den Arbeitgeber festgesetzt werden. Trotzdem ist das Einbehalten der Pässe bei einfachen Arbeitnehmern weiterhin gängige Praxis.

Arbeitnehmern steht ein Beschwerderecht bei Problemen mit dem Arbeitgeber bei den lokalen Arbeitsministerien zu. Doch durch die schwerfällige Bürokratie dauern Entscheidungen teilweise sehr lange. In den letzten Jahren hat der Visumsbetrug zugenommen. Vielen Interessenten vom indischen Subkontinent wurden gegen Zahlung von, für sie sehr hohen Gebühren versprochen, problemlos eine Arbeitsstelle und somit auch eine Aufenthaltserlaubnis in den VAE zu erlangen. Im Nachhinein stellte sich in fast allen Fällen heraus, dass sie Betrügern aufgesessen waren. Da dieses Vorgehen der Visumsbeschaffung auch gegen die emiratischen Gesetze verstößt, werden diese Vorfälle von den Betroffenen selten angezeigt, was auf eine hohe Dunkelziffer dieser Betrügereien schließen lässt.


Infrastruktur und Verkehr

Die Emirate verfügen über eine der fortschrittlichsten Infrastrukturen für Transport und Verkehr im gesamten Nahen und Mittleren Osten. Getrieben vom wirtschaftlichen Rekordwachstum der letzten Jahre entstehen riesige Infrastrukturprojekte in allen Emiraten, vor allem aber in Abu Dhabi und Dubai.

Das Emirat Abu Dhabi investiert in den kommenden vier bis fünf Jahren insgesamt rund 100 Mrd. US-Dollar in Infrastrukturprojekte. Neben Großinvestitionen in Energie und Industrie plant Abu Dhabi einen neuen Flughafen, einen der weltgrößten Seehäfen, eine Industriezone in Taweelah, die Mohammed bin Zayed City, die Khalifa Cities A und B sowie die riesigen neuen Stadtteile auf Saadiyaat Island, Reem Island, Lulu Island und Al Raha Beach. Viele dieser Projekte wurden als Antwort auf die rasant ansteigenden Bevölkerungszahlen in der Hauptstadt konzipiert. Die Restrukturierung des gesamten Innenstadtgebietes ist bereits weit fortgeschritten.

Auch in Dubai entstehen riesige Infrastrukturprojekte, die bei einem jährlichen Bevölkerungswachstum von rund 20% notwendig sind. Hierzu gehören ganze Städte, die an verschiedenen Stellen des Emirats entstehen und in den nächste Jahre mehrere Millionen neue Einwohner beherbergen sollen. (Siehe Artikel Dubai)

Straßenverkehr

Um auf die steigende Anzahl von privaten PKWs zu reagieren hat die Regierung im November 2008 entschieden, für ca. 100 Personengruppen die Ausstellung von Führerscheinen zu verweigern[5]. Davon betroffen sind Arbeitsimmigranten ohne akademischen Grad, wie Köche, Handwerker, Hausmädchen, Wachleute etc.

Stadttaxis sind ausreichend in allen Hauptstädten der einzelnen Emirate sowie in al-Ain vorhanden. Die Fahrtkosten eines Taxis kann man je nach Strecke aushandeln.

In Dubai verantwortet die dortige Roads and Transport Authority (RTA) den Bau neuer Straßen wie auch den ÖPNV. Im Juli 2007 hat die RTA das automatisierte Maut-System Salik eingeführt, um Entlastung für Dubais Hauptstraßen zu schaffen. Das System nutzt die neueste Technologie und erlaubt den freien Fluss des Verkehrs ohne Unterbrechung. Bei jeder Überquerung eines Salik Toll Gate werden per Funk (Radio Frequency Identification) die Daten des Fahrzeugs aufgenommen und DHS 4 (etwa 0,63 Euro) vom Konto abgezogen.

