- Vokabularkontrolle
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Ein kontrolliertes Vokabular ist eine Sammlung von Bezeichnungen (Wortschatz), die eindeutig Begriffen zugeordnet sind, so dass keine Homonyme auftreten. In vielen Fällen gilt auch die umgekehrte Richtung (jeder Begriff hat nur eine oder eine präferierte Benennung, d.h. es gibt keine Synonyme).
Kontrollierte Vokabulare treten beispielsweise als Fachwortverzeichnisse oder Glossare auf, in denen Termini eindeutig definiert werden. Der Begriff hat vor allem in der Dokumentationswissenschaft eine Bedeutung, wo Informationen mittels Schlagwörtern beschrieben werden (Indexierung). Das aus einem kontrollierten Vokabular stammende Schlagwort wird auch Deskriptor genannt. Die kontrollierten Schlagwörter werden in einem Thesaurus oder einer Normdatei verwaltet.
In der Informatik benutzt man zur eindeutigen Identifizierung von Objekten Identifikatoren. Da die Verschlagwortung von Ressourcen im Internet nicht kontrolliert geschieht, soll im semantischen Web mittels RDF über URIs eine semantische Zuordnung zu Begriffen geschehen. Auch einige Arten von Nachschlagewerken enthalten kontrollierte Vokabulare; so muss beispielsweise entschieden werden, ob ein Artikel über Personenkraftwagen „Wagen“, „Auto“ oder „PKW“ heißen soll.
Beispiele
- Die Schlagwortnormdatei wird an Bibliotheken im deutschsprachigen Raum zur Sacherschließung benutzt.
- Die EU verwendet IATE als kontrolliertes Vokabular.
- Die Medical Subject Headings werden für die bibliographische Datenbank Medline verwendet.
Siehe auch
Literatur
- Guidelines for the Construction, Format, and Management of Monolingual Controlled Vocabularies. (ANSI/NISO Z39.19-2005), 2005 ISBN 1-880124-65-3 (online)
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