- Valeur déclarée
-
Wertbrief (franz.: Valeur déclarée = Weltpostverein-Sprache) bezeichnet eine besondere Versendungsform im Postwesen. Auf dem Brief wird dazu ein Zusatzaufkleber (sog. V-Zettel) aufgebracht und der Wert des Inhaltes auf dem Briefumschlag oberhalb der Anschrift (gemäß: DIN 5008) mit „Wert:...Geldeinheiten“ notiert. Dem Absender wird die Einlieferung der Sendung durch einen Einlieferungsschein bestätigt. Die Sendung ist besonders sicher zu verpacken. Das Postunternehmen haftet für den Verlust oder eine Beschädigung in Höhe des Schadens bis zum Betrag der Wertangabe.
Neben dem normalen Entgelt für den Brief bzw. das Paket ist auch noch ein Wertentgelt zu bezahlen, das von der Höhe des angegebenen Wertbetrags abhängig ist, eine Art Versicherungsprämie.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Sendungen von Wert wurden von den staatlichen Thurn und Taxisschen Postanstalten vor Einrichtung der fahrenden Posten nur mit größter Vorsicht und nur in geringem Umfang angenommen. Boten konnten leicht überfallen werden und boten daher wenig Sicherheit.
Seit dem Bestehen der fahrenden Posten unterschied man die Postsachen als Briefpostsendungen, die mit den reitenden Posten befördert wurden, und Fahrpostsendungen, die mit der fahrenden Post befördert wurden. Zu den Fahrpostsendungen gehörte alles, was das übliche Briefgewicht überstieg, und Wertsendungen.
Mit dem preußischen Postgesetz von 1852 wurde ein Postzwang für gemünztes Geld und Papiergeld, ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts ausdrücklich ausgesprochen. Das Postgesetz des Norddeutschen Bundes von 1867 hob den Postzwang wieder auf. Bayern unterwarf bereits 1808, nach Übernahme durch den Staat, alle Briefe, Pakete bis 15 Pfund Münchner Gewicht und bares Geld dem Postzwang.
Anfangs mussten die Briefe mit Geld und Geldwert offen zur Post gebracht werden. Der Postbeamte stellte den Wert fest und versiegelte den Brief. Alle Pakete mussten versiegelt sein. Mit dem Zwang, den Wert der Sendung anzugeben, ist die Gewährleistung verbunden und schlägt sich in den Fahrpostgebühren nieder. In Preußen des Jahres 1712 war eine Wertangabe bekannt. Es brauchte nicht der ganze Wert angegeben zu werden. Es wurde, im Verlustfalle, nur der angegebene Wert ersetzt. Der Schadensersatz leitete sich später aus dem allgemeinen preußischen Landrecht ab. Ähnlich verhielt es sich in Bayern und Württemberg, auch hier wurde voller Schadensersatz geleistet. Die Gebührenordnungen bestimmten die Bedingungen, so war in Preußen seit 1824 alles als Wertsendung anzusehen, was den Gegenwert von 10 Taler überstieg. Es musste der volle Wert angegeben und dafür die entsprechende Taxe bezahlt werden.
In Preußen und Bayern 1848, in Württemberg 1851 gingen die Postverwaltungen dazu über, die Wertangabe wieder den Postkunden zu überlassen und über den Wert einen Versicherungsvertrag abzuschließen. In Preußen wurde die Assekuranzgebühr, in Bayern die Garantietaxe und in Württemberg das Wertporto erhoben und der Beförderungsgebühr zugerechnet. Nun wurde voller Ersatz nur für deklarierte Wertsendungen geleistet, während für Pakete ein Höchstsatz bestimmt war.
Wertbriefabkommen
Auf dem Postkongreß in Bern (1874) wurde der Austausch von Wertbriefen im internationalen Postverkehr vorgeschlagen. Beim Postkongreß in Paris (1878) konnte das Abkommen abgeschlossen werden. Der Postkongreß in Wien 1891 fügte dem Wertbrief- das Wertkästchenabkommen hinzu. Beide wurden ständig erweitert, dabei war der Handelswert oder die Zollpflichtigkeit und die Versicherung Gegenstand der Verbesserungen. Nach und nach schlossen sich immer mehr Länder den Abkommen an.
Deutschland
Bei der Deutschen Bundespost wurden Wertbriefe über 500 DM und Pakete ab 3000 DM zusätzlich mit Siegellack versiegelt. Der Höchstbetrag lag hier bei 100.000 DM.
Heute bietet die Deutsche Post AG und ihre Tochter DHL diesen Dienst nur noch für Wertsendungen ins Ausland an. Die maximale Wertangabe beträgt hier 25.000 Euro, bei Valoren Klasse II 500 Euro (unter Berücksichtigung der Wertbeträge der Zielländer). Wert International ist allerdings nicht in alle Länder der Welt möglich. Je nach Zielland muss der Brief bzw. das Paket versiegelt werden.
Literatur
- Werner Steven, Auslandstarife für die Brief- und Paketpost – 1875−1900, Eigenverlag, Braunschweig 1986
Siehe auch
Weblinks
Wikimedia Foundation.