- Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
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Die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV) gemäß § 1 Abs. 2 des deutschen Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) regelt die Abgabe und den Verkehr der in Anlage III des BtMG aufgeführten Substanzen sowie deren Höchstabgabemengen.
Basisdaten Titel: Verordnung über das
Verschreiben, die Abgabe
und den Nachweis des
Verbleibs von BetäubungsmittelnKurztitel: Betäubungsmittel-
VerschreibungsverordnungAbkürzung: BtMVV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht FNA: 2121-6-24-4 Datum des Gesetzes: 20. Januar 1998
(BGBl. I S. 74, 80)Inkrafttreten am: 1. Februar 1998 Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 19. März 2009
(BGBl. I S. 560)Inkrafttreten der
letzten Änderung:25. März 2009
(Art. 2 VO vom 19. März 2009)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Siehe auch
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