Vorwälzung

Vorwälzung

Durch die Steuergesetze entsteht zunächst für jeden Steuerpflichtigen einer formelle Steuerlast oder Zahllast, verstanden als der an die Finanzbehörde zu entrichtende Steuerbetrag. Die Ermittlung der formellen Steuerlast ist eine juristische Aufgabe; für jeden denkbaren Tatbestand muss entscheidbar sein, welche Steuerpflicht er auslöst. Die Steuerpflichtigen werden versuchen, ihre anfängliche Zahllast, die sie nach Maßgaben der Gesetze zu entrichten haben, auf andere zu überwälzen.

Eine Steuerüberwälzung erfolgt, indem der formell Steuerpflichtige die Zahllast oder einen Teil davon durch Verhaltensänderungen an andere weitergibt. Wenn ein Unternehmer im Anschluss an eine Steuererhöhung seine Verkaufspreise heraufsetzt, spricht man von einer Vorwälzung der Steuer. Senkt der Unternehmer stattdessen seine Einkaufspreise oder die von ihm gezahlten Löhne, spricht man von Rückwälzung. Manchmal kann es auch sein, dass ein Unternehmer in Reaktion auf die Erhöhung einer speziellen Gütersteuer nicht den Preis des besteuerten Produkts heraufsetzt, sondern den eines anderen Produkts. Diesen Fall bezeichnet man als Querwälzung. Auch auf Seiten der Verbraucher kann es zu einer Querwälzung kommen, wenn sie im Anschluss an die Steuererhöhung nicht die Nachfrage nach dem besteuerten Gut einschränken sondern die Nachfrage nach einem anderen Gut, dessen Preis daraufhin sinkt.


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