Es existieren ein staatlich betriebener, emirateübergreifender Buslinienverkehr sowie private Kleinbus-Unternehmen.

Schienenverkehr

Der Bau einer Bahnlinie, die die GCC-Staaten verbindet, ist in der Diskussion. In diesem Zusammenhang gab es auch Gespräche mit Bundeskanzler Schröder 2005 über den Kauf eines deutschen Bahnsystems. Die Strecke soll knapp 2.000 km lang sein und von Kuwait über Saudi-Arabien, eventuell Bahrain, Katar und die VAE verlaufen und schließlich in Oman enden. Eine kürzere Variante über rund 1000 km, von West nach Ost nur über das Gebiet der VAE ist ebenso im Gespräch, sie könnte ab 2015 realisiert werden.

Flugverkehr

Alle Hauptstädte der Emirate und al-Ain unterhalten internationale Flughäfen. Teilweise sind die Routen auf die Nachbarländer beschränkt. Inneremiratisch existieren Flugverbindungen etwa von Abu Dhabi nach Dubai oder von Abu Dhabi nach Ra's al-Chaima. Ein Abflug gilt immer als Ausreise aus dem Land, selbst wenn der Flug nur in ein anderes Emirat führt. 40 Kilometer von Dubai entfernt entsteht gerade der größte Flughafen der Welt, Dubai World Central International Airport.

Die nationale Fluglinie des Emirats Abu Dhabi war früher Gulf Air, die über Drehkreuze in Bahrain und Oman verfügte. Im September 2005 kündigte das Emirat an, sich aus Gulf Air zurückzuziehen um sich auf Etihad Airways zu konzentrieren. Etihad ist seit 2003 die neue nationale Airline der VAE. Die in Dubai ansässige Airline Emirates wurde 1985 gegründet und ist heute die am schnellsten wachsende Fluglinie der Welt. Beobachter gehen davon aus, dass Emirates bis zum Jahre 2018 zur größten Airline der Welt werden könnte.[6] Im Emirat Sharjah hat die führende Billigfluggesellschaft der Region, Air Arabia ihren Sitz.

Fluggesellschaften (Auswahl):


Schiffsverkehr

Fährverbindungen bestehen zwischen allen großen Häfen und mit Iran.

Öffentlicher Personennahverkehr

Abu Dhabi plant den Bau der Abu Dhabi Metro mit einer Ringlinie mit 19 Stationen. Später soll eine Metro bis zur Grenze des Emirates Dubai führen und mit der roten Linie der Dubai Metro verbunden werden.

In Dubai ist die Roads and Transport Authority (RTA) u.a. für die Dubai Metro und das bestehende Bus-Netzwerk zuständig. Die RTA hat kürzlich 300 Busse der MAN AG gekauft, um den Verkehrsproblemen der Stadt zu entgegnen, weitere 700 Busse folgen im Laufe der Dubai Metro-Eröffnung. Des Weiteren gibt es eine bis zu 16-spurige Autobahn, die den Schwerlastverkehr um Dubai herumführen soll (Emirates Road). Die Eröffnung der ersten Metro-Teilstrecken ist für 2009 und der vollständige Betrieb für 2012 geplant. Die Yellow Line, derzeit in Entwicklung, werden u.a. die Palm Islands bedienen.

Elektrizitätserzeugung

Strom wird mit Hilfe von gasbefeuerten GuD-Kraftwerken erzeugt. Oftmals existieren große Kraftwerkskomplexe mit mehreren Kraftwerken. Beispiele sind die Anlagen Al Taweelah (Emirat Abu Dhabi) und Dschebel Ali (Dubai), mit 10 bis 25 einzelnen Blöcken. An diese Kraftwerke sind meist Meerwasserentsalzungsanlagen angeschlossen.

