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VirtualDub
Bildschirmfoto von VirtualDubBasisdaten Entwickler: Avery Lee Aktuelle Version: 1.8.8
(4. Januar 2009)Betriebssystem: Windows Programmiersprache: Assembler, C++ Kategorie: Videoschnitt Lizenz: GPL Deutschsprachig: nein http://www.virtualdub.org VirtualDub oder kurz VDub ist eine freie Software zum Bearbeiten und Erstellen von Videodateien unter Windows. Vorkompilierte Ausgaben des Programms sind für alle Windows-Versionen ab Windows 98 verfügbar.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Autor Avery Lee zielt mit VDub auf eine schnelle, lineare Videobearbeitung ab, welche nativ über eine grafische Benutzeroberfläche verfügt. Primär ist die Software auf die Verarbeitung von Videodateien ausgerichtet, welche im AVI-Format vorliegen. Sie kann jedoch auch MPEG-1-Dateien lesen, sowie die Grafikformate BMP, TGA, PNG und JFIF. Seit der Version 1.7.6 ist es zudem möglich, mittels Input-Plug-ins auch Dateien im MPEG-2-, Flash-, Quicktime-, MP4-, AC3- und ASF/WMV-Format zu öffnen, wobei letzteres bereits in älteren Versionen bis 1.3c möglich war. Seit Januar 2008 gibt es außerdem ein DirectShow-Plugin, womit alle in Windows abspielbaren Videos bearbeitet werden können. Darüber hinaus ist Vdub in der Lage, den Datenstrom einer geeigneten Video-Quelle (etwa von einer Kamera oder einer TV-Karte) aufzunehmen. Unabhängig von der Quelle, kann VDub einzig und allein Videodateien im AVI-Format abspeichern.
Zum Bearbeiten liefert VirtualDub einige Videofilter mit, da die Software jedoch auch über eine Plugin-Schnittstelle verfügt, kann der Benutzer externe Filter - z. B. von Drittanbietern - nachrüsten. Die einfache Bearbeitung von mehreren Videos (Stapelverarbeitung) kann mit Hilfe von Skripten bewerkstelligt werden. Ferner kann VirtualDub auch als Frameserver verwendet werden.
VDub (de-)komprimiert Videos mittels der Video for Windows-Schnittstelle. Die verwendeten Codecs müssen daher VFW-kompatibel sein, reine DirectShow-Filter, die zum Abspielen (z. B. im Windows Media Player) ausreichen, unterstützt VDub ohne ein spezielles Plug-in nicht. Für die Audiodatenkompression greift VDub auf den Audio Compression Manager (ACM) zurück, so dass alle verfügbaren ACM-Codes eingesetzt werden können.
Modifikationen
Lange Zeit war die Anzahl der unterstützten Video- und Audioformate von VirtualDub vergleichsweise gering. Beispielsweise konnte das Programm das weit verbreitete MPEG-2-Videoformat (Standard bei digitalem Fernsehen und bei handelsüblichen Video-DVDs) nicht einlesen. Abhilfe schuf hier nur die Verwendung eines Frameservers wie AviSynth, welcher das Material zuerst dekodierte und es dann an VirtualDub weiterreichte. Dies verlangsamte jedoch die gesamte Prozedur der Videobearbeitung erheblich und stellte vornehmlich ältere Rechner mit niedriger Leistung vor Probleme. Aufgrund dessen veröffentlichten Drittprogrammierer Modifikationen von VirtualDub, die um die Unterstützung anderer Formate ergänzt wurden. Die populärsten Vertreter waren Nandub (optimiert auf die Enkodierung mit dem DivX-Codec in Version 3.11)[1], VirtualDubMod (eine Verschmelzung vieler Modifikationen)[2] und VirtualDub-MPEG2 (einzig durch MPEG2-Unterstützung ergänzt)[3]. Bis auf letztere, kam die Entwicklung aller Modifikationen schnell wieder zum erliegen. Mittlerweile besteht kein wirklicher Bedarf mehr für derlei Abwandlungen, da VirtualDub nun über ein Plug-in-System verfügt, mit welchem zusätzliche Funktionen nachgerüstet werden können.
Böswillige Markenanmeldung
Im August 2006 wurde bekannt, dass der Begriff "VirtualDub" in Deutschland durch eine Privatperson als Marke registriert wurde. Der Inhaber der Rechte war Raimar Kliemen, welcher das Unternehmen "Internet Dienstleister Kliemen" führte, das seinen Sitz angeblich im tschechischen Karlsbad hatte. Öffentlichen Unmut zog Kliemen auf sich, nachdem er massenhaft Mahnungen an Personen sandte, welche VirtualDub auf ihren Webseiten verlinkt hatten. In diesen Schreiben bot er den Empfängern an, sich außergerichtlich zu einigen, indem die Überlassung einer Summe von 160€ weitere rechtliche Schritte vermeiden würde, diese sei als "Schadensersatz/Lizenzgebühr" anzusehen. Würden die betroffene Webseitenbesitzer dieses Angebot ausschlagen, drohte er mit einer Klage, die einen Streitwert von bis zu 50.000€ haben könne. In einem Interview mit Heise online[4] rechtfertigte sich Kliemen, keinen illegalen oder unüblichen Aktivitäten nachzugehen, sondern lediglich "sein Produkt" schützen zu wollen. Er behauptete, dass unrechterweise für ein anderes Produkt mit Namen "VirtualDub" sein Markenrecht von "großen Webseiten" missbraucht würde. Im gleichen Heise-Artikel wurde der auf Markenrecht spezialisierte Anwalt Martin Jaschinski zitiert, welcher im Vorgehen Kliemens eine sogenannte Böswillige Markenanmeldung vermutete, die einzig dazu diene Mahnungen zu versenden. Würde eine Löschung der Markenregistrierung beantragt, hätte diese sicherlich Erfolg, da VirtualDub, auch wenn der Begriff zuvor nicht registriert wurde, wahrscheinlich aufgrund seines Alters und Bekanntheitsgrades einen "Werktitelschutz" genießen dürfte. Weiter empfahl Jaschinski der Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen oder gar eine Gegenabmahnung in die Wege zu leiten.[5]
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! Einzelnachweise
- ↑ Nandub bei netzwelt.de
- ↑ VirtualDubMod bei netzwelt.de
- ↑ Webseite von VirtualDub-MPEG2
- ↑ Heise-Artikel
- ↑ Artikel bei Hard Tecs 4u
Weblinks
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