- Viehverstellung
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Die Viehverstellung (franz. bail à cheptel, ital. soccida) ist eine v.a. auf Hausrinder, seltener auch auf Pferde, angewandte Pachtform in der Schweiz, geregelt im Obligationenrecht, ursprünglich wohl aus dem jüdischen Recht abgeleitet.
Der „Versteller“ ist der Verpächter, der „Einsteller“ der Pächter.
Der Einsteller muss die Fütterung und Pflege des Viehs übernehmen sowie dem Verpächter oder Versteller einen Zins in Geld oder einen Teil des Nutzens entrichten.
Die Viehverstellung ist in Art. 302-304 OR geregelt.
Bewertung
Auf diese Art gerieten seit dem Mittelalter häufig Bauern durch Verschuldung in eine Abhängigkeit von städtischen Geldgebern: Ein Kaufmann leiht Vieh einem Bauern aus; dieser muss die damit verbundenen Einkünfte – Milch und Milchprodukte, Fleisch von Kälbern – nun mit dem städtischen Gläubiger teilen. Wenn aber dem geliehenen Tier etwas zustösst, so muss der Bauer den Schaden allein bezahlen – oder sich weiter verschulden.
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