Valentin Ostertag

Valentin Ostertag
Valentin Ostertag

Valentin Ostertag (* um 1450 wahrscheinlich in Dürkheim; † vor 17. Juni 1507 (Begräbnis) in Nürnberg, auch Dr. j. u. Valentinus Ostertag de Dürcken u. ä. genannt) war ein deutscher Jurist am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Valentins in der Literatur üblicherweise als Familienname verwendeter Beiname „Ostertag“ deutet auf Geburt an einem Ostersonntag hin. Die Quellenlage zu seiner Abkunft ist widersprüchlich. Zum einen wird er als „armer Leute Kind“ bezeichnet, andererseits soll er als Sohn wohlhabender Bürger geboren sein. Seine erste urkundliche Erwähnung findet sich in der Matrikel der Universität Heidelberg, wo er am 3. April 1470[1] das Studium der Rechtswissenschaft aufnahm. Am 16. März 1472 schloss er es nach den Zwischengraden Baccalaureus und Magister als Licentiat mit akademischer Lehrbefugnis ab. 1483 ist er bereits als Dekan der Juristischen Fakultät bezeugt. 1493 wurde ihm der Doktortitel beider Rechte (lat. juris utriusque) verliehen. Anschließend war er einige Jahre an verschiedenen Orten tätig, unter anderem als Rat am Reichskammergericht, dessen Tagungsort zu dieser Zeit Frankfurt am Main war. 1502 kam er vorübergehend nach Türckheim, dem heutigen Bad Dürkheim – möglicherweise zurück in seinen Geburtsort. Sowohl Dürkheim als auch Heidelberg gehörten damals zur Kurpfalz. Als ihn der römisch-deutsche König Maximilian I. zu seinem Justitiar in Nürnberg bestellte, siedelte er dorthin über. Bei seinem Begräbnis fünf Jahre später läuteten die Glocken von St. Sebald und St. Lorenz[2], was für die gesellschaftliche Anerkennung des Verstorbenen spricht. Der Zusatz „Nobilis Rhenanus“ (lat. ein vornehmer Mann vom Rhein) in der Literatur belegt eine ähnliche Wertschätzung.

Leistungen

Valentin Ostertag hinterließ seinem Wohnort Dürkheim als Vermächtnis die älteste private Sozial- und Bibliotheksstiftung. Seine Witwe Margarethe, deren Nachname nach zwei weiteren Heiraten schließlich Haller von Hallerstein lautete, ist in Urkunden von 1509 (verloren), 1511 und 1519[3] als Verwalterin des Erbes genannt. Nach deren letztem Testamentszusatz, der vor 1529 erfolgte[4], hatte die Stiftung folgende Aufgaben, die jährlich zu absolvieren waren[5]:

  • Es sollten „drei fromme Kinder“ mit je 20 Gulden bei der Heirat unterstützt werden.
  • Einem Jungen sollte ein Stipendium für ein Studium gewährt werden.
  • Am 14. Februar, dem Namenstag des Stifters, sollte jedes Dürkheimer Schulkind zur Erinnerung einen „Veltens-Weck“, also ein Valentins-Brötchen, erhalten.

Auch wenn die ursprünglich 2000 Goldgulden längst nicht mehr ausreichen, die Bestimmungen der Stiftung zu realisieren, wurde das Kapital immer wieder aufgefrischt. Noch heute erhält jeder Dürkheimer Schüler am Valentinstag seinen Weck.

Um das Erbe Valentin Ostertags wurde nach Margarethes Tod ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen deren Verwandten Stephan Wurmser, Dirmstein, und Jost Kloe von Wachenheim, Hohen-Sülzen, geführt[4]. Dabei war das Hofgericht Heidelberg 1535 erste Instanz, von 1537 bis 1540 lief das Verfahren vor dem Reichskammergericht, das mittlerweile vorübergehend in Nürnberg ansässig war.

Literatur

  • Walter Dautermann u. a.: Bad Dürkheim, Chronik einer Salierstadt. Pfälzische Verlagsanstalt, Landau 1978
  • Hans von Malottki: Der Veltensweck von Bad Dürkheim, in: Die Pfalz, 58 (2007), 2, S. 16

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Matrikel der Universität Heidelberg, I (Erster Theil): 1386 bis 1553
  2. Stadtarchiv Nürnberg: Totengeläutsbücher
  3. Landesarchiv Speyer: Alte Bestände vor 1789
  4. a b Reichskammergerichtsprozess Nr. 3252
  5. Ostertag-Stiftung: Stiftungskapital von 2000 Goldgulden

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