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Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.) ist die formelhafte Einleitung zur Angabe der Personen, die im Sinne des deutschen Presserechts für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift oder ähnlichem verantwortlich sind. Die Angabe steht üblicherweise im Impressum oder leitet dieses ein.
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