Wasserversorgung

Das Trinkwasser wird aufwändig mit Hilfe von Meerwasserentsalzungsanlagen direkt an der Küste gewonnen oder in weit geringerem Maße aus den Quellen rund um Al Ain. Von dort wird es über Pipelines in die Städte gefördert. Aufgrund des Klimas hat das Wasser im Sommer teilweise „Kalttemperaturen” von über 30°C, wenn es aus dem Wasserhahn kommt. Sehr häufig ist das Wasser stark gechlort. Unzählige Bäume, Buschpflanzen, Blumenrabatte und Rasenflächen in den Städten werden künstlich bewässert.

Ebenso große Flächen der zahlreichen Golfplätze und Hotelgärten. Die VAE liegen im Pro-Kopf-Verbrauch an Wasser weltweit an dritter Stelle nach den USA und Kanada. Etwa 70 % des Trinkwassers werden in der Landwirtschaft verbraucht. Hierzu rechnen auch die zahlreichen Anzuchtanlagen für Bäume, Büsche und Palmen, welche später in die Städte umgesetzt werden. Mineralwasser wird aus Quellen der Städte al-Ain und Masafi hergestellt. Dieses Wasser kommt fast ausschließlich als stilles Wasser in den Handel. Es wird begrenzt Mineralwasser mit Sprudel angeboten und verkauft.

Telekommunikation

Das Postsystem ist in staatlicher Hand. Briefe und Pakete werden nicht ausgeliefert, sondern müssen von Postfächern abgeholt werden. Die Jahresgebühr beträgt je nach Größe mindestens 10 Euro. Alternativ kann man sich die Post auch an das nächstgelegene Postamt an ein Sammelpostfach schicken lassen und zahlt dann 10 bis 50 Eurocent für einen abgeholten Brief oder ein Paket.

Nach dem Bundesgesetz Nr. 1 von 1976 wurde die staatliche Emiratische Gesellschaft für Telekommunikation gegründet: Etisalat. Sie hatte bis Februar 2006 ein Monopol auf alle Telefondienstleistungen. Des Weiteren stellt Etisalat die Zensur „schädlicher Einflüsse” über das Internet auf die Gesellschaft sicher.

Die Regierung hat im Frühjahr 2005 beschlossen, dass ab Anfang 2006 weitere Unternehmen für Telefon- und Internetdienste ihre Dienste anbieten können, dieses sollte das Aus für das Monopol von Etisalat sein. Seit Anfang 2007 ist eine weitere Telefongesellschaft – du – am Markt. Allerdings gehört auch diese Telefongesellschaft dem Staat bzw. staatseigenen Investmentunternehmen und wurde auch von diesen aufgebaut. Der Hauptgrund für den Aufbau von du war nicht der offiziell publizierte Grund, durch Konkurrenz die Preise zu senken, was bis heute durch identische Tarife auch nicht der Fall ist. Der anfangs einzig existierende Unterschied „Pay by second” ist nun auch bei Etisalat verfügbar. Vielmehr wollte Etisalat Ägypten neben Vodafone und Mobinil abdecken, was anfangs aufgrund fehlender innerländlicher Konkurrenz und internationalen Richtlinien verboten war. Internationalen Unternehmen wie Vodafone, welche mehrfach versucht haben, Teile der VAE abzudecken, haben noch immer keine entsprechende Lizenz bekommen. Etisalat/du beziehungsweise der Staat sind wenig daran interessiert, Telekommunikationslizenzen für nicht lokale Unternehmen zu vergeben.

Kultur

Die Kultur ist islamisch geprägt. Dazu gesellt sich in den Städten eine Art überzogener westlicher Stilmix aus riesigen Shoppingmalls, westlich inspirierter Eventpraxis und amerikanisierter Architektur. Durch den Wirtschaftsaufschwung in den letzten Jahrzehnten sind die alten Lebensweisen verschwunden. Es wird allerdings versucht, mit Volkskundemuseen den Alltag vor dem Öl- und Bauboom der heutigen Generation zu vermitteln.

