Vollmitglied

Vollmitglied

Ein Mitglied im engeren Sinne ist ein konstitutiver Bestandteil einer Körperschaft (zum Beispiel eines Vereins oder eines Parlaments), und zwar eine (natürliche oder juristische) Person. „Konstitutiv“ heißt hier, dass es diese Körperschaft ohne Mitglieder gar nicht geben könnte.

Neben diesen „ordentlichen Mitgliedern“ kann es Mitglieder mit minderen Rechten geben, bezeichnet zum Beispiel als „fördernde Mitglieder“, „Mitglieder mit beratender Stimme“ oder „korrespondierende Mitglieder“, dazu Anwärter und Postulanten.

Die Mitgliedschaft entsteht durch Aufnahme (manchmal mit bestimmten Symbolhandlungen und Ritualen), durch Beitritt, von Amts wegen oder (seltener) durch Geburt. Sie endet zum Beispiel durch Austritt oder Rücktritt, Abwahl, Ausschluss, Tod (oder bei körperschaftlichen Mitgliedern Erlöschen) des Mitglieds oder Auflösung der Körperschaft.

Die Statuten der Gemeinschaft legen gewisse Rechte und Pflichten fest. Dazu gehört oft die Pflicht zur Unterstützung der Ziele der Körperschaft.

Im weiteren Sinne werden Personen aufgrund ihres Verhaltens, Aussehens oder ihrer Gesinnung zu Mitgliedern einer Gruppierung gerechnet.

Inhaltsverzeichnis

Arten von Mitgliedschaft

Vereine

Viele Menschen sind Mitglied in einem Verein. Dadurch zeigen sie ihrer Umwelt, dass sie „ihren“ Verein und/oder seine Ziele unterstützen. Als Gegenleistung erhalten sie die Möglichkeit, zum Beispiel bei Sport- oder Musikvereinen, unter fachmännischer Aufsicht zu trainieren oder zu proben und in der Öffentlichkeit zu spielen bzw. aufzutreten.

Mitglieder von Vereinen mit kulturellem Charakter wollen Traditionen aufrechterhalten und/oder verbreiten. Soziale Vereine und ihre Mitglieder wollen anderen helfen.

Genossenschaften

Die Anteilseigner von Geschäftsanteilen einer Genossenschaft werden als Mitglieder dieser Genossenschaft bezeichnet.

Parlamente

Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landtage der Länder verwenden auf offiziellen Briefen das Kürzel MdB bzw. MdL für Mitglied des Bundes-/Landtags.

Strafrecht

Ein in einer Tätergruppe handelnder Krimineller oder Terrorist kann nach deutschem Strafrecht als Mitglied einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung belangt werden. Andere Staaten kennen in ähnlicher Form den Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer Verschwörung.

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder sind Personen, die einem Gremium (zum Beispiel Vorstand oder Mitgliederversammlung) vollständig und mit Stimmrecht angehören. Daneben kann es „Mitglieder mit beratender Stimme“ geben, also ohne das Recht, bei Abstimmungen oder Wahlen mitzuwirken. Ob Ehrenmitglieder zu den ordentlichen Mitgliedern gerechnet werden, wird unterschiedlich gehandhabt.

Ordentliche Mitglieder im Deutschen Bundestag

Die Bezeichnung ordentliches Mitglied wird beispielsweise für Abgeordnete des Deutschen Bundestags verwendet in Bezug auf die Ausschüsse, wobei ordentliche Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen ein Stimmrecht haben und ihm ständig angehören. Die stellvertretenden Mitglieder hingegen gehören dem Ausschuss nur an, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, oder ausscheidet.

Mitglieder von Amts wegen

Ein Mitglied von Amts wegen ist eine Person, die allein deshalb Mitglied des Gremiums wird, weil sie eine bestimmte Stellung außerhalb des Gremiums innehat.

So sind etwa die Mitglieder des Deutschen Bundestages von Amts wegen auch Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Zusätzlich werden ebenso viele Mitglieder der Bundesversammlung von den Volksvertretungen der Länder gewählt.

Mitglieder von Amts wegen werden manchmal als geborene Mitglieder bezeichnet. Das ist ungenau; in manchem Adelsverein mag man durch Geburt Mitglied werden. Mit dem alten Wort küren (für wählen) kann man von geborenen und gekorenen Mitgliedern sprechen.

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