Verwendungsbezeichnungen der österreichischen Exekutivbediensteten

Verwendungsbezeichnungen der österreichischen Exekutivbediensteten

Die österreichischen Sicherheitsexekutive, besteht aus den Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei und den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden, wenn diese Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind (Polizeijuristen). Die Angehörigen des Wachkörpers tragen den Amtstitel Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich tragen sie noch einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung. Die Angehörige des amtsärztlichen Dienstes haben zwar keine Polizeibefugnisse im herkömmlichen Sinn, jedoch können sie Verfügungen auf polizeilichem Gebiet treffen (z. B. Einweisung von Psychosen) und gehören ebenfalls den Sicherheitsbehörden an.

Der Rang kann bei uniformierten Beamten anhand der Unterscheidungszeichen (auch Distinktionen genannt) erkannt werden. Sie sind hier in aufsteigender Reihenfolge dargestellt.

Inhaltsverzeichnis

Exekutivbedienstete

Die Dienstgrade der Exekutivbediensteten lassen sich in drei Verwendungsgruppen (VWGr.) einteilen. Die Farbe des Untergrundstoffs (Egalisierung) der Distinktionen ist krapprot. Auf allen ist als Korpsabzeichen das Bundeswappen in einem Eichenlaubkranz abgebildet. Die Litzen sind jeweils aus Stoff, die Korpsabzeichen aus Kunststoff. Die Sterne sind bei den Schulterklappenabzeichen aus Kunststoff, bei den Kragenabzeichen gestickt.

Eingeteilte Beamte

Bei den eingeteilten Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch platinfärbige Litzen und Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist in dieser Farbe gehalten.

VWGr. E 2c und E 2b „Eingeteilte Beamte“
Dienstgrad

(Kurzbezeichnung)

Aspirant (Asp) Inspektor (Insp) Revierinspektor (RevInsp)
(nach 6 Dienstjahren)1
Gruppeninspektor(GrInsp)
(ab Erreichen der Gehaltsstufe 12)
Unterscheidungszeichen für den Kragen –
bei Repräsentationsuniform (RU)
und Motorradjacken
Unterscheidungszeichen für die Schulter

Dienstführende Beamte

Bei den dienstführenden Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch silberne Litzen und goldene Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist in Gold gehalten.

VWGr. E 2a „Dienstführende Beamte“
Dienstgrad

(Kurzbezeichnung)

Gruppeninspektor (GrInsp) Bezirksinspektor (BezInsp) Abteilungsinspektor (AbtInsp) Kontrollinspektor (KontrInsp) Chefinspektor FGr. 6 (ChefInsp) Chefinspektor FGr. 7 (ChefInsp)
Unterscheidungszeichen für den Kragen – bei Repräsentationsuniform (RU) und Motorradjacken
Unterscheidungszeichen für die Schulter

Leitende Beamte

Bei den leitenden Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch goldene Litzen sowie durch silberne und goldene Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist entweder in Silber oder Gold gehalten.

VWGr. E 1 „Leitende Beamte“
Dienstgrad

(Kurzbezeichnung)

Leutnant (Lt)
(in der Grundlaufbahn)
Oberleutnant (Oblt) Hauptmann (Hptm) Major (Mjr) Oberstleutnant (Obstlt) Oberst (Obst) Brigadier (Bgdr) Generalmajor (GenMjr) General (Gl)
Unterscheidungszeichen für den Kragen – bei Repräsentationsuniform (RU) und Motorradjacken
Unterscheidungszeichen für die Schulter

1 Nach positiver amtsärztlicher Untersuchung erfolgt außerdem die Überstellung in das definitive Dienstverhältnis

Distinktionen der ehemaligen Bundesgendarmerie
Distinktionen des ehemaligen Bundessicherheitswachekorps

Die jetzigen Unterscheidunszeichen des Wachkörpers Bundespolizei stehen im wesentlichen in der Tradition der Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Zollwache, aus denen er unter anderem entstanden ist.