Bildung

Die emiratischen Hochschulen streben aktiv die Kooperation mit ausländischen Spitzenuniversitäten an. Mittels einer großzügigen Stipendienvergabe sollen die Studierenden zu Auslandsaufenthalten ermuntert werden. Auch im Schulbereich strebt man durch zunehmende Privatisierung (und damit einen erhöhten Wettbewerb) sowie die Integration emiratischer Kinder in internationale Schulen (darunter auch die Deutsche Schule Abu Dhabi) eine Verbesserung des Schulniveaus an. Auch im Berufsbildungsbereich wird durch eine Mischung von staatlichen Investitionen und internationaler Zusammenarbeit eine Verbesserung des Ausbildungsniveaus angestrebt. Der größte Teil des föderalen Haushalts 2008 (34%) ist für Bildung vorgesehen.

Die staatliche Universität Al Ain wurde 1977 gegründet. 2007 sind ca. 17.000 Studenten immatrikuliert, davon über 70% Frauen. Außerdem gibt es die staatliche „Zayed”-Universität (nur für Frauen) je in Abu Dhabi und Dubai sowie insgesamt 12 „Higher Colleges of Technology (HCT)” in den verschiedenen Emiraten, getrennt nach Geschlechtern. Hinzu kommen eine Anzahl privater emiratischer Universitäten mit internationalem Profil sowie Ausgründungen von ausländischen Universitäten (darunter die „American Universities of Sharjah and Dubai”, die „Université Paris Sorbonne” in Abu Dhabi und die „Abu Dhabi University” (in verschiedenen Emiraten).

Museen

Die meisten Emirate verfügen über eigene Museen mit regionaler Bedeutung. Hier hat Sharjah eine herausgehobene Stellung. Die Cultural Foundation in Abu Dhabi und das Culture Center in Sharjah sind wichtige Foren für die Präsentationen auch ausländischer darstellender und bildender Kunst.

Mit der Errichtung eines Kulturbezirkes auf der Saadiyat Insel plant Abu Dhabi sich als Kulturstandort von Weltrang zu etablieren: Geplant sind bisher sechs Kulturprojekte auf Weltniveau: Ein Guggenheim-Museum, gebaut von Frank Gehry, ein Kunstmuseum in Kooperation mit dem Louvre, ein „Performing Arts Centre”, ein Biennale Park mit 16 Pavillons, ein maritimes Museum sowie das „Sheikh Zayed”-Nationalmuseum. Dubai plant ein großzügiges Museum für arabische Kunst und ein Maritimmuseum.

Medien

Neben den fünf arabischsprachigen und vier englischsprachigen Tageszeitungen gibt es diverse periodische Publikationen mit regionaler Bedeutung. Acht Fernsehstationen (darunter die drei großen Satellitensender Al Arabiya, Abu Dhabi TV und Dubai TV) und fünf Hörfunksender prägen die elektronische Medienlandschaft. Die Internet-Dichte ist die höchste in der arabischen Welt (ca. 37%).

Zensur

Die Verbreitung von Informationen unterliegt in den VAE einer Zensur. Importierte Zeitschriften müssen vor Verkauf der Zensurbehörde vorgelegt werden, die dann auf Bildern dargestellte Geschlechtsmerkmale mit einem schwarzen Filzstift zensiert. Medien unterstellen sich einer Selbstzensur, so dass Verstöße gegen die Zensurgesetze seitens der Zeitungsherausgeber oder Radiosender nicht existieren. Das lokale Fernsehen ist in staatlicher Hand.

Zensurseite in den VAE

Der Zugriff von Privatpersonen auf das Internet erfolgt über einen Proxy, welcher Inhalte zensiert. Offiziell soll damit nur der Zugang zu pornografischem Material verhindert werden, tatsächlich werden aber auch viele andere Seiten gesperrt, die unter Umständen die islamische Kultur verletzen. So zum Beispiel ausländische Seiten, die Glücksspiel (auch Lotto) anbieten, Kochrezepte, die über die Schweinefleischzubereitung berichten und Bekanntschaftsvermittlungen. Selbst komplette IP-Listen und Bereiche öffentlicher Anonymizer werden ständig aktualisiert und sind daher nicht verfügbar. Bildungseinrichtungen sind von der Zwangsnutzung des Proxys ausgenommen.

