- Vitaminpille
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Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel:
„ein Lebensmittel, das
- dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
- ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
- in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“
Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt.
Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1. Juli 2007 durch die neue Health-Claims-Verordnung geregelt. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig.
Inhaltsstoffe
Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfüllen.
In Deutschland typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, wobei aber Überdosierungen in einzelnen Fällen (z. B. von Vitamin A) auch schädlich sein können. Für alle anderen Zutaten (z. B. Anthocyane, Coenzym Q10, Kreatin, L-Carnitin, Phytoöstrogene) war es bisher wissenschaftlich nicht möglich, den Bedarf oder Nutzen einer Übersättigung zu belegen. Einige dieser Substanzen erfüllen zum Teil zwar wichtige Funktionen im menschlichen Stoffwechsel, werden aber im Gegensatz zu echten Vitaminen in ausreichender Menge im Körper gebildet. Sie sind daher vitaminähnlich und werden als Vitaminoide oder populärwissenschaftlich auch als Pseudovitamine bezeichnet. Hierzu gehören u. a. Coenzym Q10, Carnitin, Inositol und Cholin. Eine andere Gruppe bilden die sekundären Pflanzenstoffe wie Amygdalin (Lätril) und Chlorophyll. Diese von Pflanzen produzierten Verbindungen spielen im menschlichen Organismus keine überlebenswichtige Rolle oder sind wie Amygdalin gar als schädlich anzusehen. [1] Mehrere Studien weisen einigen sekundären Pflanzenstoffen jedoch bestimmte gesundheitsfördernde Eigenschaften nach.[2] Einen Sonderfall unter den sekundären Pflanzenstoffen stellen die Flavonoide dar: Dies sind sekundäre Pflanzenstoffe mit besonderer Wirkung auf die Durchlässigkeit der Gefäßwände beim Menschen. Demnach gehören sie ebenfalls zu den Vitaminoiden. [1]
Kritik
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, für überflüssig. Bei dieser Ernährung bekomme der Körper alle Nährstoffe die er brauche. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe sei deshalb nicht notwendig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise könne nicht durch den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Situationen, die in Deutschland aber selten seien, könne eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll sein.[3]
Indikation/Wirksamkeit
Aussagen zur Wirksamkeit sind schwer möglich, da Nahrungsergänzungen in der Regel eher unspezifisch und individuell unterschiedlich wirken. In der Praxis werden entsprechende Informationen über verschiedene Wirkungserfahrungen in Form von Presseartikeln, Vorträgen oder Beratungen geliefert, die, meist von der Pharmaindustrie gefördert, zur Meinungsbildung beitragen sollen. Die Hersteller behaupten, heutzutage sei fast jeder unterversorgt aufgrund von Stress, Schadstoffen, UV-Strahlung und des geringeren Gehalts an Nährstoffen in Lebensmitteln infolge zu früher Ernte und langen Transports. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind Nahrungsergänzungen dagegen nur bei Jod in Form von jodiertem Speisesalz und bei Folsäure für Schwangere sinnvoll. Die restlichen Nährstoffe sind bei einer vollwertigen Ernährung reichlich in herkömmlichen Lebensmitteln enthalten, und zwar in einer für den menschlichen Körper gewohnten Kombination und Menge. Man schätzt, dass unsere Lebensmittel etwa 10.000 verschiedene Nährstoffe mit Einfluss auf das Wohlbefinden enthalten und viele davon sind noch unbekannt. Daher können Präparate mit isolierten Nährstoffen nie eine vollwertige Ernährung ersetzen und sind für gesunde Menschen überflüssig. Vor allem die Einnahme von Präparaten mit einem einzigen, hoch dosierten Inhaltsstoff kann sich negativ auswirken, z.B. das Gleichgewicht der Nährstoffe im Körper stören. So setzt zu viel Eisen die Verwertung von Zink herab und kann außerdem Infektionen und Arteriosklerose begünstigen.[4]
Dopingkontamination
Eine internationale vom IOC geförderte Studie des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln hat gezeigt, dass etwa 15 Prozent der in 13 verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika (hauptsächlich Prohormone) enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. In Deutschland enthielten ca. 11 Prozent der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika. Bei den Anabolika handelt es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die keinen Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen können. Dies stellt sowohl Sportler, hier vor allem Leistungssportler, aber auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vor ein Problem. Die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunkts Köln-Bonn-Leverkusen bietet hinsichtlich der Dopingkontamination eine Orientierungshilfe.
Siehe auch
- Functional Food
- sekundäre Pflanzenstoffe
- Lebensmittelzusatzstoff
- Novel Food
- Mikronährstoff (Medizin)
- Orthomolekulare Medizin
- Trinknahrung
- Power-Snack
Literatur
- Meisterernst, Loeck, Erbersdobler: Praxishandbuch Nahrungsergänzungsmittel & ergänzende bilanzierte Diäten. 2007, Behr's Verlag.
Weblinks
- http://bundesrecht.juris.de/lfgb/index.html LFGB (Deutschland)
- http://bundesrecht.juris.de/nemv/index.html NemV (Deutschland)
- Allgemeine Informationen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES, Österreich)
- Annual Bibliographies of Significant Advances in Dietary Supplement Research (eng.) – Seite des NIH mit Sammlungen der 25 wichtigsten wissenschaftlichen Publikationen eines Jahres (PDF)
- Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel? - Martin Müller (Lebensmittel-Sachverständiger)
- Nahrungsergänzungsmittel aus lebensmittelrechtlicher Sicht - Lebensmittelrechtliche Übersicht über Nahrungsergänzungsmittel
Einzelnachweise
- ↑ a b UGB: Pseudovitamine: Mehr Schein als Sein. [1]
- ↑ UGB: Sekundäre Pflanzenstoffe: Gemüse oder Pille? [2]
- ↑ Bundesinstitut für Risikobewertung
- ↑ UGB: Nährstoffe in Pillenform. [3]
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