Wachszinspflicht

Wachszinspflicht

Wachszinsige oder Wachszinspflichtige waren hörige Hofesleute, die als Gegenleistung für Schutz als Abgabe alljährlich nur einen Zins in Form von Wachs oder Wachskerzen zu liefern hatten, den sogenannten Wachszins. Das Wachs diente schon im frühen Mittelalter auch für Schreibtafeln und das Bienenprodukt wurde hoch gehandelt. Die Wachszinsigkeit war die die mildeste Art der Hörigkeit.

Im Mittelalter gab es zunächst kaum öffentliche Sicherheitsbehörden oder eine allgemein zuständige Polizei, die verstreut angesiedelten Höfe mussten sich daher selbst um Schutz und Beistand bemühen. Dazu konnte sie sich unter Aufgabe ihres Eigentums und Freiheit freiwillig einer befestigten Stadt, einem Oberhof oder einer Klostergemeinschaft anschließen und standen so als Wachszinsige oder Klosterhörige unter meist kirchlichem Schutz. Mit der Hörigkeit entgingen die Hofesleute auch der Dienstpflicht gegenüber den Territorialherren, die unter anderem im Kriegsdienst bestanden. Die Aufgabe der Freiheit schien für viele die bessere Alternative zu einem möglichen Tod in einer Fehde oder Schlacht.

Die Wachszinsigen oder Zensualen besaßen einen besseren Stand als die sonstigen Hofhörigen. Ihre Zahlungsverpflichtungen waren geringer und ihr sozialer Status höher, da das ganze Institut auf einen anderen Ursprung als die Hofhörigkeit basierte.

Literatur

  • Norbert Becker: Soziale Verhältnisse auf dem Land. In: Johannes Stinner und Karl-Heinz Tekath (Hrsg.): Gelre – Geldern – Gelderland. Geschichte und Kultur des Herzogtums Geldern (VHVG 100), Geldern : Verl. des Historischen Vereins für Geldern und Umgegend, 2001, ISBN 3-921760-31-3 ISBN 3-9805419-4-0

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