Vorschußzinsen

Vorschußzinsen

Vorschusszinsen bezeichnen die "Gebühren", die der Kunde dem kontoführendem Kreditinstitut zu entrichten hat, wenn er mehr Geld von seiner Spareinlage verfügen will, als ihm nach seinem Vertrag frei zur Verfügung steht. Der Zinssatz beträgt einen bestimmten Bruchteil des normalen Guthaben-Zinssatzes, und wird für den Zeitraum berechnet, der bis zum Ende der Kündigungsfrist ansteht. Wurde der Betrag nicht gekündigt, wird der Zeitraum auf die volle Kündigungsfrist angesetzt.

Da eine Spareinlage nicht dem Zahlungsverkehr dient, sondern der Ansammlung von Vermögen, wurde diese Art der Zinszahlung eingeführt.


Beispiel

Der Kunde bekommt auf eine Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist 2% Zinsen, der Zinssatz für die Vorschusszinsen beträgt 1/4 des Guthabenzinses (0,5% bei 2% Guthabenzinsens). Pro Monat hat er einen vorschusszinsfreien Betrag i.H.v. 2.000 EUR.

Die Berechnung erfolgt wie die der Zinsen nach der Zinsrechnung (Zinsformel). Die kann nach der sogenannten 90-Tage-Methode oder der Taggenauen Methode erfolgen.


  • Guthabenzins: ZHaben
  • Vorschusszinssatz: Zvor
  • Vorschusszinssatzfaktor: ivor
  • vorschusszinsbelasteter Betrag: K
  • Laufzeit(in Tagen)  : t

Vorschusszinsen = \frac{K_{belastet} * (i_{vor} * Z_{Haben}) * \frac{t} {360\ \text{Tage}}} {100 %} = \frac{K_{belastet} * Z_{vor} * \frac{t} {360\ \text{Tage}}} {100 %}

(Wenn der vorschusszinsbelastete Betrag noch nicht bis zum Verrechnungsende ausgeglichen wird, fallen für den verbleibenden Betrag bis zum Ende des nächsten Verrechnungsendes erneut Vorschusszinsen an. Im Beispiel gilt dies für einen Betrag über 4.000 EUR!)

Im Beispiel hier wird mit der 90-Tage-Methode gerechnet: Ein Kunde hat auf seinem Sparbuch mit einem vereinbarten Zinssatz von 2,0% 4.500 EUR. Nachdem das Geld 2 Monate ohne Verfügung gelegen hat, möchte er am 17. Juni 2.500 EUR abheben. Die Bank berechnet also für 500 EUR Vorschusszinsen. Da dem Kunden allerdings im Juli erneut eine Freigrenze von 2.000,00 € zusteht, werden diese 500 € nur für den Rest des Monats der Auszahlung berechnet:

Vorschusszinsen = \frac{500\ \text{EUR} * 0{,}5 % * \frac{14\ \text{Tage}} {360\ \text{Tage}}} {100 %} = 0{,}10\ \text{EUR}

Im nächsten Monat ist zu beachten, dass lediglich 1.500 € Freibetrag übrig sind, da schon 500€ Freigrenze im Juni verbraucht wurden.

Manche Banken berücksichtigen bei der Berechnung nicht, dass im nächsten Monat erneut eine Freigrenze von 2.000,00 EUR anfällt, und rechnen somit generell mit 90 Tagen:

Vorschusszinsen = \frac{500\ \text{EUR} * 0{,}5 % * \frac{90\ \text{Tage}} {360\ \text{Tage}}} {100 %} = 0{,}63\ \text{EUR}


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