Versetzungsprüfungen

Versetzungsprüfungen

Versetzungsprüfungen[1][2][3][4] fanden in der Einheitsschule der DDR seit der Lehrplanreform 1951 bis zum Ende der 50er Jahre ab der Klasse 4 statt.

Es handelte sich hierbei um schriftliche und mündliche Zwischenprüfungen, die verpflichtend am Ende eines jeden Schuljahres (Juni, Juli) abzulegen waren, ausgenommen die Klassen, an deren Ende eine reguläre Abschlussprüfung stand. Die Prüfungen sollten zeigen, inwieweit die Schüler über die in den Lehrplänen der entsprechenden Klassen geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen und zu einer erfolgreichen Mitarbeit in den nachfolgenden Klassen befähigt sind. Sämtliche Themen und Aufgabenstellungen, Umfang und Anforderungen, Bewertungsrichtlinien sowie Termine wurden zentral für die ganze DDR vom Ministerium für Volksbildung vorgegeben. Für die Fragen in den mündlichen Fächern konnte zusätzlich das den Schulen zugesandte Vorbereitungsmaterial herangezogen werden. Die schriftlichen Prüfungen hatten zu den vorgegebenen Terminen landesweit um 8 Uhr zu beginnen, während die mündlichen Prüfungen mit einstündiger Unterbrechung jeweils von 8 Uhr bis 19 Uhr stattfanden. Für sorbische Schulen ergingen gesonderte Weisungen. Für wenig gegliederte Grundschulen (d.h. jahrgangsübergreifende Klassen) galten leicht abweichende Regelungen.

Die Endjahreszensur in einem Fach wurden aus der Vorzensur über die schriftlichen Jahresleistungen, der Vorzensur über die mündlichen Jahresleistungen und der Prüfungszensur festgelegt. Alle Teilzensuren flossen gleichwertig ein. Somit betrug das Gewicht der Versetzungsprüfungen 33%, wenn nur schriftlich geprüft wurde, und 50%, wenn sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft wurde. War der errechnete Zensurenstand nicht eindeutig, gab die Prüfungsleistung den Ausschlag.

Eine 5 als Prüfungszensur bedeutete die Nichtversetzung und demzufolge das Wiederholen der Klasse. Nachprüfungen konnten nur unter Umständen genehmigt werden, im Falle von Krankheit oder eines unerwarteten Versagens eines Schülers gemessen an dessen sonstigen Leistungen. Akzeptierte die Klassenkonferenz den Antrag auf Wiederholungsprüfung, hatte der Schüler über die Großen Ferien Zeit, seine Wissenslücken zu schließen. Hierfür musste der zuständige Fachlehrer für das Selbststudium des Schülers einen Wiederholungsplan erstellen. In den letzten Augustwochen, kurz vor Beginn des neuen Schuljahres zum 1. September, wurden dann die Nachprüfungen durchgeführt.

Inhaltsverzeichnis

Versetzungsprüfung an Grundschulen

Folgende Prüfungen waren schriftlich unter Klausur bzw. mündlich im Colloquium abzulegen:

  • im 4. Schuljahr
    Deutsche Sprache (Diktat) in 45 Minuten
    Mathematik in 45 Minuten
  • im 5. Schuljahr
    Deutsche Sprache (Diktat) in 45 Minuten
    Mathematik in 60 Minuten
  • im 6. Schuljahr
    Deutsche Sprache (Diktat) in 45 Minuten
    Mathematik in 90 Minuten
  • im 7. Schuljahr
    Deutsche Sprache (Diktat) in 45 Minuten
    Deutsche Sprache (Grammatik) in 45 Minuten
    Mathematik in 90 Minuten
    Russisch (Übersetzung) in 90 Minuten
    Geschichte (mündlich)
    Mathematik (mündlich)
    Deutsch (mündlich)
    Russisch (mündlich)

Versetzungsprüfung an Zehnklassenschulen und Oberschulen

Folgende Prüfungen waren schriftlich unter Klausur bzw. mündlich im Colloquium abzulegen:

  • in Klasse 9
    Deutsche Sprache (Diktat) in 45 Minuten
    Deutsche Sprache (Grammatik) in 45 Minuten
    Deutsche Sprache (Aufsatz) in 180 Minuten
    Mathematik in 120 Minuten
    Geschichte (Fragen) in 120 Minuten
  • in Klasse 10
    Deutsche Sprache (Aufsatz) in 180 Minuten
    Mathematik in 180 Minuten
    Russisch (Übersetzung Russisch-Deutsch) in 120 Minuten
    Geschichte (Fragen) in 120 Minuten
  • in Klasse 11
    Deutsche Sprache (Aufsatz) in 180 Minuten
    Mathematik in 240 Minuten
    Russisch (Übersetzung Russisch-Deutsch) in 120 Minuten
    Geschichte (zwei Themen zur Wahl) in 180 Minuten

Veränderungen mit Einführung der Mittleren Reife

Nach dem Entschluss, dass zum Ende der Klasse 10 an Zehnklassenschulen und Oberschulen eine Abschlussprüfung zur Mittleren Reife durchgeführt werden sollte, veränderte man auch die Maßgaben für die Versetzungsprüfungen[5] in den oberen Klassen.

