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Unter Versetzung versteht man das am Ende eines Schuljahres erfolgende Aufrücken eines Schülers in die nächste (höhere) Klassenstufe.
Inhaltsverzeichnis
Situation in Deutschland
Allgemeines
Der Besuch der nächsthöheren Jahrgangsstufe mit anschließendem staatlich anerkannten Zeugnis erfordert in Deutschland eine Berechtigung, die durch ein Zeugnis mit ausreichendem Leistungsnachweis der letzten Jahrgangsstufe erteilt wird.
Die Entscheidung über die Versetzung oder Nicht-Versetzung eines Schülers unterliegt den Lehrern, die sich wiederum an den Leistungen des Schülern orientieren. In der Regel muss für eine Versetzung mindestens ein Schnitt von 4,0 (ausreichend) erreicht werden. Allerdings müssen weitere Kriterien berücksichtigt werden, so dass es keineswegs unüblich ist, mit einem besseren Schnitt dennoch nicht versetzt zu werden. Auch kann sich, auf Rat der Eltern und Lehrer, der Schüler für eine freiwillige Nichtversetzung entscheiden.
Möglichkeit der Versetzung trotz mangelhafter Leistungen
Erkennbares Talent in einer Fachrichtung
Falls die Leistungen im Schuljahr schlecht waren und nicht den benötigten Anforderungen entsprechen, wird während der sogenannten Versetzungskonferenz von den Lehrkräften (in manchen Bundesländern mit Eltern- und Schülervertretern) diskutiert, ob eine Versetzung in die nächste Klassenstufe dennoch möglich ist. Hier wird entschieden, ob ein Schüler trotz einer Nichterfüllung der Versetzungsbestimmungen versetzt werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein außerordentliches Talent in einer Fachrichtung offensichtlich ist oder andere pädagogische Gründe dafür sprechen.
Wenn dies nicht der Fall ist, bleibt der Schüler umgangssprachlich sitzen oder macht eine Ehrenrunde.
Ausgleich
Das Zeugnis bildet die Basis für die Versetzung. Es gibt gewisse Grenzen, ab denen eine Versetzung nicht mehr möglich bzw. fraglich ist. Jedoch gibt es die Möglichkeit durch den sogenannten Notenausgleich, schlechte Leistungen in den einzelnen Fächern durch gute Leistung in anderen Fächern auszugleichen. Die Versetzungsbestimmungen dafür sind für jede Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und jedes Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich können gute Nebenfächer kein schlechtes Hauptfach ausgleichen. Eine Schulnote 6 in einem Hauptfach kann nicht ausgeglichen werden, eine 5 jedoch meist durch eine 3, 2 oder 1. Als Hauptfächer gelten Deutsch, Mathematik und die erstgewählte Fremdsprache, an einigen Schulen kann auch eine zweite bzw. dritte Fremdsprache (Latein, Französisch etc.) oder auch eine Naturwissenschaft (Physik, Chemie etc.) als Hauptfach gewertet werden. Es gilt dann als Kriterium die gleiche Stundenzahl in den fraglichen Fächern.
Regelungen
Die Regelungen zur Versetzung sind in jedem Bundesland unterschiedlich, es lassen sich aber doch Gemeinsamkeiten erkennen: Man unterteilt dabei die Fächer in Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und oft auch Physik) und Nebenfächer (Biologie, Physik [wenn nicht als Hauptfach vorhanden], Chemie, Musik, Bildende Kunst, Sport, Erdkunde, etc.). In der gymnasialen Oberstufe findet in die Qualifikationsstufe der letzten beiden Jahre hinein noch eine Versetzung statt. Im Kurssystem selbst findet keine Versetzung mehr statt; ein freiwilliges Zurückgehen ist möglich. Es besteht oft die Möglichkeit einer Nachprüfung.
Erneute Nichtversetzung
Wer innerhalb einer Schulstufe (Unter-, Mittel-, Oberstufe) zweimal nicht versetzt wird, muss in der Regel die Schulform verlassen und eine niedere Schulform besuchen („Abschulung“). In anderen Ländern gilt dies, wenn die Nichtversetzung in zwei aufeinanderfolgenden Klassenstufen erfolgt.
Andere Schulformen
In der Gesamtschule wird in der Sekundarstufe – mit Ausnahme der Klassenstufe 9 – grundsätzlich versetzt. Alternative Schulen lehnen zum Teil diese Form der „Aussonderung“ ab.
Ursache und Begründung
Die Versetzung hängt mit der Einführung der homogenen Jahrgangsklasse zusammen. Man nimmt an, dass Gleichaltrige von ähnlicher Leistungsstärke gleich schnell lernen. Wenn dies nicht der Fall ist, soll die Wiederholung einer Klassenstufe die Lerndefizite ausgleichen, um das Bildungsziel doch noch zu erreichen. Das Sitzenbleiben könnte auch ganz abgeschafft werden und durch individuelle Förderung ersetzt werden, was im politischen Raum auch diskutiert wird. Dies ist in vielen Bildungssystemen, etwa in nordischen Ländern, der Fall.
Auslassen einer Klassenstufe („Überspringen“)
Hauptartikel: Springer
Auf der anderen Seite können besonders begabte Schüler auch eine Klassenstufe überspringen, also nach einem Schuljahr gleich zwei Klassenstufen aufrücken.
Situation in anderen Ländern
Wiederholen von Klassenstufen
Nicht alle Schulsysteme kennen den Zwang, eine Klassenstufe zu wiederholen. So findet in Schweden und Finnland stattdessen eine individuelle Förderung statt. Auch im Schulsystem in Großbritannien ist eine Wiederholung der Klassenstufe nicht üblich.
In den Vereinigten Staaten rücken Schüler am Ende des Schuljahres automatisch, d. h. unabhängig von ihren Noten, in die nächste Klassenstufe auf; der Begriff der „Versetzung“ ist dort ungeläufig. Möglich ist jedoch das „Zurückhalten“ (Retaining) eines Schülers, der vom Curriculum der nächsten Klassenstufe offensichtlich überfordert wäre. Stärker verbreitet ist ein Retaining allerdings nur in den Klassenstufen K und 1; die Entscheidung, dass ein Schüler eine Klassenstufe wiederholen soll, fällt der Klassenlehrer im Einvernehmen mit den Eltern. An die Stelle einer Nicht-Versetzung treten in den USA individuelle Fördermaßnahmen wie der Besuch der Summer School (= Förderungsprogramm der Schule in der Zeit der Sommerferien) oder die Inanspruchnahme eines gemeinnützigen oder kommerziellen Hausaufgaben-Betreuungs-Service. Für behinderte Schüler sowie für junge Ausländer, die noch nicht gut Englisch sprechen, stehen besondere Programme zur Verfügung.
Auslassen einer Klassenstufe
In den USA ist das „Überspringen“ einzelner Klassenstufen (Educational acceleration, Grade skipping) weit verbreitet, obwohl dort für besonders begabte Schüler Förderungsprogramme (Educational enrichment) zur Verfügung stehen, die auch Hochbegabten eine normale Schullaufbahn ohne größere Versetzungssprünge ermöglichen sollen. Günstige Bedingungen finden hochbegabte Schüler oft auch an Privatschulen. Kritiker des „Überspringens“ machen geltend, dass Kinder durch das Auslassen einer Klassenstufe in ein soziales Umfeld versetzt werden, dem sie zwar intellektuell, nicht aber sozial und emotional gewachsen sind.[1]
Einzelnachweise
Siehe auch
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