Verwendungsverzicht

Verwendungsverzicht

Verwendungsverzicht ist ein Begriff aus dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) der Schweiz. Das Gesetz regelt die Verwendung der Arbeitgeberreserven bei Personalvorsorgestiftungen.

Man unterscheidet zwei Arten:

  • Arbeitgeberreserven ohne Verwendungsverzicht: Der Arbeitgeber verzichtet nicht auf die Verwendung, das Geld steht weiterhin zu seiner Verfügung. Er kann es z. B. zur Begleichung von Arbeitgeberbeiträgen der beruflichen Vorsorge verwenden.
  • Arbeitgeberreserven mit Verwendungsverzicht: Der Arbeitgeber verzichtet auf die Verwendung, das Geld gehört faktisch der Stiftung und kann z. B. zur Sanierung beigezogen werden.

Quellenangabe

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