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Vulgarität (Adjektiv: „vulgär“; synonym „ordinär“, zumeist adjektivisch gebraucht) bezeichnet die Eigenschaft des Gewöhnlichen, Niederen oder auch Unflätigen bzw. Unkultivierten. Als vulgär im letzteren Sinne werden insbesondere Sprachelemente, Verhaltensmuster und Handlungen bezeichnet, die bezüglich der vorherrschenden Normen als tabu gelten. Beispiele sind Vulgärsprache, grobe Umgangsformen, rüpelhaftes Benehmen, aber auch das aufdringliche Zurschaustellen etwa von Reichtum oder sexuellen „Vorzügen“ werden als vulgär empfunden.
Etwas als vulgär empfinden und beurteilen heißt, ein abwertendes ästhetisches Urteil fällen und kann ebenso Sache der individuellen Geschmacksbildung wie distanzierender Ausdruck des gesellschaftlichen Status und der sozialen Zugehörigkeit des Urteilenden sein.
Dennoch bedeutet - weniger drastisch - das Vulgäre in seiner Bedeutung (nach dem französischen Wort vulgaire = gewöhnlich, was wiederum aus dem lateinischen vulgus/volgus = Volk abgeleitet wurde) auch „das Gewöhnliche“, „das dem einfachen Volk (als Gegensatz zum Adel) Entstammende“. In diesem Sinne sind auch Begriffe wie Vulgärlatein zu verstehen: eben die lateinische Sprache des einfachen Volkes.
„Vulgarität“ im engeren Sinn wird dann eher dem „gemeinen Volk“ (lateinisch: dem profanum vulgus) zugeschrieben. In diesem Zusammenhang kann in der Argumentation vulgär auch als einfach, oberflächlich bzw. unwissenschaftlich interpretiert werden.
Theodor W. Adorno spricht von Vulgarität im Kontext menschlicher Integration vom „Einverstandensein mit der eigenen Erniedrigung“.
Martin Heidegger benutzt in Sein und Zeit den Begriff „vulgäre Gewissensauslegung“, um die Rede vom Gewissen nach landläufiger, gewöhnlicher Auffassung vom ontologisch gefassten Gewissensbegriff abzuheben.
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