- Verwendungsverzicht
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Verwendungsverzicht ist ein Begriff aus dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) der Schweiz. Das Gesetz regelt die Verwendung der Arbeitgeberreserven bei Personalvorsorgestiftungen.
Man unterscheidet zwei Arten:
- Arbeitgeberreserven ohne Verwendungsverzicht: Der Arbeitgeber verzichtet nicht auf die Verwendung, das Geld steht weiterhin zu seiner Verfügung. Er kann es z. B. zur Begleichung von Arbeitgeberbeiträgen der beruflichen Vorsorge verwenden.
- Arbeitgeberreserven mit Verwendungsverzicht: Der Arbeitgeber verzichtet auf die Verwendung, das Geld gehört faktisch der Stiftung und kann z. B. zur Sanierung beigezogen werden.
Quellenangabe
- Bundesgesetz (Stand: 2004) (PDF-Datei; 116 kB)
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