- Vollversammlung
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Dieser Artikel beschreibt das Plenum in der Politik. Für andere Bedeutungen siehe Plenum (Begriffsklärung)
Das Plenum (von lat. plenus, „Gesamtheit“ – Plural: Plenen, Plena) ist die Vollversammlung, also die Sitzung möglichst aller Mitglieder einer Institution.
Im Parlamentarismus
Im Deutschen Bundestag und österreichischen Nationalrat ist das Plenum die Vollversammlung aller Mitglieder. Hier werden die Gesetzesentwürfe debattiert und stellt die Regierung ihre Vorhaben vor und entwickelt die Opposition ihre Gegenentwürfe. Im Plenum wird aus dem Wählerwillen Regierungsverantwortung und die Volksversammlung aller Abgeordneten wählt den Bundeskanzler. Dreimal wird ein Entwurf, eine Gesetzesvorlage im Plenum aufgerufen, bevor er beispielsweise vom Bundestag als Gesetz beschlossen wird. Anlässe für Debatten im Plenum sind auch Berichte der Regierung oder der parlamentarischen Beauftragten. Herausragende Anlässe bilden Regierungserklärungen.
Siehe auch
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