Verwahrstück

Verwahrstück

Das Asservat (von lateinisch asservare – [amtlich] bewachen; amtlich: Verwahrstücke) bezeichnet einen nach Polizeirecht und nach der Strafprozessordnung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand.

Die asservierte Sache kann im Straf- oder im Bußgeldverfahren als Beweismittel (z. B. Spurenträger – Knochen mit Projektil, exzisierte Haut mit Stichwunde) oder der Gefahrenabwehr (Polizeirecht) dienen.

Die Asservate werden in einer Asservatenkammer – zumeist ein speziell gesicherter Raum bei der Polizei, dem Zoll und der Staatsanwaltschaft – verwahrt. Davon kann abgewichen werden, wenn die Asservatenkammer keinen geeigneten Ort zur Aufbewahrung darstellt; dies kann z. B. bei einem Kfz der Fall sein, das dann auf einem Grundstück außerhalb des Geländes der Polizei gelagert wird. Ein anderes Beispiel stellt die Verwahrung von Führerscheinen dar; diese werden im Strafverfahren meist an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, bei Fahrverboten bleiben diese bei der zuständigen Polizeidienststelle. Ein Asservat kann auch speziell gesichert sein, wenn ansonsten eventuell vorhandene Spuren zerstört werden könnten; ein Beispiel ist das Einpacken in Tüten oder die Verwahrung von Flüssigkeiten in Gläsern/Bechern.

Asservate werden in der Regel nur so lange aufbewahrt, bis der Grund für deren Verwahrung entfällt. Im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren trifft dies zu, wenn diese nicht mehr als (sächliches) Beweismittel benötigt werden; dies ist in der Regel der Fall, wenn die kriminalistischen Untersuchungen abgeschlossen sind oder auch, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist. Die Entscheidung über die Herausgabe des Asservats trifft im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft, im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Verfolgungsbehörde. Im Polizeirecht (Gefahrenabwehr) ist das Asservat entweder zu vernichten oder dem letzten Gewahrsinhaber herauszugeben, wenn von dem Gegenstand oder vom Nutzer des Gegenstandes keine Gefahr mehr ausgeht oder dies anzunehmen ist.

Über den Bestand der Asservatenkammer wird ein sogenanntes Asservatenbuch (auch: Verwahrbuch) geführt. Jedes Asservat bekommt einen Asservatenanhänger, auf dem Daten zur Zuordnung vermerkt werden.

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  • Asservat — Verwahrstück * * * As|ser|vat 〈[ va:t] n. 11〉 amtlich aufbewahrter Gegenstand (z. B. für eine Gerichtsverhandlung) [zu lat. asservare „aufbewahren, bewachen“] * * * As|ser|vat, das; [e]s, e [zu lat. asservatum, 2. Part. von: asservare = (amtlich) …   Universal-Lexikon

  • Asservat — Das Asservat (von lateinisch asservare, „(amtlich) bewachen“; amtlich: Verwahrstück) bezeichnet einen nach Polizeirecht und nach der Strafprozessordnung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand. Die asservierte Sache kann im Straf oder im …   Deutsch Wikipedia

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