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Die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche (kurz VKPB) hat die Aufgabe, die Erfüllung der Versorgungsansprüche zu sichern, die Pfarrerinnen, Pfarrern, Predigerinnen, Predigern, Pastorinnen und Pastoren im Hilfsdienst, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten sowie deren Hinterbliebenen kraft Gesetzes oder auf Grund besonderer, nach Maßgabe des kirchlichen Versorgungsrechts getroffener Vereinbarungen gegen die Landeskirchen zustehen. Zu den Versorgungsansprüchen in diesem Sinne gehört auch der Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Darüber hinaus ist die Kasse für die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen für im aktiven Dienst tätige Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte, Predigerinnen und Prediger, Pastorinnen und Pastoren im Hilfsdienst, Vikarinnen und Vikare sowie alle beihilfeberechtigten privatrechtlich angestellten Mitarbeitenden zuständig, soweit ihr diese Aufgabe von der jeweiligen Landeskirche übertragen wird.
Ca. 4000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten derzeit Versorgungsleistungen von der VKPB.
Die Versorgungskasse ist eine rechtlich selbständige kirchliche Einrichtung in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie existiert seit 1971 und hat ihren Sitz in Dortmund. Bei ihr sind rund 55 Mitarbeitende beschäftigt.
Die VKPB ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA).
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