  • in Klasse 9
    Deutsche Sprache (Aufsatz) in 180 Minuten
    Mathematik in 120 Minuten
    Geschichte (Fragen) in 180 Minuten
  • in Klasse 11
    Mathematik in 240 Minuten
    Russisch (Übersetzung Russisch-Deutsch) in 120 Minuten
        B-Klassen: Biologie in 180 Minuten
        A- und C-Klassen: 2. Fremdsprache (Übersetzung) in 120 Minuten
    Deutsch (mündlich)

Bedeutung

Ergänzt von den Kontrollarbeiten, dienten die Versetzungsprüfung als maßgebliches Werkezeug, das Leistungsprinzip so weitreichend wie möglich in der Einheitsschule zu etablieren und zu garantieren. Aus den gewonnenen Daten konnten die Handhabbarkeit, die didaktische Planung und die Erfüllung der Lehrpläne überprüft werden. Beobachtungen über das fachliche Niveau von Schule und Schülern wurden ebenso möglich wie Rückschlüsse zur Stofffülle, zur Methodik und zum Zusammenwirken der verschiedenen Stufen der demokratischen Einheitsschule. Darüber hinaus sollte den Schülern ein kontinuierlicher, nachhaltiger Lernrhythmus anerzogen werden. Das Ministerium für Volksbildung wollte das Durchschleifen von schlechten Schülern vermeiden bzw. unterbinden, so dass einerseits mit den Prüfungen der übliche Leistungsanspruch nochmals gesteigert worden ist, die Schüler also den Stoff des Schuljahres konsequent wiederholen und verinnerlichen mussten, und andererseits die Gefahr des Sitzenbleibens verschärft wurde. Ideologisch verbargen sich dahinter u.a. die DDR-typischen linksautoritären Vorstellungen von gediegenen Grundfertigkeiten wie Fleiß, Disziplin, Beharrlichkeit und Ordnung. Die statistische Auswertung der Versetzungsprüfungen erfolgte umfassend und lieferte umfangreiche, verlässliche, detaillierte Informationen über das Schulsystem. Später flossen diese wertvollen Erfahrungen in den Fortschritt der Einheitsschule ein. So gründet sich beispielsweise die große Reform von 1959, einschließlich des Lehrplanwerks der polytechnischen Oberschule, erheblich auf die Datenbasis, die die langjährigen Leistungsevaluationen in Form der Versetzungsprüfungen und Kontrollarbeiten erbrachten.

Einzelnachweise

  1. VuMMfV Lfd. Nr. 96/51 Verordnung über die Durchführung von Wochenprüfungen in den Klassen 9, 10 und 11 der Oberschule vom 3. März 1951
  2. VuMMfV Anweisung über die Durchführung von Zwischenprüfungen in den 4., 5., 6. und 7. Klassen der Grundschule im Schuljahr 1951/52 vom 6. Mai 1952
  3. VuMMfV Lfd. Nr. 8/53 Anweisung über die Durchführung von Versetzungsprüfungen in den 4., 5., 6. und 7. Klassen der Grundschule im Schuljahr 1952/53 vom 25. März 1953
  4. VuMMfV Lfd. Nr. 77/54 Anweisung über die Durchführung von Versetzungsprüfungen in den 4., 5., 6. und 7. Klassen der Grundschule im Schuljahr 1953/54 vom 5. April 1954
  5. VuMMfV Lfd. Nr. 83/54 Anweisung über die Durchführung von Versetzungsprüfungen an den Oberschulen der Deutschen Demokratischen Republik im Schuljahr 1953/54 vom 5. April 1954

Quellen

  • Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik, 1953–1989
  • Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung und des Staatssekretariats für Berufsbildung der Deutschen Demokratischen Republik, 1970–1989
  • Lehrplanwerk der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der Deutschen Demokratischen Republik, 1959
  • Lehrplanwerk der erweiterten 12klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der Deutschen Demokratischen Republik, 1961

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