Volkspolizisten

Volkspolizisten
Abzeichen der Deutschen Volkspolizei

Die Deutsche Volkspolizei (DVP), meist nur Volkspolizei (VP) genannt, war die Polizei der DDR.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Volkspolizei in Neustrelitz, am Tag der Republik, 7.Oktober 1955

Im Juni 1945 wurde die Volkspolizei in der Sowjetischen Besatzungszone zunächst als Polizei der Länder gegründet. Nach deren Abschaffung wurde die Organisation vereinheitlicht.

Ab 1952 wurde der Abschnittsbevollmächtigte (ABV) in den Städten und Gemeinden nach sowjetischem Vorbild eingeführt. Interessierte Bürger konnten als „Helfer der VP“ ehrenamtlich mitarbeiten.

25 Jahre Deutsche Volkspolizei (Briefmarke der DDR)

Die Volkspolizei unterstand dem Minister des Innern der DDR (MdI), dessen Amtsbezeichnung nach 1963 gleichzeitig auch „Chef der Deutschen Volkspolizei“ lautete. Die weitere Untergliederung waren die Bezirksbehörden der DVP (BDVP) in allen Bezirksstädten und die VP-Kreisämter (VPKA) in den Kreisstädten.

Der 1. Juli wurde ab Anfang der 1960er Jahre als Tag der Volkspolizei gefeiert. Zuvor war der 1. Juni dieser Tag, der in der DDR zugleich als Kindertag gefeiert wurde.

Organisation

Bereiche

Die Volkspolizei gliederte sich in die Dienstzweige Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Wasserschutzpolizei, Kriminalpolizei und Transportpolizei, wobei letztere für die Sicherung der Bahnhöfe und Anlagen der Deutschen Reichsbahn zuständig war. Außerdem unterstand das gesamte Meldewesen als Abteilung Pass- und Meldewesen der Volkspolizei. Um ihre militärische Gliederung als „bewaffnetes Organ“ zu unterstreichen, trugen die Offiziere der VP militärische Dienstgradbezeichnungen, z. B. Leutnant der VP.

Die zur Volkspolizei gehörenden Kasernierten Einheiten des MdI unterstanden übrigens, wie auch die Deutsche Grenzpolizei als Vorläufer der DDR-Grenztruppen, in den 1950er Jahren kurzzeitig für ca. zwei, drei Monate dem Ministerium für Staatssicherheit. Die Kasernierten Einheiten des MdI bestanden aus den 21 VP-Bereitschaften, den 8 Kompanien Transportpolizei-Bereitschaften (nach Mobilmachung Bereitschaften), der Hubschraubereinheit, der Anti-Terror-Einheit 9. Kompanie, der Dienststelle Blumberg (Tarnbezeichnung, Objekt 7001) und der 10. Kompanie (Köche). Deren Angehörige leisteten Wehrdienst und wurden über die Wehrkreiskommandos eingezogen und als Reservisten der NVA entlassen. Angehörige der Kasernierten Einheiten waren nicht maßgeblich an den Ausschreitungen gegen die meist friedlichen Demonstranten im Herbst 1989 verantwortlich, denn sie waren im Produktionseinsatz bzw. ein Drittel war entlassen. Eingesetzt waren die (Schützen-)Züge der „Zentralen Kräfte Schutzpolizei“ (ZKS) (die Bereitschaftspolizei in der DDR, erkennbar an den Schulterstücken und Ärmelabzeichen). Sie wurden durch die Polizeien der Länder übernommen.

Die Volkspolizei hat unter anderem auch mit inoffiziellen (kriminalpolizeilichen) Mitarbeitern (IKM), also mit Spitzeln, gearbeitet. Zuständig für die Führung der IKM war das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei.

