- Vollversion
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Unter einer Vollversion versteht man ein Computerprogramm, das in vollem Funktionsumfang zur Verfügung steht. Dies bedeutet aber nicht, dass der Nutzer das Recht hat, das Programm beliebig zu verwenden oder zu verbreiten.
Im Gegensatz zur Vollversion steht eine eingeschränkte Version eines Programms. Dies kann eine Demo sein oder ein Shareware-Produkt, das üblicherweise erst nach Bezahlung mit Hilfe eines Schlüssels zur Vollversion freigeschaltet werden kann. Ebenfalls abzugrenzen ist eine OEM-Version, bei der das Programm in Verbindung mit einer Hardware erworben wird. Sie kann einer Vollversion entsprechen oder aber mit einer Nutzungseinschränkung versehen sein. So kann beispielsweise ein Brennprogramm nur für den erworbenen Brennertyp angewendet werden.
Unter einer Vollversion versteht man ein Computerprogramm, das einen bestimmten definierten Funktionsumfang zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung stellt. Eine Vollversion ist nicht von einem Kaufpreis abhängig. Auch Freeware kann eine Vollversion sein. Dies bedeutet aber nicht, dass der Nutzer das Recht hat, das Programm beliebig zu verwenden oder zu verbreiten. Dies hat er nur bei sogenannter Public Domain Software. Verkaufsversionen (Kommerzware) die im Handel oder Online verkauft werden, sind in der Regel Vollversionen, vereinzelt werden aber auch Demoversionen verkauft. Der Kaufpreis ist also kein Anhaltspunkt für eine Vollversion.
Kategorie:- Software-Lizenz
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