Völkerrechtlicher Verein

Völkerrechtlicher Verein
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Der Staatenbund (Konföderation, völkerrechtlicher Verein) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, Bundesglieder) mit eigener Organisation auf Bundesebene.

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Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während es im Staatenbund die einzelnen Staaten sind. Die Unterschiede sind allerdings fließend, oft werden beide Begriffe synonym verwendet. Die Souveränität bedeutet in diesem Zusammenhang in erster Linie das Recht, die Kompetenzen zwischen Einzelstaat und Bund zu verteilen (die so genannte Kompetenzkompetenz). Die Institutionen des Staatenbundes sind in der Regel eine repräsentative Versammlung, gemeinsame Ausführungsorgane für gemeinsame Aufgaben sowie eine Schiedsgerichtsbarkeit für die Beilegung von Streitigkeiten unter den Gliedstaaten. In einem Staatenbund können Gesetze der gesetzgebenden Körperschaft des Bundes keine direkten Auswirkungen auf die Bürger haben, sie werden nur zur Verabschiedung an die Parlamente der Gliedstaaten delegiert, außerdem besteht ein Austrittsrecht für die Gliedstaaten.

Die Europäische Union ist als Völkerrechtssubjekt kein Staatenbund, sondern stellt eine Klasse für sich dar. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bezeichnete sie in einem Urteil von 1993 als Staatenverbund, was auch über die Grenzen Deutschlands hinaus Anklang gefunden hat. Die EU hat in ihren Mitgliedsländern innenpolitische Befugnisse, die auf einen Bundesstaat hinweisen, doch steht dem bislang keine einheitliche gemeinsame Außenpolitik gegenüber, was die Union wie einen reinen Staatenbund aussehen lässt.

Beispiele

Beispiele für Staatenbünde sind:


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