Höherer Dienst

Rechtskundiger Dienst

Die Angehörigen des rechtskundigen Dienstes bilden zwar kein Korps wie der Wachkörper Bundespolizei, trotzdem wird ihnen, wenn es sich bei ihnen um Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt, eine Uniform samt dazugehörigen Distinktionen zugestanden. Auch tragen sie auf den Distinktionen ein eigenes „Korpsabzeichen“, nämlich das Bundeswappen in einer ellipsenförmigen Einfassung. Die Grundfarbe der Distinktionen ist bordeauxviolett. Die verschiedenen Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen werden durch goldene Litzen, silberne und goldene Sterne sowie durch silberne und goldene Akanthusornamente dargestellt. Im Gegensatz zur Bundespolizei sind sämtliche Distinktionenbestandteile gestickt.

Angehörigen des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden
Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnung

(Kurzbezeichnung)

Kommissär (Kmsr) Oberkommissär (OKmsr) Rat (Rt) Oberrat (ORt) Hofrat Sicherheitsdirektor-Stellvertreter bzw.
Polizeidirektor-Stellvertreter
Polizeidirektor bzw. Polizeivizepräsident sowie Abteilungsleiter II/1 und II/2 im BM.I Polizeipräsident bzw. Sicherheitsdirektor sowie Bereichsleiter II-B-1 im BM.I Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit
Unterscheidungszeichen für den Kragen – bei Repräsentationsuniform (RU)
Unterscheidungszeichen für die Schulter

Amtsärztlicher Dienst

Die Grundfarbe der Distinktionen ist krapprot, wie bei den Distinktionen der Bundespolizei. Die verschiedenen Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen werden durch goldene Litzen, silberne Sterne sowie durch silberne und goldene Akanthusornamente dargestellt.

Amtsärztlicher Dienst
Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnung Vertragsarzt Rat Oberrat Hofrat
und Leitender Vertragsarzt
Chefarzt der .BPD Wien
und stv. Chefarzt BM.I
Chefarzt BM.I
Unterscheidungszeichen für den Kragen – bei Repräsentationsuniform (RU)
Unterscheidungszeichen für die Schulter
Ehemalige Unterscheidungszeichen der Bediensteten des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden

Die Angehörigen des Höheren Dienstes wurden im Zuge der Zusammenlegung und Neuuniformierung der Wachkörper ebenfalls mit neuen Uniformen und Distinktionen ausgestattet, obwohl keine Behördenreform stattfand. Die Distinktionen nehmen im wesentlichen Bezug auf ihre Vorgänger, jedoch weitete sich der Kreis derjenigen, welche eine Uniformtrageberechtigung aus. Daher kann nun auch vom Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit eine Uniform samt dazugehöriger Distinktionen getragen werden.

Erläuterungen

Weibliche Beamte führen, soweit sprachlich möglich, die Dienstgrade in weiblicher Form (z. B. Revierinspektorin oder Oberleutnantin, aber es ist nicht üblich, dass die Bezeichnung Hauptfrau verwendet wird, auch wenn dies nach Artikel 7 Absatz 3 B-VG eigentlich erlaubt ist!)

Der gem. BDG mögliche Dienstgrad Generalleutnant (eingeordnet zwischen Generalmajor und General) ist derzeit nicht in Verwendung. Der Grund dafür ist nicht bekannt.

Da nach der letzten Ausbildungsnovelle innerhalb der Bundespolizei die auszubildenden Polizisten nicht mehr in der Verwendungsgruppe E2c aufgenommen werden, ist der Dienstgrad Aspirant in diesem Wachkörper derzeit praktisch nicht existent. Den stattdessen aufgenommenen Vertragsbediensteten mit Sondervertrag (VB/S) ist jedoch das Verwenden der Aspirantendistinktionen gestattet.

Es gab Bestrebungen, die Schulterklappenabzeichen und Kragenabzeichen einander anzugleichen, wie man es z. B. bei den Distinktionen des Abteilungsinspektors sieht, und zwar immer nach dem Vorbild der jeweiligen Kragendistinktion. Dies geschah jedoch bislang nicht.

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