- Verlies
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Kerker (von lat. carcer, Gefängnis) ist die alte Bezeichnung für Strafanstalt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
1602 kritisierte der reformierte Pfarrer Anton Praetorius in seinem „Gründlichen Bericht Von Zauberei und Zauberern“ die Zustände in den Gefängnissen und forderte grundlegende Reformen: „Wenn man Menschen in Gefängnisse einschließt, sollen es anständige Räumlichkeiten sein zur Verwahrung, aber nicht zur Peinigung.“
Bis zum Zweiten Weltkrieg war in Deutschland Kerkerhaft verschärfter Freiheitsentzug im Unterschied zu Gefängnis und Zuchthaus. Kerkerhaft wurde insbesondere für militärische Vergehen verhängt. In Österreich wurde die Kerkerstrafe mit dem Strafrechtsanpassungsgesetz von 1974 abgeschafft.
Synonyme
Wenn die Rede vom Mittelalter ist, besteht kein Unterschied zwischen den Begriffen Kerker und Gefängnis. Später wurde Kerker dann für die strengere Form der Strafe benutzt.
Der Begriff Karzer ist ebenfalls eine Ableitung von lat. carcer, bezeichnet aber den (leichten) Arrest, der bis zum 19. Jahrhundert an Universitäten für Studenten verhängt werden konnte.
Ein Verlies war im Mittelalter ein burg- oder stadteigener Kerker, meist in Kellerräumen oder im unteren Teil eines Bergfrieds. Oft war es nur durch die Decke über ein so genanntes Angstloch erreichbar. Das niederdeutsche Wort Verlies ist mit „verlieren“ verwandt und gelangte im 18. Jahrhundert in die Schriftsprache. Eine frühere Bedeutung ist Verlust (niederl. verlies) und später „sich verlieren“, für andere unsichtbar werden.[1]
Belege
- ↑ Duden –- Herkunftswörterbuch, Mannheim: Dudenverlag 2001 3. Aufl. Band 7 S. 892f.
Weblinks
- BGBl. Nr. 422/1974 der Republik Österreich (Strafanpassungsgesetz) (erfordert Cookies)
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