- Verdämmung
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Verdämmte Ladung bezeichnet das Einschließen von Explosivstoffen, z. B. durch Sand, Pappe, Trommeln, Rohre o. ä. (so genannter Besatz)
So können pyrotechnische Sätze, wie z. B. ein Wasserfallsatz, bei normaler Anzündung unter Flammenbildung abbrennen (=deflagrieren), unter Einschluss jedoch eine heftige Explosion auslösen. In seltenen Fällen, z. B. beim Blitzknallsatz, kann es schließlich sogar zu einer Detonation kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch ohne Fremdeinschluss zu einer Verdämmung kommen. Man spricht hier von der sog. Eigenverdämmung die eintritt, wenn eine größere Menge des Explosivstoffes, ab etwa 1-2 kg, abgebrannt werden. Hier kann bereits das Eigengewicht des Stoffes zu einer Verdämmung beim Abbrand führen, die die Reaktion dann zu einer plötzlichen Explosion kippen lässt. Während 1 kg Rauchpulver beispielsweise nur langsam Rauch abgibt, können 10 kg Rauchpulver hingegen nach einigen Minuten plötzlich mit einem lauten Knall explodieren.
Angewendet wird die Verdämmung sowohl in der Sprengtechnik, als auch in der Pyrotechnik. Als Beispiel sei der Kanonenschlag genannt, dessen Schwarzpulver ohne die Umhüllung durch das Papprohr auch ohne jegliche Knallwirkung abbrennt. Aufgrund der Umhüllung durch ein dickes Papprohr hingegen kommt es zu einer Explosion, die zu einem Zerlegen des Papprohres führt, wodurch erst der markante Knall entsteht.
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