Neben Etisalat gibt es seit 2007 einen weitere Telekommunikationsanbieter, das Unternehmen „DU”. DU-Internet ist nicht in allen Teilen der Vereinigten Arabischen Emirate verfügbar. Benutzer dieses Anbieters unterliegen seit dem 14. April 2008 ebenso der Zensur. Zwar wird nicht ganz so rigoros wie bei Etisalat gefiltert, jedoch sind sämtliche Seiten die mit Pornografie zu tun haben gesperrt. Die Sperre wird durch einen Content Filter des Anbieters durchgeführt. Seit Sommer 2008 werden von Etisalat und Du VoIP Applikationen geblockt (VoIP zu Festnetz). VoIP to VoIP Anrufe sind eingeschränkt möglich (Windows Messenger) während einige nicht mehr funktionieren. Skype to Skype ist inzwischen ebenfalls wieder möglich.

Film

In den Kinos dominieren westliche Produktionen (überwiegend Hollywood-Filme). Filme aus den Ländern des Nahen Ostens spielen eine Nebenrolle, was mit der Bevölkerungsstruktur des Landes erklärt werden kann. Mehrere europäische Botschaften haben in den vergangenen Jahren monatlich einen Filmabend in einem der Kinos in Abu Dhabi veranstaltet und dabei jeweils einen preisgekrönten Film aus einem europäischen Land gezeigt. Ende 2004 veranstaltete Dubai ein Filmfestival. Allerdings wurden überwiegend, aus westlicher Sicht oftmals inhaltsarme, Bollywood-Filme aufgeführt. Diese haben auch bei der einheimischen Bevölkerung viele Anhänger. Alle Filme müssen vom Informationsministerium genehmigt werden und sie sind auch häufig hinsichtlich religiösen, erotischen und politischen Inhaltes zensiert. Der Film „Die Passion Christi” wurde an den Kinokassen ausdrücklich als „nicht geschnitten” beworben.

Freizeitbeschäftigung

Einheimische betreiben das in den Emiraten traditionelle Hobby der Falknerei. Jüngere Leute bevorzugen es, mit ihrem Geländewagen über die Sanddünen zu fahren oder zu surfen. Des Weiteren rauchen viele Leute Shisha (Wasserpfeife). Insbesondere abends ist es sehr beliebt geworden, durch die großen Einkaufszentren (Malls) und Basare (Souks) zu bummeln.

Sport

Fußball ist der beliebteste Sport in den Emiraten, die Fußball-Liga Al-Daurie al-Emiratie ist hierbei die populärste. Die wichtigsten Mannschaften sind Al Ain Club und Al-Ahly Dubai (Bis Februar 2007 von Winfried Schäfer trainiert). Ein weiterer deutscher Trainer arbeitete in den Emiraten: Reinhard Fabisch betreute den FC Emirates von November 2005 bis 2007. Horst Köppel und sein Co-Trainer Lothar Sippel coachten Al Wahda von August bis Oktober 2006. Al-Ain konnte 2003 die erste AFC-Champions-League gewinnen, 2005 wurden sie Zweiter. Die Nationalmannschaft der Emirate konnte sich 1990 für die Fußball-WM qualifizieren. 1996 waren die Emirate Gastgeber der Asienmeisterschaft, 2003 wurde die Junioren-Fußballweltmeisterschaft der Männer in den VAE ausgetragen.

In Abu Dhabi wurde der Abu Dhabi Combat Club gegründet, welcher seit 1998 die Submission Wrestling Weltmeisterschaften veranstaltet.

