BayLfF

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Das Landesamt für Finanzen (LfF) mit Sitz in Würzburg ist eine Landesbehörde, die dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen unterstellt ist.

Inhaltsverzeichnis

Zur Entstehung

Das Landesamt für Finanzen ist im Rahmen der Verwaltungsreform der bayerischen Staatsregierung „Verwaltung 21“ entstanden.

Zum 1. August 2005 wurden die sechs Bezirksfinanzdirektionen (Ansbach, Augsburg, Landshut, München, Regensburg und Würzburg) als eigenständige Mittelbehörden der Bayerischen Staatsfinanzverwaltung aufgelöst und zu einer zentralen Landesbehörde zusammengefasst.

Die von den Bezirksfinanzdirektionen im Bereich der Vermessungsverwaltung wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden zum selben Zeitpunkt dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation übertragen.

Bis zur Gründung des Staatsbetriebs „Immobilien Freistaat Bayern“ am 16. Mai 2006 war das Landesamt für Finanzen übergangsweise noch für die vorher den Bezirksfinanzdirektionen zugeordneten Aufgaben in der Immobilienverwaltung zuständig.

Sitz und Dienststellen

Das Landesamt für Finanzen hat seinen Sitz in Würzburg. Dienststellen bestehen in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München und Regensburg. Der Dienststelle München ist eine Bearbeitungsstelle in Ingolstadt zugeordnet. Der Dienststelle Regensburg sind Bearbeitungsstellen in Passau, Straubing und Weiden nachgeordnet.

Aufgaben

Das Landesamt für Finanzen ist für die Aufgaben der Finanzverwaltung sachlich zuständig, die nicht dem Bayerischen Landesamt für Steuern obliegen. Insbesondere ist es zuständig für

  • die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, einschließlich Kindergeld (Familienkasse), Beihilfe, Dienstunfallfürsorge/Sachschadenersatz, Wohnungsfürsorge;
  • die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung;
  • die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertV) einschließlich Mahnverfahren.

Das Landesamt für Finanzen ist außerdem einer der federführenden EDV-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern. Die daraus resultierenden Programmier- und Administrationsaufgaben werden bei den Dienststellen München und Regensburg erledigt.

Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:

  • Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.
  • Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947 und
  • für die Aufgaben der Landesentschädigungs-und Staatsschuldenverwaltung. Bis 31. Juli 2005 waren dies Aufgaben der Oberfinanzdirektion München zugeordnet.
  • Der Dienststelle Landshut ist die Staatsoberkasse Bayern angegliedert. Sie ist zuständig für die Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs der staatlichen Behörden.

Weblinks


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