Führung

Minister des Innern waren

Chef der Deutschen Volkspolizei waren

Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei waren

Dienstgrade

Dienstgradvergleich DVP, NVA (Land/Luft) sowie Volksmarine (1. Juni 1949 - 3. Oktober 1990)
DVP NVA Volksmarine
Wachtmeister und Mannschaften
Anwärter der VP Soldat Matrose
Unterwachtmeister der VP
(1951 eingeführt)
Gefreiter Obermatrose
Wachtmeister der VP Stabsgefreiter Stabsmatrose
Unterführer und Unteroffiziere
Oberwachtmeister der VP Unteroffizier Maat
(keine Entsprechung) Unterfeldwebel Obermaat
Hauptwachtmeister der VP Feldwebel Meister
Meister der VP Oberfeldwebel Obermeister
Obermeister der VP (1961 eingeführt) Stabsfeldwebel Stabsobermeister
Offiziere
Unterleutnant der VP
(bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Unterkommissar; 1951 eingeführt)
Unterleutnant Unterleutnant
Leutnant der VP
(bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Kommissar)
Leutnant Leutnant
Oberleutnant der VP
(bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Oberkommissar)
Oberleutnant Oberleutnant
Hauptmann der VP
(bis 15. Juli 1957: Rat, seit 1. Mai 1990: Hauptkommissar)
Hauptmann Kapitänleutnant
Major der VP
(bis 15. Juli 1957: Oberrat, seit 1. Mai 1990: Rat)
Major Korvettenkapitän
Oberstleutnant der VP
(bis 15. Juli 1957: Kommandeur, seit 1. Mai 1990: Oberrat)
Oberstleutnant Fregattenkapitän
Oberst der VP
(bis 15. Juli 1957: Inspekteur, seit 1. Mai 1990: Direktor)
Oberst Kapitän
Generalmajor
(bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Chefinspekteur)
Generalmajor Konteradmiral
Generalleutnant
(bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Generalinspekteur)
Generalleutnant Vizeadmiral
Generaloberst
(bis 15. Juli 1957 Chef der Deutschen Volkspolizei; abgeschafft zum 1. Mai 1990)
Generaloberst Admiral
Armeegeneral
(seit 1984 Dienstgrad des Ministers des Inneren und Chef der Deutschen Volkspolizei; abgeschafft zum 1. Mai 1990)
Armeegeneral Flottenadmiral

Anmerkungen: Die DVP verfügte über kein äußeres Äquivalent für die 1974 in NVA und Volksmarine eingeführte Dienstgradgruppe bzw. Laufbahn der Fähnriche. Obermeister der VP erhielten Fähnrichsbesoldungen bei vergleichbaren Dienststellungen.

Generalsdienstgrade führten nicht den Zusatz der VP.

Vergleiche auch: Ausbildung in den VP-Bereitschaften sowie Uniformierung und Dienstgradabzeichen der VP-Bereitschaften

Ausbildungsstätten

Wolga als Streifenwagen der Volkspolizei
Büroschild eines ABV

Seit 1962 verfügte die DVP über eine eigene Hochschule in Berlin-Biesdorf, an der bis 1989 rund 3500 Offiziere ausbildet wurden. Daneben gab es mehrere Fachschulen. Die Kasernierten Einheiten verfügten über eigene Ausbildungseinrichtungen. Offiziere wurden zunächst bei den NVA-Landstreitkräften, ab 1963 an der Offizierschule und ab 1971 an der Offiziershochschule – Bereitschaften – in Dresden-Wilder Mann ausgebildet. Die Unterführer auf Zeit an der Unterführerschule in Liegau bzw. nach Verlegung in Dresden bis zu ihrer Auflösung.

Die Volkspolizei verfügte zuletzt über rund 80.000 hauptamtliche Polizisten und 177.500 „Freiwillige Helfer“. Von den sogenannten Abschnittsbevollmächtigten wurden z. B. die Hausbücher kontrolliert. Über die Personenkennzahl (PKZ) konnte die DVP wie auch das MfS über jeden Bürger alle in diversen Datenbanken gespeicherten Informationen erhalten.

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 ging die Polizeihoheit an die neu gebildeten Bundesländer über, etwa 40 Prozent der DVP-Angestellten mussten aus dem Dienst ausscheiden.

Siehe auch

Literatur

  • Diedrich/ Ehlert/ Wenzke (Hrsg.): Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR. Chr. Links, Berlin 1998
  • Lindenberger, Thomas: Volkspolizei. Herrschaftspraxis und öffentliche Ordnung im SED-Staat 1952–1968. Böhlau, Weimar 2003
  • Autorenkollektiv (MdI): Geschichte der Deutschen Volkspolizei, zwei Bände, Berlin 1987
  • Autorenkollektiv (MdI): Historischer Abriss zum Aufbau und zur Entwicklung der Volkspolizeibereitschaften 1945–1985, Vorabdruck, Berlin 1988

Weblinks


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