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Die Wassergefährdungsklasse (Abk. WGK) ist ein Begriff aus dem deutschen Wasserrecht. Vereinfacht bezeichnet sie das Potenzial verschiedener Stoffe zur Verunreinigung von Wasser.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Der Begriff "Wassergefährdungsklasse" stammt aus der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS[1]). Die potentiell wassergefährdenden Stoffe werden in 3 Klassen unterteilt:
- WGK 1 = schwach wassergefährdend
- WGK 2 = wassergefährdend
- WGK 3 = stark wassergefährdend
In der Vorgängernorm, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefährlichkeit vom 18. April 1996[2], gab es noch eine WGK 0 für „im allgemeinen nicht wassergefährdende“ Stoffe. Die WGK 0 ist mit der Veröffentlichung der VwVwS vom 17. Mai 1999 weggefallen. In der VwVwS werden diese Stoffe teilweise als „nicht wassergefährdend“ bezeichnet, teilweise aber in die WGK 1 übergeleitet.
An die Einteilung in die einzelnen Klassen knüpfen sich Folgen hinsichtlich der Lagerung und des Transportes der Substanzen. Im Wasserrecht der Länder beziehen sich die jeweiligen „Anlagenverordnungen“ (VAwS, Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen[3]) auf die WGK, um Anforderungen an Betriebe abzuleiten, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen.
Die Wassergefährdung von Stoffen wird in Deutschland in der VwVwS näher bestimmt, teils als Stofflisten der Klassen, teils als vorgeschriebene Einstufungsverfahren. Diese Vorschrift leitet sich aus § 19g Abs. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ab. Die bundeseinheitlich rechtsverbindlich eingestuften Stoffe sind online aus einer Datenbank beim Umweltbundesamt abrufbar.[4]
Schweiz
Die Schweiz kannte zwei Klassen für wassergefährdende Flüssigkeiten:
- Klasse 1 = Stoffe, die in kleinen Mengen Wasser nachteilig verändern können
- Klasse 2 = Stoffe, die in großen Mengen Wasser nachteilig verändern können
Im Jahr 2007 wurde die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten ersatzlos aufgehoben.[5] Eine Einteilung in Klassen erfolgt in den meisten Kantonen nun nach den deutschen Vorschriften.
Siehe auch
Literatur
- Klaus G. Steinhäuser, Bernd Simmchen, Horst Fehrenbach, Angela Siebel-Sauer: Wassergefährdungsklasse und Zubereitungsrichtlinie. Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 17(3), S. 176–180 (2005), ISSN 0934-3504
Einzelnachweise
- ↑ Umweltbundesamt: VwVwS
- ↑ GMBl. 1996 S. 327
- ↑ Muster-VAwS der LAWA: [1]
- ↑ Umweltbundesamt: Wassergefährdende Stoffe
- ↑ Erläuterungen zur Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (PDF-Dokument)
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