Im Tennis wurde 2003 die erste Ausgabe des Tennisturniers Dubais (für Männer UND Frauen) ausgetragen. Im Jahr 2009 wird Dubai die Westasienspiele ausrichten. Traditionell erfreuen sich Pferde- und Kamelrennen ebenfalls großer Beliebtheit.

Ab 2009 wird die Formel 1 einen Grand Prix in Abu Dhabi für zunächst sieben Jahre austragen.

Nationalfeiertage

Weltliche Feiertage

Datum Name
1. Januar Neujahr (رأس السنة الميلادي)
6. August Machtübernahme von H. H. Scheich
Zayid bin Sultan Al Nahyan
2. Dezember Nationalfeiertag (al-ʿĪd al-qaumī, العيد القومي) 

Islamische Feiertage

Datum
(Islamische Zeitrechnung)
Name/Beschreibung Datum
(Gregorianischer Kalender)
1. Muharram, ‏محرم Islamischer Neujahrstag (Ra's as-sana al-hidschriyya, ‏رأس السنة الهجرية‎  10. Januar 2008
10. Muharram, ‏محرم ʿĀschūrā′ (Gedenken an die Schlacht von Kerbala) 19. Januar 2008
12. Rabi' al-auwal, ‏ربيع الاول Geburtstag des Propheten (ʿĪd Mīlād an-Nabī) 20. März 2008
27. Radschab, ‏رجب Himmelreise Muhammads (Lailat al-Mirādsch, الإسراء و المعراج)  31. Juli 2008
1. Schauwal, ‏شوال 1. Tag nach dem Fastenmonat Ramadan (ʿĪd al-fitr, عيد الفطر)  2. Oktober 2008
10. Dhu l-hiddscha, ‏ذو الحجة ʿĪd al-Adhā Opferfest, Höhepunkt der Wallfahrt, عيد الأضحى  9. Dezember 2008

Hinweis: Der tatsächliche Tag im gregorianischen Kalender kann um 1 oder 2 Tage abweichen.

Der Islam ist Staatsreligion.

Wochenende

Das Wochenende in den VAE, zuvor Donnerstag–Freitag, wurde ab September 2006 auf Freitag–Samstag verlegt. Alle staatlichen und öffentlichen Institutionen, Regierungseinrichtungen sowie Privatschulen sind an die neue Regelung gebunden. Die Privatwirtschaft ist der Änderung teils gefolgt, teils wurde das alte Wochenende beibehalten. Grund für die Änderung war, die Schnittmenge an Werktagen zwischen der nichtislamischen Welt und den VAE von drei auf vier Tage zu vergrößern.

Literatur

  • Hans Peter Schneider Döll: „Traumland Alptraum – Im Namen Allahs” [3] ISBN 3-8311-4017-0
  • Kirstin Kabasci, Julika Oldenburg, Peter Franzisky: Vereinigte Arabische Emirate – Ölimperium zwischen Glaspalästen und Beduinenzelten Hohentan, 1998 ISBN 3-89662-022-3
  • Rainer Gutske: Geschäftspartner Vereinigte Arabische Emirate Köln [u.a.]: BfAI, 1998 ZDB-ID: 8122866967
  • Kristin Augsburg: Geschäftshandbuch V.A.E.. Bezug über: www.bfai.com
  • Ochs/Heidl/Rengert: Investieren in den Vereinigten Arabischen Emiraten. nwb-Verlag 2005, ISBN 3-482-54531-6
  • John M. Smith: „Dubai The Maktoum Story” ISBN 3-8334-4660-9

Weblinks

Einzelnachweise

  1. International Monetary Fund, World Economic Outlook Database, April 2008
  2. Auswärtiges Amt: Merkblatt zur Rechtsverfolgung (11.01.2009)
  3. [1] (24.03.2008)
  4. BBC: French make serious move into Gulf
  5. No driver's licence for 100 categories of UAE workers
  6. [2]

23.783333333333547Koordinaten: 24° N, 54° O


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